Geprüfte Immobilienfachwirte
- Ziel der Prüfung
- Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
- Anmeldeformular
- Das Fortbildungsinformationscenter
- Zulassung zur Prüfung
- Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
- Ergebnis der Prüfung
- Ausbildereignung
- Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
- Wiederholung der Prüfung
- Rechtsgrundlagen
- Lehrgangsanbieter
- Anmeldeschluss (Eingang bei der IHK Braunschweig)
- Prüfungsgebühr
Ziel der Prüfung
Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen verfügt, um in der Immobilienwirtschaft sowohl in Immobilienunternehmen als auch bei einer selbständigen Tätigkeit, eigenständig verantwortliche Tätigkeiten auszuüben. Durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Immobilienwirtschaft sowie durch umfassende kognitive Fertigkeiten können insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
- Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge
- Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten
- Bearbeitung komplexer Problemstellungen in Kerngeschäftsprozessen der Immobilienwirtschaft.
Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
- Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
- Unternehmenssteuerung und Kontrolle
- Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
- Immobilienbewirtschaftung
- Bauprojektmanagement
- Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit
Die Prüfung wird schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgaben und mündlich durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.
Anmeldeformular
Bitte melden Sie sich ab sofort über das Fortbildungsinformationscenter (FBI) zu dieser Fortbildung an.
- Wenn Sie das Fortbildungsinformationscenter (FBI) bisher noch nicht genutzt haben, melden Sie sich bitte hier an.
- Wenn Sie Ihr Registrierungsschreiben per Post erhalten haben, registrieren Sie sich hier.
- Wenn Sie das Fortbildungsinformationscenter (FBI) bereits nutzen, klicken Sie bitte hier.
Bitte beachten Sie die Download-Angebote unter “Weitere Informationen”.
Das Fortbildungsinformationscenter
- Was ist das FBI?
Das Fortbildungsinformationscenter ist Ihr virtueller Assistent in der Fortbildung. Hier können Sie Zulassungen zu Fortbildungsprüfungen beantragen oder sich zu den Prüfungsteilen anmelden. Erfahren Sie mehr über die Prüfungstermine und sehen Sie Ihre Prüfungsergebnisse ein.
- Wie logge ich mich nach der Registrierung im FBI ein?
Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, erhalten Sie Ihre Registrierungsbestätigung per Post.Befolgen Sie die Anweisungen aus dem Schreiben und melden Sie sich anschließend mit Ihrer registrierten E-Mail-Adresse und Ihrem selbst erstellten Passwort hier an.
- Welche E-Mail-Adresse soll zur Anmeldung für das FBI genutzt werden?
Beim Feld „E-Mail-Adresse“ geben Sie bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse an, damit Sie auch während des Lehrgangs Zugriff auf alle die Informationen haben.
- Wie bekommt man die Zugangsdaten zum FBI?
Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, bekommen Sie eine Registrierungsbestätigung zugesandt, damit Sie sich registrieren können und Zugriff auf Ihr Fortbildungsinformationscenter erhalten.
- Ich habe keine Zugangsdaten erhalten, was soll ich tun?
Senden Sie eine E-Mail an den zuständigen Sachbearbeiter der Fortbildungsprüfung.Hier finden Sie eine Übersicht aller IHK-Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
- Was für ein Passwort soll ich für das FBI auswählen?
Wählen Sie ein starkes Passwort aus. Das Passwort sollte mindestens 12 Zeichen lang und aus Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern sowie Sonderzeichen bestehen.Sie können Ihr Passwort jederzeit auf der Anmeldeseite zurücksetzen.
- Ich wiederhole einen Prüfungsteil - was ist zu tun?
Die Anmeldung von Wiederholungen zu Prüfungsteilen können Sie wie bei der Erstanmeldung über das FBI vornehmen. Loggen Sie sich dazu im FBI ein und wählen Sie den Prüfungsteil erneut aus.
- Antrag auf Nachteilsausgleich, was ist zu tun?
In der Oberfläche des FBI haben Sie die Möglichkeit, den Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen. Fügen Sie dazu das PDF „FBI Antrag Nachteilsausgleich“, welches Sie auf dieser Seite unter „Weitere Informationen“ finden, bei Ihrer Zulassung ein. Unter dem Punkt „Nachweise Laden“ im FBI haben Sie die Möglichkeit, das ausgefüllte PDF Formular zu hinterlegen. Bitte Fügen Sie neben dem Formular auch eine zusätzliche ärztliche Bestätigung über den Nachteilsausgleich hinzu.Sollten Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben und zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen wollen, senden Sie das PDF Formular und die ärztliche Bestätigung bitte spätestens bis zum Anmeldeschluss der Prüfung per E-Mail an die zuständige Person für Ihre Fortbildung.
Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in dem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Immobilienfachwirtes/einer Geprüften Immobilienfachwirtin haben.
Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
- Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
- Unternehmenssteuerung und Kontrolle
- Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
- Immobilienbewirtschaftung
- Bauprojektmanagement
- Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit
Die Prüfung wird schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgaben und mündlich durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.
Ergebnis der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen schriftlich geprüften Handlungsbereichen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Ausbildereignung
Wer die Prüfung zum Geprüften Immobilienfachwirt/zur Geprüften Immobilienfachwirtin bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
Der Prüfungsteilnehmer kann auf Antrag von der Ablegung einzelner schriftlicher Prüfungsleistungen befreit werden, wenn in den letzten fünf Jahren vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde, die den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte nach dieser Verordnung entspricht. Eine Freistellung von der mündlichen Prüfung ist nicht zulässig.
Wiederholung der Prüfung
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen befreit werden, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind. Eine solche Anrechnung ist nur möglich, wenn sich der Teilnehmer innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Außerdem kann der Prüfungsteilnehmer beantragen, bestandene Prüfungsleistungen einmal zu wiederholen. Werden bestandene Prüfungsleistungen erneut geprüft, gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Braunschweig und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüften Immobilienfachwirtin vom 25. Januar 2008 durchgeführt.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Anmeldeschluss (Eingang bei der IHK Braunschweig)
- für Prüfungen im 1. Halbjahr: jeweils am 02. Januar des Jahres
- für Prüfungen im 2. Halbjahr: jeweils am 01. Juli des Jahres
Prüfungsgebühr
- 390,- €
Weitere Informationen zu Prüfungsterminen, zugelassenen Hilfsmitteln und dem Prüfungsablauf erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Informationen zur Weiterbildungsförderung
Stand: 14.04.2022
