EFI-Gutachten 2024 wurde vorgestellt

Die Expertenkommission für Forschung und Innovation (EFI) hat ihr jährliches Gutachten veröffentlicht. Zentrale Informationen sind die zeitnahe Einführung des Reallabore-Gesetztes, die Bewertung des SPRINND Freiheitsgesetzes, die Neuigkeiten zum Besserstellungsverbot sowie eine neue WIPANO-Förderrichtlinie.
Reallabore-Gesetz
Die Expertenkommission äußert sich in ihrem jährlichen Gutachten zur aktuellen F&I-Politik und fordert u.a. die zeitnahe Einführung des angekündigten Reallabore-Gesetzes. Reallabore sind eine niedrigschwellige Möglichkeit für Betriebe, Innovationen im Rahmen eines gelockerten Regulierungsrahmens zu beschleunigen – und damit neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen voranzutreiben. Reallabore bauen auf Experimentierklauseln auf, die es den zuständigen Behörden ermöglichen, für die Erprobung von Innovationen kontrollierte Ausnahmen von rechtlichen Vorgaben und Verboten zu erlauben.
SPRIND
Auch zur Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) äußert sich die Kommission. Die EFI bewertet das Ende 2023 in Kraft getretene SPRIND-Freiheitsgesetz als „überfälligen Schritt in die gewünschte Richtung“. Allerdings kritisiert sie, dass es weiterhin eine Fachaufsicht durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gibt. Sie sehe die Gefahr einer „Doppelkontrolle“, da das BMBF bereits im Aufsichtsrat der Agentur vertreten ist.
Weitere Kernthemen
Weiterhin äußert sich die EFI in diesem Jahr auch wieder zu bestimmten Kernthemen (Neue Technologien für eine nachhaltige Landwirtschaft, Internationale Mobilität im Wissenschafts- und Innovationssystem, Soziale Innovationen - wesentliches Element zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen und Künstliche Intelligenz) und gibt unter anderem Tipps zur Verbesserung der Forschungszulage sowie zur Ausgestaltung der zu gründenden Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI).
Den vollständigen Bericht können Sie hier nachlesen.
Besserstellungsverbot
Das "Besserstellungsverbot" aus dem Haushaltsgesetz besagt, dass überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte Organisationen ihre Mitarbeitenden nicht besser bezahlen dürfen als vergleichbare Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst. Allerdings gab es einige Ausnahmeregelungen, die für privatwirtschaftliche Forschungseinrichtungen zumeist nicht gegolten haben. Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass es nun – wie von der DIHK gefordert - eine Änderung im Haushaltsgesetz gab. Das Besserstellungsverbot gilt nun nicht mehr, „soweit die projektgeförderte Einrichtung den bei ihr Beschäftigten außer den unmittelbar im Projekt Beschäftigten das Besserstellungsverbot übersteigende Gehälter aus Mitteln zahlt, die weder unmittelbar noch mittelbar von der deutschen öffentlichen Hand finanziert werden.“ Ausnahmen sind demnach auch für industrienahe Forschungseinrichtungen wieder möglich.
WIPANO
Eine neue Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Unternehmen und Hochschulen „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ (gültig bis Ende 2027) wurde veröffentlicht

Quelle: DIHK
Stand: 23.02.2024