Metall/Elektro-Informationen zum Antrag betrieblicher Auftrag
Der betriebliche Auftrag muss
- berufstypisch sein, d. h. dem Arbeitsgebiet des Ausbildungsberufes entsprechen.
- ein realer, in der betrieblichen Praxis tatsächlich durchzuführender Auftrag sein. Dabei muss eine eigenständige Prüfungsleistung des Prüfungsteilnehmers gewährleistet sein. Dies ist von besonderer Bedeutung, falls aus einem Unternehmen mehrere gleichartige Aufträge zu einem Prüfungstermin beantragt werden bzw. falls in einem Unternehmen mehrere Prüfungsteilnehmer an einer betrieblichen Aufgabe arbeiten, die in mehrere Betriebliche Aufträge untergliedert ist.
- den vollständigen Handlungszyklus, d. h. die Phasen „Information, Planung, Durchführung und Kontrolle“ abbilden.
- von den Anforderungen so komplex sein, dass die fehlerfreie Abwicklung der Arbeitsabläufe und die Erstellung mängelfreier Produkte bzw. Dienstleistungen keine Selbstverständlichkeit ist. Daran entscheidet sich unter anderem, ob das Niveau des Betrieblichen Auftrages ausreichend ist.
- in seinem zeitlichen Umfang einschließlich Arbeitsplanung und Erstellung bzw. Zusammenstellung der praxisbezogenen Unterlagen in die von der Ausbildungsverordnung vorgegebene Bearbeitungszeit passen.
Metallberufe | Bearbeitungszeit |
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Anlagenmechaniker | 18 Stunden |
Industriemechaniker | 18 Stunden |
Konstruktionsmechaniker | 18 Stunden |
Werkzeugmechaniker | 18 Stunden |
Zerspanungsmechaniker | 15 Stunden |
Elektroberufe | Bearbeitungszeit |
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Elektroniker für Automatisierungstechnik | 18 Stunden |
Elektroniker für Betriebstechnik | 18 Stunden |
Elektroniker für Geräte und Systeme | 20 Stunden |
Elektroniker für Informations- und Systemtechnik | 20 Stunden |
- in dem von der IHK vorgegebenen Zeitfenster durchgeführt werden können. Mit der Bearbeitung des Betrieblichen Auftrages darf erst nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden.
- mit dem von der zuständigen IHK zur Verfügung gestellten Antragsverfahren beantragt werden.
Stand: 2019