IT-Berufe: Projektantrag, Genehmigungsverfahren
- Projektantrag, Genehmigungsverfahren und Projektdokumentation online
- Downloads
- Prüfungen
- Hinweis zur Projektarbeit
- Hinweis Sperrfach IT-Systemelektroniker
- Zeitlicher Ablauf der Abschlussprüfung in den IT-Berufen
- Projektantrag und Genehmigungsverfahren
- Projektarbeit und Dokumentation
- Präsentation und Fachgespräch
- Bewertungskriterien für die Projektarbeit und Dokumentation
- Bewertungskriterien für die Präsentation und das Fachgespräch
- Formale Anforderungen an die Dokumentation der IT-Berufe
Projektantrag, Genehmigungsverfahren und Projektdokumentation online
Zur Abschlussprüfung (Teil 2) ist die Bearbeitung eines betrieblichen Projekts der wesentliche Bestandteil. Nachdem der Auszubildende die Anmeldeunterlagen durch die IHK erhalten hat, hat er in einem nächsten Schritt einen Projektantrag bei der IHK einzureichen. Dieser wird anschließend vom Prüfungsausschuss genehmigt oder abgelehnt.
Für das Einloggen erhalten die Prüfungsbewerber von der IHK mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Ihre Zugangsdaten wie Benutzername und Passwort. Nach dem ersten Einloggen wird vom Prüfungsbewerber die E-Mailadresse erfragt. Die angegebene E-Mailadresse muss immer verfügbar sein, da der Prüfungsbewerber alle Informationen bezüglich der Projektarbeit per E-Mail erhält.
Den Antrag für die betriebliche Projektarbeit können Sie hier online stellen:
Elektronische Prüfungsabwicklung bzw. als Prüfer Einsicht in die gestellten Projektanträge nehmen.
Elektronische Prüfungsabwicklung bzw. als Prüfer Einsicht in die gestellten Projektanträge nehmen.
Wenn Sie Fragen zum Projektantrag haben, verwenden Sie das Hilfe Feld im Online Tool, dort wird Ihnen erklärt was unter dem jeweiligen Feld zu verstehen ist.
Downloads
Prüfungen
Im Rahmen der Neuordnungen wurde die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, d.h. die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinanderfallende Teile geprüft werden.
Teil 1 der Prüfung
Der Prüfungsbereich 1 „Einrichten eines IT gestützten Arbeitsplatzes“ bezieht sich auf die berufsbildübergreifenden Berufsbildpositionen 1 bis 7, die für alle vier Ausbildungsberufe identisch sind. Alle IT-Berufe legen die gleiche Teil 1 Prüfung ab.
Teil 2 der Prüfung
Die Abschlussprüfung findet in vier Prüfungsbereichen statt.
Prüfungsbereich 2: Betriebliche Projektarbeit - Gewichtung 50 %
Prüfungsbereich 3: berufsspezifische Aufgabe - Gewichtung 10 %
Prüfungsbereich 4: berufsspezifische Aufgabe - Gewichtung 10 %
Prüfungsbereich 5: Wirtschaft- und Sozialkunde (für alle Berufe identisch) - Gewichtung 10 %
Hinweis zur Projektarbeit
Die Prüfungszeit für die betriebliche Projektarbeit beträgt bei allen Berufen einschließlich der Erstellung der Dokumentation 40 Std. (Ausnahme: Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung 80 Std.). In einem zweiten Teil präsentiert der Prüfling diese Arbeit. Die Prüfungszeit für diesen zweiten Teil beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. Beide Teile werden 50:50 gewichtet.
Hinweis Sperrfach IT-Systemelektroniker
Der Prüfungsbereich „Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung“ beim IT-Systemelektroniker hat ein Sperrfach in einer fachlichen Aufgabe bezogen auf die Elektrotechnik.
Teil 1 – gestreckte Abschlussprüfung
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Teil 2 – gestreckte Abschlussprüfung
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Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes
90 min
Gewichtung
20 %
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Betriebliche Projektarbeit
max. 40 h
FIAE 1
bis zu 80 h
Gewichtung
50%
|
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berufsspezifische Aufgabe
90 min
Gewichtung
10%
|
berufsspezifische Aufgabe
90 min
Gewichtung
10 %
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Wirtschaft- und Sozialkunde
60 min
Gewichtung
10%
|
1 FIAE: Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen - auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung - im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens ausreichend, im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ausreichend, in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens ausreichend und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend bewertet worden sind.
Zeitlicher Ablauf der Abschlussprüfung in den IT-Berufen
Mit der Projektarbeit wird ein Prüfungselement eingeführt, das Abweichungen vom üblichen Zeitablauf der Abschlussprüfung mit sich bringt. Die nachstehende Abbildung verdeutlicht die Planung. Als ersten Schritt im Verfahren der Abschlussprüfung hat der Auszubildende einen so genannten Projektantrag bei der Industrie- und Handelskammer online einzureichen. Da ein prüfungsgeeignetes betriebliches Projekt nicht täglich zur Verfügung steht, ist ein Zeitfenster eingeführt worden. Innerhalb eines definierten Zeitraums können die Auszubildenden den Projektantrag bei der IHK einreichen. Die Industrie- und Handelskammer wird den Prüfungsteilnehmern die Termine rechtzeitig schriftlich mitteilen. Liegt der Projektantrag bis zum Abgabetermin bei der IHK nicht vor, so ist der Prüfungsteil mit „nicht Bestanden“ zu werten.
Zeitlicher Ablauf
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Abschlussprüfung
im Sommer
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Abschlussprüfung
im Winter
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Projektantrag Abgabetermin
sowie Anmeldeschluss
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31. Januar
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31. August
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Regeltermin Genehmigung
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zwei Wochen nach Projektantragsabgabe
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Projektbearbeitung
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Nach Genehmigung des Projektantrags
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Abgabetermin
Projektdokumentation
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Eine Woche vor der schriftlichen Prüfung
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Schriftliche Prüfung
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Präsentation & Fachgespräch
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Immer die letzten drei Wochen vor den Sommerferien
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Immer ab der zweiten
Januar Woche
bis Ende Januar
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Projektantrag und Genehmigungsverfahren
Der Projektantrag enthält zunächst die Daten des Prüfungsteilnehmers sowie den Ausbildungsberuf, Angaben zum Ausbildungsbetrieb und zum betrieblichen Betreuer als mögliche Kontaktperson für den Prüfungsausschuss, die Projektbezeichnung bzw. das Thema der Projektarbeit. Darüber hinaus ist das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes zur Durchführung des Projektes beizufügen.
Von besonderer Wichtigkeit in dem Projektantrag, ist die Projektbeschreibung. Darunter ist die Erläuterung des Geschäftsprozesses bzw. die Darstellung des praktischen Problems zu verstehen. Weiterhin sind in kurzer und knapper Form die Einbindung und die Schnittstellen des Projektes innerhalb eines Auftrages bzw. eines Teilauftrages aufzustellen. Auch sind Angaben zum Ist-Zustand anzugeben. Außerdem werden Hinweise zur Nutzungsdarstellung des Kunden bzw. zum Ziel des Auftrages erwartet.
Ferner sind die Projektphasen einschließlich eines groben Zeitplanes anzugeben. Bei der Angabe der beizufügenden Dokumente ist unbedingt der prozessorientierte Projektbericht aufzuführen. Prozessorientiert bedeutet hierbei, dass die Arbeit am Ablauf und der Durchführung der Projektarbeit orientiert sein sollte und nicht am Ergebnis. Der Prüfungsausschuss möchte sehen, ob der Projektteilnehmer ein Projekt planen, durchführen und dokumentieren kann.
Von besonderer Wichtigkeit in dem Projektantrag, ist die Projektbeschreibung. Darunter ist die Erläuterung des Geschäftsprozesses bzw. die Darstellung des praktischen Problems zu verstehen. Weiterhin sind in kurzer und knapper Form die Einbindung und die Schnittstellen des Projektes innerhalb eines Auftrages bzw. eines Teilauftrages aufzustellen. Auch sind Angaben zum Ist-Zustand anzugeben. Außerdem werden Hinweise zur Nutzungsdarstellung des Kunden bzw. zum Ziel des Auftrages erwartet.
Ferner sind die Projektphasen einschließlich eines groben Zeitplanes anzugeben. Bei der Angabe der beizufügenden Dokumente ist unbedingt der prozessorientierte Projektbericht aufzuführen. Prozessorientiert bedeutet hierbei, dass die Arbeit am Ablauf und der Durchführung der Projektarbeit orientiert sein sollte und nicht am Ergebnis. Der Prüfungsausschuss möchte sehen, ob der Projektteilnehmer ein Projekt planen, durchführen und dokumentieren kann.
Die IHK empfiehlt, mit der Einreichung des Projektantrages einen zweiten Themenvorschlag bereit zu halten. Für den Fall, dass ihr Erstantrag abgelehnt werden sollte und es bei der Neueinreichung zu keiner großen Zeitverzögerung kommt.
Der Prüfungsausschuss entscheidet in angemessener Frist über die Genehmigung des Projektes. Ein Projektantrag kann vom Prüfungsausschuss allerdings nicht nur genehmigt, sondern auch zur Nachbesserung an den Teilnehmer zurück überwiesen oder gänzlich abgelehnt werden. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses teilt die Industrie- und Handelskammer unverzüglich dem Prüfungsteilnehmer mit. Entsprechend den Vorgaben des Prüfungsausschusses ist der Projektantrag dann zu verändern und innerhalb einer von der Industrie- und Handelskammer gesetzten, angemessenen Frist erneut einzureichen.
Die eventuelle Nachbesserung des Projektthemas oder ein Wechsel des Projektthemas kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit der Durchführung des Projektes darf aber erst nach der endgültigen Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden.
Die eventuelle Nachbesserung des Projektthemas oder ein Wechsel des Projektthemas kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit der Durchführung des Projektes darf aber erst nach der endgültigen Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden.
Projektarbeit und Dokumentation
Die Ausbildungsordnungen der IT- Berufe sehen vor, dass der Prüfungsteilnehmer in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 40 Stunden (80 Stunden beim Fachinformatiker/-in Fachrichtung Anwendungsentwicklung) eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren sowie in insgesamt 30 Minuten die Projektarbeit präsentieren (ca. 15 Minuten) und darüber ein Fachgespräch führen soll.
Betriebliche Projekte haben allerdings die Eigenschaft, dass nicht ununterbrochen daran gearbeitet werden kann. Vielfach sind auch zeitliche Abhängigkeiten zu beachten. Es wäre daher unrealistisch, die Durchführung auf eine bzw. zwei Wochen zu beschränken. Auch für die Projektdurchführung und die Dokumentation ist daher ein Zeitfenster vorgesehen, und zwar in einem Umfang von rund zehn Wochen.
Die Erstellung der Dokumentation gehört zur Bearbeitungszeit für das betriebliche Projekt. Sie ist unmittelbar nach Ende des Projektes, spätestens jedoch zu dem im Genehmigungsschreiben angegebenen Termin der Industrie- und Handelskammer vorzulegen. Die Bewertung der Projektarbeit erfolgt nur anhand der Dokumentation und wird vom Prüfungsausschuss vorgenommen. Sie muss prozessorientiert, d.h. am Ablauf des Projektes ausgerichtet sein.
Diese betriebliche Projektarbeit stellt keine „künstliche“, also ausschließlich für die Prüfung entwickelte Aufgabenstellung dar, sondern ist ein Kundenauftrag und basiert in der Thematik auf dem betrieblichen Einsatzgebiet. Dabei kann die Projektarbeit ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes Projekt oder auch ein Teilprojekt aus einem größeren Zusammenhang sein. Der Ausbildungsbetrieb muss sicherstellen, dass von der Projektarbeit keine schutzwürdigen Betriebs- oder Kundendaten betroffen sind und dies im Projektantrag bestätigen.
Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teil- aufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbst- ständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann.
Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Dabei wird nicht das Ergebnis - z. B. ein lauffähiges Programm - herangezogen, sondern der Arbeitsprozess. Die Dokumentation ist keine wissenschaftliche Abhandlung, sondern eine handlungsorientierte Darstellung des Projektablaufs mit praxisbezogenen, d.h. betriebsüblichen Unterlagen.
Präsentation und Fachgespräch
Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer zeigen, dass er fachbezogen Probleme und Lösungskonzepte zielgruppengerecht darstellen, den für die Projektarbeit relevanten fachlichen Hintergrund aufzeigen sowie die Vorgehensweise im Projekt begründen kann. Die Zielgruppe ist hierbei der Prüfungsausschuss, wobei nicht alle Mitglieder die Projektarbeit in aller Tiefe kennen müssen.
Der Prüfungsteilnehmer hat im Projektantrag die vorgesehenen Hilfsmittel für die Präsentation genannt. Die IHK Braunschweig wird in ihren Prüfungsräumlichkeiten dafür Sorge tragen, dass die normalen Präsentationsmittel wie Pinnwand, Tafel oder Flipchart vorhanden sind. Darüberhinausgehende Präsentationstechnik ist vom Prüfungsteilnehmer zum Prüfungstermin mitzubringen und funktionsfähig vorzubereiten.
Der Prüfungsausschuss erwartet vom Teilnehmer, dass die Präsentation eine klar erkennbare inhaltliche Struktur aufweist. Auch sie soll, wie schon die Dokumentation der Projektarbeit prozessorientiert gestaltet sein. Außerdem wird vorausgesetzt, dass die Technik und die Präsentationsmedien situationsgerecht eingesetzt werden. Darüber hinaus soll die fachliche Kompetenz im Rahmen der Präsentation und insbesondere beim anschließenden Fachgespräch festgestellt werden.
Bewertungskriterien für die Projektarbeit und Dokumentation
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Beschreibung möglicher Bewertungsfelder
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Kriterien
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Bewer- tung (Punktzahl
0-100)
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Gewichtung Prüfungs- ausschuss
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Gestaltung der Dokumentation
Inhaltsübersicht mit Seiten- angaben
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ca. 15 %
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Beschreibung/ Konkretisierung des Auftrags
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ca. 15 %
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Beschreibung der Prozessschritte und
der erzielten Ergebnisse
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Plausibilität der Begründung bei
|
|
ca. 60 %
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Kunden- dokumentaion
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kundengerechte Anfertigung, Zusammenstellung, Modifikation
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Angemessenheit in der Kundenorientierung
|
|
ca. 10 %
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Bewertungskriterien für die Präsentation und das Fachgespräch
Beschreibung
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Kriterien
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Bewertung (Punktzahl 0-100)
|
Gewichtung Prüfungsaus- schuss
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Aufbau und inhaltliche Struktur
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|
|
ca. 10 %
|
Präsentationstechniken
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|
ca. 15 %
|
Koummikative Kompetenz
|
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ca. 20 %
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Vollständigkeit und fachliche Kompetenz
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|
ca. 55 %
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Formale Anforderungen an die Dokumentation der IT-Berufe
Die Dokumentation ist in gebundener Form bei der Industrie- und Handelskammer Braunschweig, Brabandtstr. 11, 38100 Braunschweig bis spätestens zum Stichtag einzureichen (das Datum des Poststempels zählt). Die Anzahl der einzureichenden Dokumentationen und den Abgabetermin entnehmen Sie bitte Ihrer Projektgenehmigung. Parallel laden Sie Ihre Dokumentation als PDF- Datei über das Online-Tool hoch (siehe Link unten). Die PDF- Datei darf nicht größer sein als 4 MB. Die gebundene Version der Dokumentation muss identisch mit der PDF- Datei sein!
Bitte beachten Sie hierbei die Reihenfolge:
- Genehmigter Projektantrag
- Bestätigung über die durchgeführte Projektarbeit (siehe Link unten)
- Name und Ausbildungsberuf des Prüfungsteilnehmers
- Angabe des Ausbildungsbetriebes
- Thema der Projektarbeit
Falls erforderlich:
- Beschreibung/Konkretisierung des Auftrages
- Umfassende Beschreibung der Prozessschritte und der erzielten Ergebnisse
- Gegebenenfalls Veränderungen zum Projektantrag mit Begründung
- Anhang mit praxisbezogenen Unterlagen und Dokumenten (dieser Anhang sollte nicht aufgebläht werden, die angehängten Dokumente und Unterlagen sind auf das absolute Minimum zu beschränken).
Bitte halten Sie diese Reihenfolge unbedingt ein!
Bei der Dokumentation (insbesondere bei der Erstellung des prozessorientierten Projektberichtes) müssen formale Regeln eingehalten werden: Der prozessorientierte Projektbericht sollte ca. zehn Seiten umfassen und muss mit einem Zeilenabstand von 1,5 und in einer 11-Punkt-Schrift (z. B. Arial) erstellt werden. Der linke sowie der rechte Randabstand müssen 2,5 cm breit sein. Das Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, die Anlagen und der Anhang werden nicht mitgezählt.