Corona-Pandemie: Türkei erlässt Maßnahmen im Zoll- und Transportbereich

Die Türkei erlässt während COVID-19-Pandemie ab sofort weitere Maßnahmen im Zoll- und Transportbereich.
Elektronische Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen und Ursprungsdokumenten 
Die Türkei hat im Rahmen des bestehenden MEDOS-Systems eine Neuerung bei der Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen und Ursprungsdokumenten eingeführt. Seit dem 8. April 2020 werden Ursprungszeugnisse und Form A-Dokumente von den in der Türkei zuständigen Behörden (z.B. Industrie- und Handelskammern) nur noch elektronisch über MEDOS bereitgestellt. Eine manuelle Ausstellung mit Unterschrift und „Nassstempel“ entfällt. Jedes elektronisch ausgestellte und bestätigte Dokument ist mit einem spezifischen und nicht reproduzierbaren Verifizierungscode versehen, so dass die Richtigkeit und Authentizität der Dokumente überprüft werden kann.
Als Anlage finden Sie die dazugehörige Verbalnote der türkischen Botschaft mit der Nummer 31236194 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 59 KB).
Maßnahmen für Frachttransport und Kraftfahrer zur Sicherstellung des freien Warenverkehrs
Das Innenministerium der Republik Türkei hat aufgrund der sich weltweit ausbreitenden COVID-19-Pandemie Maßnahmen im Hinblick auf die Sicherstellung des Außenhandels und des freien Verkehrs von Waren und Lastkraftfahrzeugen sowie Kraftwagenfahrern beschlossen. Die Durchreise oder die Ein- und Ausreise für Lastkraftfahrzeuge und Kraftwagenfahrer sind erlaubt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Abweichende Regelungen gelten für die Grenzübergänge der Türkei zu Iran und Irak (ausländischen Lastkraftwagenfahrern wird über diese Grenzübergänge nur die Ausreise aus der Türkei erlaubt).
Weitere Informationen hierzu finden Sie in der angehängten Verbalnote Nummer 31236244 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 257 KB) mit Maßnahmen für Frachttransport und Kraftfahrer zur Sicherstellung des freien Warenverkehrs.
Einfuhr pflanzlicher Lebens- und Futtermittel in die Türkei: Einreichen notwendiger Zertifikate per E-Mail möglich
Zusätzlich zu den o.g. Verbalnoten informiert die Handelsabteilung der türkischen Botschaft in Berlin darüber, dass die für die Einfuhr pflanzlicher Lebens- und Futtermittel in die Türkei vorzulegenden Zertifikate aufgrund der Corona-Pandemie ab sofort per E-Mail übermittelt werden können. Die Botschaft bittet in diesem Bereich aktive Unternehmen, hierzu mit der zuständigen Direktion für Land- und Forstwirtschaft der jeweiligen Provinz in der Türkei Kontakt aufzunehmen.
Für Rückfragen zu den genannten Punkten wenden Sie sich bitte direkt an die Handelsabteilung der türkischen Botschaft in Berlin.
Kontakt
BOTSCHAFT DER REPUBLIK TÜRKEI - HANDELSABTEILUNG
Tiergartenstr. 19-21, 10785 Berlin
Tel: +49 (0) 30 27898030
Fax: +49 (0) 30 27898040
E-Mail: berlin@trade.gov.tr
Stand: April 2020