Gestreckte Abschlussprüfung Verfahrensmechaniker
Die Neuordnung des Ausbildungsberufes Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik vom 21. Mai 2012 trat am 1. August 2012 in Kraft.
Gleichzeitig trat die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker vom 7. April 2006 außer Kraft, die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse werden den Vorschriften dieser Verordnung nach zu Ende geführt.
Die Ausbildungsdauer beträgt weiterhin 3 Jahre.
Der Beruf gliedert sich in 7 Fachrichtungen.
Der Beruf gliedert sich in 7 Fachrichtungen.
In der Fachrichtung Faserverbundtechnologie gibt es die Wahlmöglichkeit zwischen einer Arbeitsaufgabe und eines betrieblichen Auftrages.
Wenn Sie sich für den betrieblichen Auftrag entscheiden sollten, dann bitten wir Sie, die Formulare aus der rechten Spalte auszufüllen und uns diese bis zum besagten Termin zurückzusenden.
Downloads
- Info für die Praxis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 322 KB)
- Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrages (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 92 KB)
- Deckblatt für die Dokumentation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 54 KB)
- Merkblatt zur Dokumentation (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 357 KB)
- Entscheidungshilfe VMKK (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 50 KB)
- Eidesstattliche Erklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 38 KB)