Vereinigtes Königreich: Angabe von „EU“ in Einfuhrzollanmeldungen

Um die Warenbewegungen zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich statistisch präziser erfassen zu können, hat die britische Zollverwaltung (HMRC) Ende November 2021 folgende Mitteilung an Unternehmen herausgegeben:
  • Englische Originalfassung: "You must use the correct country code for the Country of Dispatch and/or the Country of Origin when you complete your import customs declaration. Where an EU country is appropriate for either of these data elements, For EU countries, the individual country code of the member state in question (e.g. FR) should be used. The “EU” country code must not be used and will be removed from systems shortly."
  • Übersetzung (unverbindlich): "Sie müssen beim Ausfüllen Ihrer Einfuhrzollanmeldung den korrekten Ländercode für das Versandland und/oder das Ursprungsland verwenden. Für EU-Länder sollte der individuelle Ländercode des betreffenden Mitgliedstaates (z. B. FR) verwendet werden. Der Ländercode "EU" darf nicht verwendet werden und wird in Kürze aus den Systemen entfernt."
Die neue Anforderung gilt voraussichtlich ab 1.1.2022. Sie stellt Unternehmen insofern vor Herausforderungen, als dass der einzelstaatliche nichtpräferenzielle Ursprung nicht immer vom Ursprung „EU“ abgeleitet werden kann und in vielen Fällen auch gänzlich unbekannt ist.
Der DIHK hat deshalb u.a. über die britische Botschaft versucht, eine Präzisierung der HMRC-Mitteilung zu erhalten. Bislang liegt jedoch keine Präzisierung vor. Bis zur weiteren Klärung empfehlen wir daher folgendes Vorgehen:
  • Sofern der einzelstaatliche nichtpräferenzielle Ursprung zwingend in der Einfuhrzollanmeldung verlangt wird, dieser aber nicht bekannt ist, sollte beim Datenfeld „Country of Origin“ auf den Iso-Alpha-2-Code des Versendungslandes („Country of Dispatch“) zurückgegriffen werden.

Hinweis

  • Bei der präferenziellen „Erklärung zum Ursprung (EzU)“ sollte an dem Wortlaut des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem UK festgehalten werden. Hier ist unverändert die Ursprungsangabe „EU“ bzw. „Europäische Union“ zu verwenden. Von einem ergänzenden Klammerzusatz in der EzU zur Ergänzung eines einzelnen EU-Mitgliedsstaates raten wir ab. Sofern in der Einfuhrzollanmeldung zusätzlich zum Datenelement für den Präferenzursprung „EU“ auch ein Datenelement zum „nichtpräferenziellen Ursprung“ (Country of Origin) zwingend auszufüllen ist, sollte auch hier im Zweifel auf den Iso-Alpha-2-Code des „Versendungslandes“ zurückgegriffen werden.

Nachtrag vom 14.03.2022

In der EzU ist unverändert die Ursprungsangabe „EU“ bzw. „Europäische Union“ zu verwenden. Dies hat der britische Zoll nun in einer Pressemitteilung vom 2. März 2022 klargestellt.
Daraus ergibt sich:
Feld 15a: In der Einfuhranmeldung in CHIEF ist im Feld 15a das Versendungsland einzutragen („country of dispatch“)
Feld 34a: Im Feld 34a ist das konkrete Ursprungsland („country of origin“) einzutragen, keine Ländergruppe etc. D.h. statt„ EU“ ist hier der jeweilige Mitgliedsstaat anzugeben. Ist das konkrete Ursprungsland nicht bekannt, sollte das Land der Ausfuhr eingetragen werden.
Die Angabe des konkreten Ursprungslandes (oder falls nicht bekannt des Ausfuhrlandes) in Feld 34a ist in jedem Fall erforderlich. Wird im Rahmen der Einfuhr eine Präferenzzollbehandlung beantragt, ist das präferenzielle Ursprungsland anzugeben, andernfalls das nichtpräferenzielle Ursprungsland.
Feld 36 und 44: Erst wenn ein Präferenzzoll beantragt werden soll, sind zusätzlich die Felder 36 („preference indicator“) und „44“ ("item document“) auszufüllen. Für das EU-UK-TCA wäre in Feld 36 als „Präferenzindikator“ für das EU-UK-Abkommen der Code „300“ anzugeben. Im Feld 44 müsste darauf aufbauend der im EU-UK-Abkommen vereinbarte Code für die Art des für die konkrete Einfuhr genutzten Präferenznachweises eingetragen werden („U110“ für eine Erklärung zum Ursprung; U111 für eine Langzeit-Erklärung zum Ursprung; U112 für „Gewissheit des Einführers“).
In diesen der Einfuhranmeldung zugrunde liegenden Präferenznachweisen ist die Ursprungsangabe „EU“ bzw. „Europäische Union“ zu verwenden.
Stand: 14.03.2022