CE-Kennzeichen – ein erster Überblick

Die folgenden Hinweise dienen als erste Orientierung im Bereich CE-Kennzeichnung mit nützlichen Links zu ausführlichen Informationen und ohne Garantie auf Vollständigkeit.
  • Im Fokus der CE-Kennzeichnung stehen die Anforderungen an die Produktsicherheit, um ein angemessenes Schutzniveau in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, Haus- und Nutztieren sowie Gütern sicherzustellen
  • Die CE-Kennzeichnung ist eine Konformitätserklärung (bspw. Gefährdungsanalyse, Risikobewertung) des Herstellers, Importeurs oder Händlers gegenüber den Marktaufsichts- und Zollbehörden.
  • Die CE-Kennzeichnungspflicht ist geregelt in bestimmten Richtlinien als Handlungs- oder Ausführungsvorschrift.
  • Der Hersteller, Importeur oder Händler muss überprüfen, ob das angebotene Produkt kennzeichnungspflichtig ist.
  • Nicht-kennzeichnungspflichtige Produkte dürfen nicht mit einem CE-Zeichen versehen werden.
Als Basis für Produkte, die auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, dient die Produktsicherheitsverordnung (EU)2023/988) - General Product Safety Regulation - GPSR. Die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit wurde im Mai 2023 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten wird die Verordnung die Richtlinie 2001/95/EG am 13.12.2024 ablösen und unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat in Kraft treten.

CE-Kennzeichnungspflichtige Produkte

Die nachfolgende Liste basiert auf der Übersicht der EU-Klassifizierung und gilt als grobe Orientierung:
  • Maschinen und unvollständige Maschinen
  • Elektrische Geräte
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Spielzeuge
  • Bauprodukte
  • Druckgeräte/-behälter
  • Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Medizinprodukte und Zubehör
Neben dieser groben Einordnung sind detaillierte Informationen zu den Richtlinien der jeweiligen Produktklasse auf der Seite der Europäischen Kommission aufgelistet.
  • Informationen zu europäischen Normen für Produktsicherheit, Gesundheits- und Umweltnormen, sektorspezifische Normen und Normen im internationalen Handel finden Sie bei der Euroäischen Kommission unter EU-Produktanforderungen.
  • Zur eigenständigen Ermittlung der Codenummer und der daraus resultierenden Abgaben bzw. Ein- oder Ausfuhrbedingungen stehen derzeit der EZT-online und der TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft) als Auskunftssysteme kostenlos über das Internet zur Verfügung.

Konformitätserklärung

  • Praktische Umsetzung der beschriebenen Anforderungen und Vorgehensweisen inklusive zugehöriger Dokumentation in den entsprechenden Richtlinien (zum Beispiel Risikoanalyse und -bewertung)
  • Hier finden Sie eine Datenbank mit externen Dienstleistern für Prüfungen.
  • Nutzen Sie die Checkliste zur EU-Konformitätserklärung der IHK Bodensee-Oberschwaben zur Überprüfung aller notwendigen Angaben.
  • Achten Sie auf die korrekte Form der Darstellung; die Vorgaben zur Anbringung der CE-Kennzeichnung können Sie in der Verordnung 765/2008 nachlesen.
  • Nach Veränderungen des Produkts ist eine Neubewertung erforderlich und macht die regelmäßige Prüfung auf neue harmonisierte Normen notwendig; hierfür können Sie Ihre zurzeit greifende Norm des Produkts im CE-Tool der IHK Bodensee-Oberschwaben eingeben und Sie werden auf Neuerungen hingewiesen.
Stand: 25.10.2024