Inklusionsberatung
Seit März 2009 ist in Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft und der Leitgedanke der Inklusion („Einschluss“) nimmt immer konkretere Formen an. Es geht dabei um die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.
„Meiner Ansicht nach ist es eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit, alle Potentiale zu nutzen, besonders in Zeiten des vielbeschworenen Fachkräftemangels.“ (Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen)
Chance auf Fachkräftesicherung
Inklusion wird auf verschiedenen Ebenen umgesetzt und so auch im Rahmen von „Arbeit und Beschäftigung“ gemäß Artikel 27 der Konvention. An dieser Stelle sind insbesondere Unternehmen angesprochen, den Weg für eine inklusive Arbeitswelt zu ebnen. Ziel ist es, dass Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten in der Art und Weise für Menschen mit Behinderungen nutzbar gemacht werden, dass sie die gleichen beruflichen Chancen ergreifen können wie nichtbehinderte Menschen. Insbesondere aufgrund des Bewerberrückgangs auf dem Ausbildungsmarkt und des demographischen Wandels sind Unternehmen aufgefordert, sich mit neuen Zielgruppen zu befassen und sich der Einstellung von Menschen mit Behinderungen zu öffnen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
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Inklusionsberatung
Mit der Einführung des Projekts „Implementierung von Inklusionskompetenz bei Kammern“ soll dazu beigetragen werden, dass Unternehmen über die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beraten und dadurch Barrieren abgebaut werden. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Stärkung von Betrieben, die Menschen mit Behinderungen den Einstieg in den ersten Ausbildungsmarkt ermöglichen. Häufig sind es Berührungsängste, die Unternehmen daran hindern, sich mit dem Thema Inklusion zu befassen. Die Inklusionsberatung der IHK Braunschweig soll Arbeitgeber/-innen darin unterstützen, ihre Unsicherheiten abzubauen, neue Lösungswege zu gehen und die Potentiale von Menschen mit Behinderungen zu erkennen – denn ein Grad der Behinderung sagt nichts über die Leistungsfähigkeit eines Menschen aus.
Angebot der IHK Braunschweig
- Beratung zu Fördermöglichkeiten und finanzieller Unterstützung
- Vermittlung zu den Trägern der Rehabilitation/Integrationsamt
- Vernetzung zu regionalen Akteuren/-innen im Inklusionsprozess
- Unterstützung bei der Akquise geeigneter Bewerber/-innen
- Beratung zu möglichen Nachteilsausgleichen in der Ausbildung
Weitere Informationen zum Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, unter dem Stichwort „Nationaler Aktionsplan“.