Förderung des Landes

Innovativ sein heißt investieren. Doch wie finden Sie die für Sie passende Förderung für Ihr innovatives Vorhaben?
Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Förderprogramme des Landes. Eine umfassende Übersicht über Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU finden Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Außerdem können Sie die Förderberatung des Bundes in Anspruch nehmen. Ebenso bietet der Flyer der IHK Niedersachsen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 827 KB) einen guten Überblick.
Über die NBank können Sie Unterstützung durch Innovationsnetzwerke, Innovationsgutscheine sowie das Niederschwellige Innovationsprogramm des Landes Niedersachsen beantragen. Eine umfassende Beratung durch Mitarbeitende der NBank in Hannover erhalten Sie unter 0511-30031-9333 oder Beratung@nbank.de.

Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen (IFP)

  • Einzel- oder Verbundprojekte für neue Produkte, Produktionsvorhaben oder Dienstleistungen, die den deutschlandweiten Stand der Technik übersteigen
  • Bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 EUR Zuschuss
  • Zum Programm IFP

Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)

  • Für anwendungsnahe niedrigschwellige Entwicklungsvorhaben, die den unternehmenseigenen Stand der Technik übersteigen
  • Bis zu 35% bzw. 45% der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 EUR Zuschuss
  • Zum Programm nIFP

Innovationsgutscheine

  • Beauftragung von Forschungseinrichtungen zur Unterstützung von Entwicklungsvorhaben
  • Bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, max. 30.000 EUR Zuschuss
  • Nur für KMU
  • Zum Programm Innovationsgutscheine

Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ

  • Zuschuss für kleine Unternehmen bis zu 35 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 20 %
  • Förderhöhe von mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 EUR
  • Fördercheck
  • Zum Programm Digitalbonus

Innovationsnetzwerke

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben im SER-Gebiet; bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben im ÜR-Gebiet nach AGVO sowie bis zu 60 % nach De-minimis
  • Förderfähig sind die bei dem Betreibenden anfallenden Ausgaben zur Durchführung des Netzwerkmanagements, wie Personal- und Sachausgaben
  • Zum Programm Innovationsnetzwerke

Niedersachsen Invest EFRE

  • Für KMU der gewerblichen Wirtschaft inkl. des Beherbergungsgewerbes
  • Gefördert werden
    • Investitionen, mit denen neue sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze geschaffen werden, die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells erhöht werden kann und die die niedrigschwelligen Anforderungen an den Innovationsgrad oder an den Digitalisierungsgrad einhalten - zuwendungsfähig sind Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte
    • Investitionen in CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen
    • Nur wenn beide Punkte erfüllt sind, ist eine Förderung zulässig.
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 60 % (abhängig u. a. von der Maßnahme Art und beihilferechtlichen Grundlage) für kleine und mittlere Unternehmen
  • Investitionen in Dauerarbeitsplätze und in CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen
  • Weitere Informationen gibt es hier.

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW

  • Es handelt sich hierbei um einen Förderkredit für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
  • Gefördert werden Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung
  • Kreditbetrag zwischen 25.000 und 25 Mio. Euro
  • Weiter Informationen finden Sie hier.
Stand: 08.01.2025