Dänemark - Hinweise zu Entsendungen

Meldepflicht – RUT-Register

Ausländische Unternehmen, die Dienstleistungen in Dänemark erbringen, sind verpflichtet, diese dem Register für ausländische Dienstleister (RUT) zu melden.
Jede Dienstleistung und die beteiligten Personen müssen spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme elektronisch hier auf der Webseite gemeldet werden.
Die Handwerkskammer Schleswig-Holstein hat dazu hier eine Ausfüllhilfe erstellt.
Ausnahmen von der Meldepflicht gelten für manche konzerninterne Entsendungen, Beratungsleistungen und Teilnahmen an Seminaren und Konferenzen. Einzelheiten dazu sind im Außenwirtschaftsportal Bayern beschrieben.

Bau- und Montagearbeiten

Für Ausführer von Bau-und Montagearbeiten hat die Handwerkskammer Schleswig-Holstein ein Merkblatt erstellt. Dieses steht hier zum Download bereit.

Zum Thema Bauen in Dänemark ist bei der Deutsch-Dänischen Handelskammer (AHK) ein Handbuch erschienen. Dieses kann hier eingesehen/bestellt werden.

Arbeitsbedingungen, Sozialversicherung und Steuern

Hinweise zu Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Sozialversicherung und Steuern enthält das Portal WorkplaceDenmark. Die Informationen sind teilweise auch in deutscher Sprache hinterlegt.

Mautpflicht für LKW über 12 Tonnen

Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen benötigen für die Nutzung der Autobahnen in Dänemark, wie auch in Schweden, Luxemburg und den Niederlanden, die elektronische Eurovignette. Diese kann hier angefordert werden.