Gepr. Immobilienfachwirt/-in

Ziel der Prüfung

Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen verfügt, um in der Immobilienwirtschaft sowohl in Immobilienunternehmen als auch bei einer selbständigen Tätigkeit, eigenständig verantwortliche Tätigkeiten auszuüben. Durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Immobilienwirtschaft sowie durch umfassende kognitive Fertigkeiten können insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
  • Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge
  • Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten
  • Bearbeitung komplexer Problemstellungen in Kerngeschäftsprozessen der Immobilienwirtschaft.

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

  • Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
  • Unternehmenssteuerung und Kontrolle
  • Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
  • Immobilienbewirtschaftung
  • Bauprojektmanagement
  • Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit
Die Prüfung wird schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgaben und mündlich durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.

Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  • eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in dem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Immobilienfachwirtes/einer Geprüften Immobilienfachwirtin haben.

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

  • Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
  • Unternehmenssteuerung und Kontrolle
  • Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
  • Immobilienbewirtschaftung
  • Bauprojektmanagement
  • Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit
Die Prüfung wird schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgaben und mündlich durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.

Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen schriftlich geprüften Handlungsbereichen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Ausbildereignung

Wer die Prüfung zum Geprüften Immobilienfachwirt/zur Geprüften Immobilienfachwirtin bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.

Anrechnung anderer Prüfungsleistungen

Der Prüfungsteilnehmer kann auf Antrag von der Ablegung einzelner schriftlicher Prüfungsleistungen befreit werden, wenn in den letzten fünf Jahren vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde, die den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte nach dieser Verordnung entspricht. Eine Freistellung von der mündlichen Prüfung ist nicht zulässig.

Wiederholung der Prüfung

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen befreit werden, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind. Eine solche Anrechnung ist nur möglich, wenn sich der Teilnehmer innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Außerdem kann der Prüfungsteilnehmer beantragen, bestandene Prüfungsleistungen einmal zu wiederholen. Werden bestandene Prüfungsleistungen erneut geprüft, gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.

Rechtsgrundlagen

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Braunschweig und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüften Immobilienfachwirtin vom 25. Januar 2008 durchgeführt.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

Anmeldeschluss (Eingang bei der IHK Braunschweig):

  • für Prüfungen im 1. Halbjahr: jeweils am 02. Januar des Jahres
  • für Prüfungen im 2. Halbjahr: jeweils am 01. Juli des Jahres
Prüfungsgebühr: 390,- €
Anmeldeformular: Auf Anfrage
Weitere Informationen zu Prüfungsterminen, zugelassenen Hilfsmitteln und dem Prüfungsablauf erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Rechts unter „Weitere Informationen“: Weiterbildungsförderung
Stand: 14.04.2022