Italien - Hinweise zu Entsendungen
Registrierungspflicht
Seit 2016 ist ein neues italienisches Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Kraft, welches in der EU ansässigen Unternehmen Regeln für Mitarbeiterentsendungen nach Italien auferlegt.
Die wesentlichen Aspekte sind in einem Merkblatt der AHK Italien aufgeführt.
Die Registrierung ist online bis zum Vortag des Beginns der Entsendung beim italienischen Arbeitsministerium hier online in italienischer Sprache vorzunehmen.
Die Registrierung ist online bis zum Vortag des Beginns der Entsendung beim italienischen Arbeitsministerium hier online in italienischer Sprache vorzunehmen.
Das italienische Arbeitsministerium stellt hier eine Ausfüllhilfe in englischer Sprache bereit.
Lohn – und Arbeitsbedingungen
Für die Dauer der Entsendung sind die italienischen Mindestlohn-, Tarifvertrags- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Diese sind hier auf der Website des italienischen Arbeitsministeriums auch in englischer Sprache hinterlegt.
Aufenthalt
EU-Bürger benötigen für den Aufenthalt in Italien keine Aufenthaltserlaubnis mehr. Staatsbürger von Nicht-EU-Staaten könnten im Falle einer Entsendung oder einer Arbeitsaufnahme in Italien ein Visum benötigen, insbesondere bei Einsätzen über 90 Tagen. Das italienische Außenministerium gibt hier Auskunft über etwaige Visapflichten.
Autobahnmaut
Die meisten Autobahnen in Italien sind mautpflichtig, je nach Fahrzeugklasse und Anzahl der Achsen. Die pro Strecke anfallenden Gebühren können hier auf der Website der italienischen Autobahnverwaltung recherchiert werden.