Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler
Versicherungsvermittler und Versicherungsberater benötigen eine Erlaubnis nach § 34 d/e GewO. Diese muss bei der für den Vermittler zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragt werden. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Erlaubnis ist der Nachweis der Sachkunde.