Rechtsverfolgung im Ausland

Trotz umsichtiger Vertragsgestaltung und ordnungsgemäßer Leistungserbringung sehen sich immer mehr deutsche Unternehmen mit der unangenehmen Tatsache konfrontiert, dass ihr ausländischer Vertragspartner die Rechnung nicht bezahlt.
Wenn außergerichtliche Einigungsversuche und Mahnschreiben, gegebenenfalls auch unter Beteiligung einer deutschen Auslandshandelskammer, erfolglos geblieben sind, liegt der Gedanke an eine gerichtliche Beitreibung der Schulden nahe.
Bevor man sich allerdings für eine gerichtliche Lösung entscheidet, sollten die Vor- und Nachteile eines solchen Vorgehens sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
Hierzu empfiehlt es sich vorab einen Blick in die Vertragsunterlagen zu werfen. Insbesondere bei Verträgen mit ausländischen Partnern sind hier die Bereiche "Rechtswahl / Anwendbares Recht" und "Gerichtsstand" von großer Bedeutung. Beide Punkte können zwischen Kaufleuten regelmäßig frei vereinbart werden und wirken sich unmittelbar auf den Aufwand und die Kosten für eine gerichtliche Geltendmachung der Forderung aus.