Warenverkehr mit Madagaskar – Anwendung des REX

Die EU-Kommission teilt mit, dass Madagaskar im Rahmen des ESA (Interimsabkommens zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits) das System des Registrierten Ausführers (REX) mit Wirkung ab 01.01.2023 anwendet.
Für die Gewährung einer Zollpräferenz für Waren mit Ursprung in Madagaskar sind als Ursprungsnachweise bestimmte TARIC-Unterlagencodierungen anzumelden. Diese können Sie der ATLAS-Info entnehmen.

Stand: 28.12.2022