Gestreckte Abschlussprüfung Gießereimechaniker

Die Modernisierung des Ausbildungsberufes Gießereimechaniker/-in war erforderlich, um den veränderten Anforderungen der Berufspraxis Rechnung zu tragen.
Zum 1. August 2015 wurde die Ausbildungsordnung der Gießereimechaniker/-in in Kraft gesetzt. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
Die Abschlussprüfung besteht aus den beiden zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Die Abschlussprüfung Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Die Gießereimechaniker/-innen erlernen im ersten Ausbildungsjahr Inhalte aus der Metallgrundbildung. In Folge werden dann schwerpunktübergreifende Inhalte vermittelt.
Mit einem Zeitanteil von einem Ausbildungshalbjahr erfolgt die Spezialisierung in sechs Schwerpunkte:
  • Handformguss
  • Maschinenformguss
  • Druck- und Kokillenguss
  • Feinguss
  • Schmelzbetrieb oder
  • Kernherstellung.
Die Ausbildungsinhalte müssen handlungsbezogen und am betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozess orientiert vermittelt werden.

Teil 2 der Abschlussprüfung

  • Kundenauftrag Variante 1: Betrieblicher Auftrag oder
  • Kundenauftrag Variante 2: praktische Aufgabe
  • Auftrags- und Fertigungsplanung
  • Gussstückherstellung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde


Prüfungsbereich Kundenauftrag

Prüfungsvariante 1 - Betrieblicher Auftrag:
Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag vorbereiten, durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Nach der Durchführung und Dokumentation wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. Vor der Vorbereitung und Durchführung des betrieblichen Auftrages haben die Auszubildenden dem Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. Die Prüfungszeit beträgt für den betrieblichen Auftrag 15 bis 18 Stunden und für das Fachgespräch höchstens 30 Minuten.
Prüfungsvariante 2 - praktische Aufgabe:
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe, die einem betrieblichen Auftrag entspricht, vorbereiten und durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit für die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Arbeitsaufgabe beträgt insgesamt 14 Stunden. Dabei entfallen auf die Durchführung und Dokumentation der Arbeitsaufgabe 6 Stunden; innerhalb dieser Zeit dauert das situative Fachgespräch max. 20 Minuten.

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