Vergabeverfahren - Personalschulung im Spielhallengewerbe
Die IHK Braunschweig bittet um die Abgabe eines Angebotes für einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Personalschulungen nach dem niedersächsischen Spielhallengesetz (NSpielhG).
Allgemeines
Die Industrie- und Handelskammer Braunschweig, nachfolgend Auftraggeberin, ist für ihren IHK-Bezirk für die Organisation von Personalschulungen nach §8 NSpielhG verantwortlich.
Die Schulung ist für Servicekräfte mit Gästekontakt in Spielhallen verpflichtend und umfasst zuerst eine achtstündige Personalschulung, die sich in einem Turnus von fünf Jahren wiederholt, sowie eine vierstündige Personalschulung, die zweieinhalb Jahre nach der erstmaligen achtstündigen Schulung nachzuweisen ist und sich dann ebenfalls in einem Turnus von fünf Jahren wiederholt.
Für die Durchführung der Personalschulungen sucht die Auftraggeberin vier Dienstleister, nachfolgend Auftragnehmer, die nach zwei vorgegebenen Varianten ab dem 1. Januar 2026 die Personalschulungen im Namen der Auftraggeberin anbieten möchten.
Auftraggeberin
Industrie- und Handelskammer Braunschweig
Beruf & Bildung
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig
www.ihk.de/braunschweig
Beruf & Bildung
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig
www.ihk.de/braunschweig
Ansprechpartnerin: Sabrina Linzmaier
Zeitplan des Vergabeverfahrens
Zeitraum der Angebotsabgabe: 1. Juli bis 15. August 2025
Persönliche Gespräche/ggf. Demonstrationen: 18. August bis 22. August 2025
Finale Entscheidung: 1. September bis 5. September 2025
Angebotsfrist und Form der Angebote
Das vollständige und verbindliche ist in Schriftform bis spätestens zum 15. August 2025 um 12:00 Uhr (Ausschlussfrist!) in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk
„Achtung! Persönlich/Vertraulich - Angebotsunterlagen- Poststelle nicht öffnen!“
unter folgende Adresse einzureichen:
Industrie- und Handelskammer Braunschweig
Beruf & Bildung
Sabrina Linzmaier
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig
Beruf & Bildung
Sabrina Linzmaier
Brabandtstraße 11
38100 Braunschweig
Eine Übersendung des Angebots per E-Mail ist unzulässig und führt zum zwingenden Angebotsausschluss.
Die genannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass nur die Angebote weiter berücksichtigt werden, die fristgerecht bei der vorgenannten Adresse eingegangen sind. Bitte beachten Sie, dass Postlaufzeiten von bis zu einer Woche nicht unüblich sind.
Die Angebote und die spätere Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen.
Für die Bearbeitung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren wird keine Entschädigung gewährt.
Das Angebot darf nicht unter einem Vorbehalt stehen.
Vergabeunterlagen
Interessierte Bieterinnen und Bieter wenden sich bitte per E-Mail an sabrina.linzmaier@braunschweig.ihk.de, um die Vergabeunterlagen zu erhalten.
Stand: 27.06.2025