Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Arbeitgeber können – mit Vollmacht der zukünftigen Fachkraft – ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren Niedersachen beantragen.

Wie funktioniert das beschleunigte Verfahren?

Sie als Arbeitgeber können ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren Niedersachen einleiten, um die Dauer des Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums deutlich zu verkürzen:
  • Sie erhalten von der Fachkraft eine Vollmacht zur Einleitung des Verfahrens sowie den Nachweis der Berufsqualifikation oder den Antrag auf ein Anerkennungsverfahren.
  • Zwischen dem Arbeitgeber und der zuständigen Stelle wird eine Vereinbarung geschlossen. Diese regelt unter anderem die Vollmachten und Verpflichtungen der Beteiligten sowie den Ablauf des Verfahrens mit Zuständigkeiten und Fristen.
  • Liegt die Anerkennung des ausländischen Abschlusses noch nicht vor, wird das Anerkennungsverfahren von der zuständigen Stelle eingeleitet.
  • Die zuständige Stelle leitet außerdem das Zustimmungsverfahren bei der Bundesagentur für Arbeit ein und prüft die ausländerrechtlichen Voraussetzungen. Anerkennungsstelle und Bundesagentur für Arbeit entscheiden innerhalb der jeweils vorgesehenen Fristen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, stellt die zuständige Stelle eine Vorabzustimmung aus und übermittelt diese an den Arbeitgeber zur Weitergabe an die Fachkraft. Diese vereinbart anschließend einen Termin bei der zuständigen Auslandsvertretung zur Beantragung des Visums. Der Termin soll in der Regel innerhalb von drei Wochen erfolgen. Für den Visumantrag sind das Original der Vorabzustimmung sowie die übrigen erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
  • Nach Einreichung des vollständigen Visumantrags wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen über den Antrag entschieden.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann bei gleichzeitiger Antragstellung auch den Ehegatten sowie minderjährige ledige Kinder der Fachkraft umfassen, sofern die Voraussetzungen für den Familiennachzug vorliegen.
Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren beträgt 411 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation sowie Visagebühren.
Diverse Mustervorlagen sowie Checklisten für das beschleunigte Verfahren finden Sie hier.
Den Antrag können Sie online hier stellen.