Überblick

Die folgenden Hinweise dienen als erste Orientierung im Bereich CE-Kennzeichnung mit nützlichen Links zu ausführlichen Informationen und ohne Garantie auf Vollständigkeit.
  • Im Fokus der CE-Kennzeichnung stehen die Anforderungen an die Produktsicherheit, um ein angemessenes Schutzniveau in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, Haus- und Nutztieren sowie Gütern sicherzustellen
  • Die CE-Kennzeichnung ist eine Konformitätserklärung (bspw. Gefährdungsanalyse, Risikobewertung) des Herstellers, Importeurs oder Händlers gegenüber den Marktaufsichts- und Zollbehörden.
  • Die CE-Kennzeichnungspflicht ist geregelt in bestimmten Richtlinien als Handlungs- oder Ausführungsvorschrift.
  • Der Hersteller, Importeur oder Händler muss überprüfen, ob das angebotene Produkt kennzeichnungspflichtig ist.
  • Nicht-kennzeichnungspflichtige Produkte dürfen nicht mit einem CE-Zeichen versehen werden.
    • Als Basis für Produkte, die auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden dient das Produktsicherheitsgesetz.

CE-Kennzeichnungspflichtige Produkte

Die nachfolgende Liste basiert auf der Übersicht der EU-Klassifizierung und gilt als grobe Orientierung:
  • Maschinen und unvollständige Maschinen
  • Elektrische Geräte
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Spielzeuge
  • Bauprodukte
  • Druckgeräte/-behälter
  • Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Medizinprodukte und Zubehör
Neben dieser groben Einordnung sind detaillierte Informationen zu den Richtlinien der jeweiligen Produktklasse auf der Seite der Europäischen Kommission aufgelistet.
Falls das Produkt mit entsprechendem Produktcode (Zolltarifnummer) eingrenzbar ist, können Sie auch einen ersten Überblick zu potenziell anwendbaren EU-Rechtsvorschriften über die EU-Datenbank zu Produktschriften erhalten.

Konformitätserklärung

  • Praktische Umsetzung der beschriebenen Anforderungen und Vorgehensweisen inklusive zugehöriger Dokumentation in den entsprechenden Richtlinien (zum Beispiel Risikoanalyse und -bewertung)
  • Hier finden Sie eine Datenbank mit externen Dienstleistern für Prüfungen.
  • Nutzen Sie die Checkliste zur EU-Konformitätserklärung der IHK Bodensee-Oberschwaben zur Überprüfung aller notwendigen Angaben.
  • Achten Sie auf die korrekte Form der Darstellung; die Vorgaben zur Anbringung der CE-Kennzeichnung können Sie in der Verordnung 765/2008 nachlesen.
  • Nach Veränderungen des Produkts ist eine Neubewertung erforderlich und macht die regelmäßige Prüfung auf neue harmonisierte Normen notwendig; hierfür können Sie Ihre zurzeit greifende Norm des Produkts im CE-Tool der IHK Bodensee-Oberschwaben eingeben und Sie werden auf Neuerungen hingewiesen.