Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Arbeitgeber können - mit Vollmacht der zukünftigen Fachkraft –ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Wie funktioniert das beschleunigte Verfahren?

Sie als Arbeitgeber können ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten, um die Dauer des Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums deutlich zu verkürzen:
  • Sie als Arbeitgeber erhalten von Ihrer Fachkraft eine Bevollmächtigung zur Einleitung des Verfahrens sowie den Nachweis der Berufsqualifikation oder den Antrag für das Anerkennungsverfahren.
  • Zwischen Arbeitgeber und der Ausländerbehörde muss eine Vereinbarung geschlossen werden, die unter anderem Bevollmächtigungen und Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft und der beteiligten Behörden (Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstellen, Auslandsvertretung) sowie eine Beschreibung der Abläufe einschließlich der Beteiligten und Fristen beinhaltet.
  • Falls die Anerkennung des ausländischen Abschlusses noch nicht vorliegt, leitet die Ausländerbehörde das Verfahren zur Anerkennung bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die Ausländerbehörde leitet das Zustimmungsverfahren bei der Agentur für Arbeit ein und prüft die ausländerrechtlichen Erteilungsvoraussetzungen. Die Anerkennungsstellen und die Bundesagentur für Arbeit müssen innerhalb bestimmter Fristen entscheiden.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die Ausländerbehörde eine sogenannte Vorabzustimmung, die sie dem Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Fachkraft zusendet. Diese bucht anschließend einen Termin bei der Auslandsvertretung ihres Landes zur Beantragung des Visums, der innerhalb von drei Wochen stattfindet. Bei diesem Termin muss das Original der Vorabzustimmung mit weiteren für den Visumantrag nötigen Unterlagen vorgelegt werden.
  • Nachdem der vollständige Visumantrag von der Fachkraft gestellt wurde, wird in der Regel innerhalb von weiteren drei Wochen über diesen entschieden.
  • Das beschleunigte Fachkräfteverfahren umfasst bei gleichzeitiger Antragstellung auch den Ehegatten sowie minderjährige ledige Kinder der Fachkraft, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen.
  • Die Gebühr für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beträgt 411,- Euro. Hinzu kommen Gebühren für die Anerkennung der Qualifikation sowie Visagebühren.
Diverse Mustervorlagen für das beschleunigte Verfahren finden Sie hier.
Die für Ihre Stadt/Ihren Landkreis zuständige Ausländerbehörde finden Sie hier.
Weitere Unterstützung bei der Integration und Onboarding Ihrer ausländischen Fachkraft im Unternehmen und der Region erhalten Sie im Welcome Center der Allianz der Region.