Fachpraktikerausbildungen

Grundsätzlich steht Menschen mit Behinderungen die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf offen (§ 64 BBiG/ § 42k HwO), welcher ggf. unter Zuhilfenahme von Nachteilsausgleichen regulär geprüft wird.
Nur wenn Art und Schwere einer Behinderung eine anerkannte Ausbildung nicht ermöglichen, besteht gemäß § 66 BBiG/ § 42m HwO die Alternative, eine Fachpraktikerausbildung zu absolvieren. Es handelt sich dabei um Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderungen, deren Ausbildungsinhalte sich an staatlich anerkannten Referenzberufen orientieren. Fachpraktikerausbildungen berücksichtigen das individuelle Leistungsprofil der Auszubildenden, indem sie hinsichtlich ihrer theoretischen oder praktischen Ausbildungsinhalte modifiziert sind. In der Regel werden fachpraktische Inhalte und Prüfungsanforderungen im Vergleich zur Fachtheorie stärker gewichtet, da häufig Menschen mit Lernbehinderungen diese Ausbildungsform durchlaufen. Innerhalb der Fachpraktikerausbildung ist in regelmäßigen Abständen zu prüfen, ob der Übergang in die Regelausbildung möglich ist. Während für junge Menschen mit Behinderungen die Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt dadurch erheblich steigen, wird Unternehmen die Möglichkeit geboten, ihren Fachkräftebedarf zu decken.
Um die Qualität der Ausbildung und Inklusion sichern zu können, sieht das Bundesinstitut für Berufsbildung vor, dass die entsprechenden Ausbilder/-innen von Fachpraktikerberufen über eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZA) verfügen (Flyer zum Download). In Einzelfällen kann diese behinderungsspezifische Qualifikation anderweitig nachgewiesen werden oder durch qualifizierte externe Unterstützung.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) sieht ebenso vor, dass sich Kammern bei der Entwicklung neuer Fachpraktikerregelungen an den Empfehlungen des Hauptausschusses des BIBB orientieren. Seit 2010 erlässt der Hauptausschuss darüber hinaus Musterregelungen (Ausbildungsregelungen und Ausbildungsrahmenpläne), um bundeseinheitliche Richtlinien und Standards zu wahren. Dieser Prozess setzt sich stetig fort, sodass mittlerweile zehn Musterregelungen entstanden sind, die auch der IHK Brauschweig als Vorlage dienten. Angehende Auszubildende im Kammerbezirk der IHK Braunschweig haben nun die Wahl zwischen insgesamt sechs verschiedenen Fachpraktikerregelungen:
  • Fachpraktiker/-in im Verkauf | Ansprechpartnerin: Bärbel Christ
  • Fachpraktiker/-in für Büromanagement | Ansprechpartnerin: Astrid Oldermann
  • Fachpraktiker/-in im Gastgewerbe | Ansprechpartnerin: Diana Krastina
  • Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung | Ansprechpartnerin: Beate Wittal
  • Fachpraktiker/-in Küche | Ansprechpartnerin: Diana Krastina
  • Metallbearbeiter/-in | Ansprechpartnerin: Beate Wittal
Beachten Sie dazu die weiteren Informationen auf der rechten Seite.