Gestreckte Abschlussprüfung Verfahrensmechaniker

Die Neuordnung des Ausbildungsberufes Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik vom 21. Mai 2012 trat am 1. August 2012 in Kraft.
Gleichzeitig trat die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker vom 7. April 2006 außer Kraft, die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse werden den Vorschriften dieser Verordnung nach zu Ende geführt.
Die Ausbildungsdauer beträgt weiterhin 3 Jahre.
Der Beruf gliedert sich in 7 Fachrichtungen.
In der Fachrichtung Faserverbundtechnologie gibt es die Wahlmöglichkeit zwischen einer Arbeitsaufgabe und eines betrieblichen Auftrages.
Wenn Sie sich für den betrieblichen Auftrag entscheiden sollten, dann bitten wir Sie, die Formulare aus der rechten Spalte auszufüllen und uns diese bis zum besagten Termin zurückzusenden.

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