Informationen zum Prüfungsablauf

Hinweise zur praktischen Prüfung im Rahmen der Ausbilder-Eignungsprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vom 21. Januar 2009.
Die praktische Prüfung steht selbstständig neben dem schriftlichen Prüfungsteil. Diese kann als Präsentation einer Ausbildungssituation/-einheit oder in Form einer praktischen Durchführung erfolgen.
Im Anschluss an die Präsentation oder die praktische Durchführung findet ein Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss statt, in dem die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu erläutern sind. Sie sollen zeigen, dass Sie die erworbene berufs- und arbeitspädagogische Kompetenz in der Praxis anwenden sowie der Situation entsprechende Ausbildungsmethoden und -mittel einsetzen können.

Themenwahl und Ausbildungssituation

Die/Der Teilnehmende wählt selbstständig eine berufstypische Ausbildungssituation. Diese sollte eine abgegrenzte Thematik, eine klare Zielvorstellung, einen definierten Adressaten und die geplante Vermittlungsmethode enthalten.

Methodenwahl

Die in der Ausbildungssituation einzusetzende Methode kann von der/dem Prüfungsteilnehmenden frei gewählt werden. Bitte achten Sie auf eine handlungsorientierte Vorgehensweise.

Zeitplanung

Die Präsentation bzw. die praktische Durchführung einer Ausbildungssituation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Zusammen mit dem Fachgespräch soll die praktische Prüfung 30 Minuten nicht überschreiten.

Hilfsmittel

Als Medien stehen Ihnen ein Beamer/Monitor, Flipchart sowie eine Moderationswand zur Verfügung. Sofern die Ausbildungssituation als PC-unterstütze Präsentation durchgeführt wird (z. B. PowerPoint), bringen Sie ein Notebook sowie für den Fall eines technischen Ausfalls ein Handout der Präsentation in dreifacher Ausführung mit.
Für die technische Funktion sind Sie selbst verantwortlich und müssen ggfs. für alternative Präsentationsmöglichkeiten (z. B. mittels Handout der Präsentation) sorgen. Ein Anschluss für Apple-Geräte ist nicht vorhanden.
Bei einer Prüfung bei Ihrem Bildungsträger kennen Sie die zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln.
Sollten Sie noch weitere Hilfsmittel benötigen, sind diese von Ihnen mitzubringen!

Praktischer Prüfungsteil

Sie entscheiden sich im Vorfeld der praktischen Prüfung für eine berufstypische Ausbildungssituation. Darunter versteht man eine Handlungssituation der verantwortlichen Person (Ausbilder/in) im Rahmen der betrieblichen Ausbildung. Die praktische Prüfung kann als Präsentation einer Ausbildungssituation oder praktische durchgeführt werden. Zielperson der Durchführung ist eine/r Auszubildende/r.

Konzept/Kurzdarstellung

Wir empfehlen als Grundlage dafür ein Konzept zu erarbeiten. In dem Konzept erfolgt die didaktische und methodische Aufbereitung der Handlungssituation und der Prüfungssituation. Das Konzept fließt nicht in die Bewertung ein. Das Konzept wird am Tag der praktischen Prüfung in dreifacher Ausfertigung beim Ausschuss abgegeben.
Bei der Wahl der Präsentationsform stellt die/der Teilnehmende den Ablauf der Ausbildungssituation in Form eines Vortrages dar. Die dabei eingesetzte Präsentationsform wählt er/sie selbst aus.

Präsentation der Ausbildungssituation

Folgende Kriterien zu beachten:
  • kurze persönliche und betriebliche Vorstellung
  • Beschreibung der Ausbildungssituation/Ziele
  • Nachvollziehbares Vorgehen in der Ausbildungssituation
  • Struktureller Aufbau und Durchführung der Präsentation
  • Adressatenanalyse
  • Aktivierung des/der Auszubildenden
  • Berücksichtigung berufsspezifischer gesetzlicher Vorgaben
  • Lernerfolgskontrolle/Zielerreichung/Reflexion/Erfolgssicherung

Praktische Durchführung

In diesem Prüfungsteil steht die praktische Umsetzung der Ausbildungssituation/-einheit im Mittelpunkt. Es sind folgende Kriterien zu beachten:
  • Darlegen der Ausbildungssituation/Ziele
  • Adressatengerechtes Verhalten/ pädagogisches Vorgehen (Eingehen und Interaktion mit Adressaten)
  • Verteilung der Aktivitäten, Interaktion
  • Berücksichtigung berufsspezifischer gesetzlicher Vorgaben
  • Nachhaltigkeit
  • Förderung der Selbstständigkeit
  • Nachvollziehbares Vorgehen / Struktureller Aufbau der Durchführung
  • Lernerfolgskontrolle/Zielerreichung/Reflexion/Erfolgssicherung
Die Prüflinge werden grundsätzlich in Zweier- bzw. Dreiergruppen eingeplant. Wenn die Ausbildungssituation praktisch durchgeführt wird, werden die anderen Teilnehmenden aus Ihrer Gruppe Ihnen als "Auszubildende" zur Verfügung stehen (und Sie entsprechend im Falle einer praktischen Durchführung Ihren Gruppenmitgliedern).
Rechnen Sie bitte aufgrund der Gruppensituation mit einem Zeitaufwand von min. 1,5 bis 2 Stunden am Prüfungstag.

Fachgespräch

Im Fachgespräch sollen Sie die Planung und den Verlauf der Durchführung/Präsentation begründen bzw. erläutern. Es sind also auch Fragestellungen möglich, die nur einen mittelbaren Bezug zur Themenstellung haben. Sie sollen unter Beweis stellen, dass Sie diese unter arbeits- und berufspädagogischen Gesichtspunkten/ Kriterien begründen können.
Im Fachgespräch können u. a. Fragen zu folgenden Aspekten gestellt werden:
  • zur Themenwahl, Ausbildungssituation/-einheit
  • den Phasen der Durchführung
  • zur Strukturierung bzw. zum Ablauf
  • zur Gestaltung von Medien/Arbeitsmitteln
  • zur Adressatenanalyse
  • zu didaktischen Entscheidungen
  • zu methodischen Entscheidungen
  • zur Motivation
  • zur Handlungskompetenz (Fach-, Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenz)
  • zu gesetzlichen Rahmenbedingungen
  • zur Berufs- und Arbeitspädagogik

Täuschungsversuch

Bitte beachten Sie, am Prüfungstag Ihr mitgeführtes Handy und/oder Ihre Smartwatch vor Beginn der Prüfung auszuschalten und in der Tasche o. ä. zu belassen. Es wird sonst als Täuschungsversuch gewertet.

Bewertung

Die beiden Prüfungsteile „Präsentation einer Ausbildungssituation“ oder „praktische Durchführung einer Ausbildungssituation“ und das jeweils anschließende Fachgespräch gehen zu jeweils 50 Prozent in das Gesamtergebnis des praktischen Prüfungsteils der Ausbildereignungsprüfung ein.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
Die Ergebnisfeststellung erfolgt durch einen mit drei Prüfer/-innen besetzten Ausschuss.
Wir wünschen Ihnen für die bevorstehende Prüfung viel Erfolg!