Neufassung das Anhangs I der Verordnung (EU) 2021/821 über Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use)

Am 11.01.2023 wurde die Verordnung (EU) 2023/66 vom 21.10.2022 zur Neufassung der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 im Amtsblatt L 009 veröffentlicht (siehe hier).
Die Liste umfasst Güter, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken genutzt werden können und deshalb einer Ausfuhrgenehmigung bedürfen. In Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Erteilung solcher Ausfuhrgenehmigungen zuständig.
Die neue Lister der Dual-Use-Güter trat am 12.01.2023 in Kraft.
 
Stand: 23.01.2023