Finnland - Hinweise zu Entsendungen
Entsandte Arbeitnehmer / temporäre Tätigkeiten
Werden Arbeitnehmer nach Finnland entsandt, sind für alle Branchen und Tätigkeiten die sehr strengen Regelungen des finnischen Arbeitnehmerentsendegesetzes zu beachten.
Das bedeutet vor allem, dass die geltenden finnischen Mindestbedingungen in Bezug auf Gehälter, Arbeitszeiten und Arbeitsschutz eingehalten werden müssen. Diese Mindestbedingungen ergeben sich aus fast 200 allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
Ausländische Unternehmen werden von den finnischen Behörden häufig kontrolliert; bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen.
Auf den Seiten der Agentur Entreprise Finland können in englischer Sprache Hinweise für:
- entsandte Arbeitnehmer und
- temporäre Tätigkeiten eingesehen werden.
Meldepflicht bei Mitarbeiterentsendungen
(seit 1. September 2017)
Dies betrifft alle Entsendungen, unabhängig von ihrer Einsatzdauer.
Ausgenommen sind konzerninterne Entsendungen bis zu maximal fünf Arbeitstagen, nicht aber in der Baubranche. Die Meldung ist vor dem Beginn des Arbeitseinsatzes oder spätestens am ersten Arbeitstag an die Arbeitsschutzbehörde abzugeben.
Zu melden sind unter anderem Informationen über das Unternehmen, den Auftraggeber, das Generalunternehmen (im Baugewerbe), den Vertreter, den Mitarbeiter, den Beginn und die Dauer der Entsendung, den Einsatzort und die Branche. Eine erneute Meldung wird erforderlich, wenn die Daten sich ändern.
Mehr Informationen in englischer Sprache hier auf der Webseite der Arbeitsschutzbehörde.
Sonstige Informationen
Weitere Informationen, insbesondere zu Qualifikationen und Pflichtversicherungen, sind hier auf der Webseite von Germany Trade & Invest hinterlegt.
Die Deutsch-Finnische IHK unterstützt bei steuerlichen und rechtlichen Fragen der Mitarbeiterentsendung hier auf ihrer Webseite.