Türkei - Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse 2021

Im türkischen Amtsblatt Nr. 31351 vom 31.12.2020 wurden zum einen die Zusatzzölle für 2021 als auch die Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für das Jahr 2021 publiziert. Die GTAI stellt nun in seiner Meldung vom 18. März eine deutschsprachige Übersetzung der Darstellungen und Erläuterungen der einzelnen Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse zu Verfügung:
Die Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für das Jahr 2021 wurden im türkischen Amtsblatt Nr. 31351 v. 31.12.2020 veröffentlicht. Darstellungen und Erläuterungen der einzelnen Erlasse in deutscher Sprache finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 708 KB).
Überblick über die Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse:
Die Importverordnungen enthalten Vorschriften über die vorübergehende Einfuhr von Waren für Internationale Ausstellungen (VO-Nr. 1), über die Einfuhr von Kriegswaffen (VO-Nr. 2), radioaktive Materialien (VO-Nr. 3), Süßstoffe (VO-Nr. 4), geographische Karten und dergleichen (VO-Nr. 5), Waren, die im Rahmen des allgemeinen Präferenzsystems aus Entwicklungsländern eingeführt werden (VO-Nr. 6), Land und Luftfahrzeugen (VO-Nr. 7 und 8), gebrauchten oder erneuerten Waren (VO-Nr. 9), Banknoten und Druckpapier für Banknoten (VO-Nr. 10), Schusswaffen, Sprengstoffen und Messern (VO-Nr. 11), Dual-Use-Gütern (VO-Nr. 12), Waren für Arbeitsschutz und –sicherheit (VO-Nr. 13), ozonschädigenden Stoffe (VO-Nr. 14), Waren, die von öffentlichen Stellen eingeführt werden (VO-Nr. 15), Düngemittel (VO-Nr. 16) sowie Chemikalien, die im Anhang des Chemiewaffenübereinkommens gelistet sind (VO-Nr. 17), Waren, für die autonome Zollaussetzungen gelten (VO-Nr. 18), medizinische Testkits (VO-Nr. 19) und Waren mit elektronischem Identitätsnachweis IMEI (VO-Nr. 20).
Die Produktkonformitätserlasse enthalten Bestimmungen, die im Hinblick auf Verbraucherschutz und Qualitätssicherung zu beachten sind. Betroffen sind Calciumcarbide, Zündhölzer, Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben, bestimmte Rohre und Schläuche aus Weichkautschuk, bestimmte Garne aus Baumwolle, bestimmte Glaswaren für Kinder, flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder Stahl, bestimmte Waren aus nicht rostendem Stahl, Rohre und Profile aus Eisen oder Stahl und anderen Metallen, Rohrformstücke, Waren aus Aluminium für Tabletten, bestimmte Schrauben und Gewinde, bestimmte Maschinen und Apparate, Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge, Einwegfeuerzeuge (VO-Nr. 1), Abfallstoffe (VO-Nr. 3), bestimmte Chemikalien (VO-Nr. 4), Lebende Tiere, Waren tierischen und pflanzlichen Ursprungs, Lebens- und Futtermittel (VO-Nr. 5), bestimmte Chemikalien (VO-Nr. 6), feste Brennstoffe (VO-Nr. 7), Telekommunikationsgeräte (VO-Nr. 8), CE-kennzeichnungspflichtige Produkte (VO-Nr. 9), Spielwaren und Musikinstrumente (VO-Nr. 10), persönliche Schutzausrüstung (VO-Nr. 11), Schreibwaren und Hygieneartikel (VO-Nr. 12), Baustoffe (VO-Nr. 14), Batterien und Akkumulatoren (VO-Nr. 15), medizinische Geräte (VO-Nr. 16), Textilien und Lederwaren VO-Nr. 18, Tabakwaren und Alkoholika (VO-Nr. 19), Impfstoffe, Diagnostika, Zahncreme, Trinkwasser (VO-Nr. 20), bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (VO-Nr. 21), Schrott- und metallische Abfallstoffe (VO-Nr. 23) sowie bestimmte, sicherheitsrelevante Kraftfahrzeugteile wie Sicherheitsglas, Reflektoren, Beleuchtung und Sicherheitsgurte (VO-Nr. 25).
In der Verordnung Nr. 13 sind Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen obige Einfuhrvorschriften geregelt.
(Quelle GTAI; Abdulkerim Kuzucu, Partner der Außenwirtschaftsagentur Chromit-Erz)
Stand: 31.03.2021