Curriculum für eine Geschäftsleitungsschulung nach NIS-2
Was muss die Geschäftsleitung eines NIS-2-Unternehmens wissen, um ihren Pflichten nachkommen zu können? Gemeinsam mit der IHK-Organisation und weiteren Verbänden hat das BSI Pflicht- und Steuerungswissen zu einem exemplarischen "Curriculum für eine Geschäftsleitungsschulung nach NIS-2" zusammengefasst.
Das Curriculum bietet Unternehmen eine Orientierung, welche Kenntnisse Geschäftsleitungen benötigen und welche Themen eine entsprechende Schulung abdecken sollte. Auf dieser Grundlage kann geprüft werden, ob die Schulung unternehmensintern durchgeführt werden kann oder externe Dienstleister hinzugezogen werden sollten. Sofern externe Anbieter beauftragt werden, kann das Curriculum zudem als Maßstab für Umfang und Inhalte der Schulung dienen.
Das Beispielcurriculum umfasst sechs Module
- Modul 1: BSIG, NIS-2 und Anwendungsbereich
- Modul 2: Pflichten, Haftung und Delegationsgrenzen nach § 38 BSIG
- Modul 3: Cyberrisiken als Organisationsrisiken
- Modul 4: Risikomanagement nach § 30 BSIG
- Modul 5: Registrierung, Meldung und Unterrichtung
- Modul 6: Governance, Nachweis und Praxistransfer
Ergänzend stellt die Gesellschaft für Informatik e. V. (GI) eine Checkliste zu den Inhalten des Beispielcurriculums bereit. Die Checkliste unterstützt Schulungsanbietende, Geschäftsleitungen und Unternehmen dabei, das vermittelte Wissen strukturiert zu überprüfen und den Transfer in die Praxis zu erleichtern.
Weitere Unterstützung bietet die Handreichung zur Schulungspflicht für Geschäftsleitungen bwE und wE nach dem BSIG. Das BSI hat die Handreichung nach Inkrafttreten des novellierten BSIG aktualisiert und dabei erste Praxiserfahrungen aus den Wirtschaftsverbänden berücksichtigt.
Mehr zu NIS-2 und Kritis: Pflichten für wichtige und besonders wichtige Unternehmen auch auf unserer IHK-Website: NIS-2-Richtlinie: Sind Sie betroffen? Jetzt prüfen und registrieren - IHK Braunschweig
Quelle: DIHK
