Eisenbahner/-in im Betriebsdienst Lokführer und Transport

Informationen für Ausbildungsbetriebe und Prüfungsausschüsse

Um den praktischen Prüfungsbereich mit einem „betrieblichen Auftrag” durchzuführen, muss vorab neben dem Antrag auf Genehmigung auch die Entscheidungshilfe beim Prüfungsausschuss eingereicht werden.
Mit dem betrieblichen Auftrag darf erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden.
Der Projektantrag für die Sommerprüfung/Winterprüfung ist immer in der Frist einzureichen, die Sie mit den Zugangsdaten für das Onlineportal nach Anmeldeschluss erhalten. Dies ist ca. 3 Wochen nach dem Anmeldeschluss bei der IHK.
Den Antrag für die betriebliche Arbeitsaufgabe können Sie hier online stellen bzw. als Prüfer Einsicht in die gestellten Arbeitsaufträge nehmen.
Zu dem aktuellen Prüfungstermin gelangen Sie hier

Elektronische Prüfungsabwicklung in der Ausbildung

Ab der Abschlussprüfung Teil 2 Sommer 2025 erfolgt die Antragsabgabe und Dokumentation papierlos über die Internetseite der IHK.
Für das Einloggen erhält der Ausbildungsbetrieb von der Industrie- und Handelskammer Braunschweig nach der Anmeldung zur Abschlussprüfung die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) für jeden Prüfungsbewerber per Post. Diese müssen umgehend dem Prüfling ausgehändigt werden. Nach dem ersten Einloggen wird vom Prüfungsbewerber und vom zuständigen Ausbilder die E-Mailadresse erfragt. Die angegebene E-Mailadresse muss immer verfügbar sein, da Prüfungsbewerber und Ausbilder alle Informationen bezüglich des betrieblichen Auftrags per E-Mail erhalten.
Außerdem ist die Dokumentation in gedruckter Form bei der Industrie- und Handelskammer, Brabandtstr. 11, 38100 Braunschweig bis spätestens zum Stichtag einzureichen (das Datum des Poststempels zählt).
Die Anzahl (1-fach) der einzureichenden Dokumentationen und den Abgabetermin entnehmen Sie bitte Ihrer Genehmigungsemail.

Hinweise zur Dokumentation

1. Reihenfolge der Dokumente/Anlagen für die Dokumentation

  1. Genehmigter Antrag mit Wasserzeichen (bitte keine selbsterstellten Deckblätter benutzen!)
  2. Dokumentation
  3. Eidesstattliche Erklärung

2. Deckblatt

2.1 Inhaltsverzeichnis (Gliederung) und eventuell ein Abkürzungsverzeichnis
2.2 Text mit Anlage
2.3 Quellenverzeichnis

Zu 2 Deckblatt

Das Deckblatt ist mit folgenden Inhalten zu füllen:
  • Titel des betrieblichen Auftrages
  • Prüflingsnummer
  • Name und Adresse des Prüflings
  • Name und Adresse des Ausbildungsbetriebes
  • Name und Tel.-Nr. des/der Paten/Patin für den Arbeitsauftrag
  • Datum und Unterschrift des Prüflings und des/der Paten/Patin für den Arbeitsauftrag

Zu 2.2 Text mit Anlage:

  • Im Textteil soll der Ausgangszustand und der angestrebte Zielzustand enthalten sein sowie die Beschreibung der technischen, organisatorischen und zeitlichen Vorgaben unter Berück-sichtigung von Information, Planung, Durchführung und Kontrolle.
  • Drei Seiten (mit Anlage max. 20 Seiten) dürfen nicht überstiegen werden. Nicht mitgerechnet werden dabei Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis. So weit Nachweise, tabellarische Übersichten, Berechnungen, Protokolle und Bedienungsanleitungen für das unmittelbare Verständnis des Textes nicht erforderlich sind oder aufgrund ihrer Komplexität das Verständnis erschweren, sind diese in der Anlage dem Text beizufügen.
  • Werden im Text nicht allgemein bekannte Abkürzungen verwendet, ist nach dem Inhaltsverzeichnis ein Abkürzungsverzeichnis einzufügen.
  • Übernommene Tabellen, Texte und Abbildungen sind mit Quellenangaben zu versehen.

3. Format und Heftung

  • Zeilenabstand: 1,5-zeilig
  • Schrift: Arial
  • Schriftgröße: 10 Punkte – 12 Punkte
  • Papierformat: DIN A4
  • Linker Rand: 2 cm
  • Rechter Rand: 3 – 5 cm
  • Seitennummerierung: ab Textseite fortlaufend, mit 1 beginnend
  • Heftung: nur auf Heftstreifen mit der gelochten Seite nach außen keine Schnellhefter oder Mappen!
ACHTUNG: Der genehmigte Antrag (mit Wasserzeichen), die Dokumentation mit Anhängen und die Eidesstattliche Erklärung muss in eine Datei zusammengefasst werden. Die PDF- Datei darf nicht größer als 4 MB sein. Die gedruckte Version der Dokumentation muss mit der PDF- Datei übereinstimmen!

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