Großbritannien - Hinweise zu Entsendungen
Einreise und Aufenthalt
Für Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums sowie der Schweiz ist zur Einreise ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Eine Arbeitserlaubnis ist für Bürger des EWR und der Schweiz nicht erforderlich. Mehr Informationen hier auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Werden in Deutschland ansässige Mitarbeiter mit einer Nicht-EWR-Staatsangehörigkeit von einem deutschen Arbeitgeber nach Großbritannien entsandt, so ist eine Arbeitserlaubnis grundsätzlich gegeben. Es gelten allerdings die britischen Visa- und Einreisebestimmungen. Mehr dazu hier auf dem britischen Behördenportal.
Wer in Großbritannien ein Visum benötigt, kann hier eingesehen werden.
Bau- und Montagetätigkeiten
Die wichtigsten Bestimmungen zu steuerlichen Aspekten bei der Ausführung von Bauleistungen und Montagen, etwa dem Construction Industry Scheme (CIS), hat die Deutsch-Britische IHK hier zusammengefasst.
Weitere Hinweise zu Qualifikationsvoraussetzungen für reglementierte Berufe, Pflichtversicherungen und anderen rechtlichen Aspekten können hier auf der Webseite von Germany Trade & Invest eingesehen werden.
Die aktuellen britischen Mindestlöhne stehen hier im britischen Behördenportal.
LKW-Maut ab 12 Tonnen
Seit dem 1. April 2014 muss für Lastkraftwagen über 12 Tonnen eine Straßenbenutzungsgebühr in Großbritannien (HGV Road User Levy) entrichtet werden.
Mehr dazu hier auf dem britischen Behördenportal.
Mehr dazu hier auf dem britischen Behördenportal.