Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Die IHK Braunschweig ist zuständig für die Anerkennungsverfahren bei Aus- und Fortbildungsabschlüssen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen. Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen – kurz Anerkennungsgesetz. Vorab können Antragstellende eine Qualifizierungsberatung in Anspruch nehmen. Die IHK Braunschweig arbeitet dabei eng mit der IHK Hannover zusammen.
Wie läuft ein Anerkennungsverfahren ab?
Bevor ein Antrag auf Gleichwertigkeit zu einem Referenzberuf der dualen Berufsausbildung gestellt wird, sollten sich die Antragstellenden beraten lassen. Die Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenfrei. Sie geben wichtige Hinweise ob und ggf. zu welchem Referenzberuf eine Antragstellung sinnvoll ist. Außerdem können Antragstellende Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare erhalten. Eine Orientierungsberatung kann per Mail, online, telefonisch oder vor Ort in der IHK Braunschweig stattfinden. Durchgeführt werden die Beratungsgespräche zum Anerkennungsverfahren und die Bearbeitung der Anträge von der IHK Hannover.
Die im folgenden Absatz genannten Unterlagen sind übersetzt und beglaubigt 3 Tage vor dem Orientierungsberatungstermin an folgende E-Mail Adresse zu senden:
Noemi.Rodriguez-Lopez@braunschweig.ihk.de
Noemi.Rodriguez-Lopez@braunschweig.ihk.de
FAQ für Antragsteller und Antragstellerinnen
- 1. Was bedeutet die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses?
Mit einer Berufsanerkennung wird geprüft, ob ein im Ausland erworbener Berufsabschluss mit einem entsprechenden deutschen Referenzberuf vergleichbar ist.
Im Rahmen dieser Gleichwertigkeitsprüfung bewertet die zuständige Anerkennungsstelle die eingereichten Ausbildungsnachweise und berücksichtigt – sofern relevant – auch vorhandene Berufserfahrung sowie weitere Qualifikationen.Ziel des Verfahrens ist es festzustellen, ob eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit mit dem deutschen Berufsabschluss besteht. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vollständig vor, wird die Entscheidung in der Regel innerhalb von drei Monaten getroffen.
Dadurch werden vorhandene Qualifikationen sichtbar und der Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt wird erleichtert. - 2. Welche Vorteile bietet die Anerkennung?
Eine Anerkennung kann
- die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern,
- Arbeitgebern eine bessere Einschätzung der Qualifikation ermöglichen,
- Voraussetzung für bestimmte Aufenthaltstitel sein,
- den Zugang zu Weiterbildungen erleichtern,
- bei einigen Berufen gesetzlich vorgeschrieben sein.
- 3. Ist die Anerkennung für alle Berufe verpflichtend?
Wenn Sie im Rahmen des Einwanderungsgesetzt nach Deutschland einreisen möchten, um hier zu arbeiten, ist eine Anerkennung notwendig.Für viele duale Ausbildungsberufe ist die Anerkennung freiwillig. Sie kann jedoch sinnvoll sein, um die eigene Qualifikation nachzuweisen.Für reglementierte Berufe ist eine Anerkennung häufig Voraussetzung, um den Beruf in Deutschland ausüben zu dürfen.
- 4. Wer kann einen Antrag auf Anerkennung stellen?
Grundsätzlich kann jede Person mit einem staatlich anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Berufsabschluss einen Antrag stellen. Voraussetzung ist, dass der Abschluss im Staat, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist.
- 5. Wer ist im Kammerbezirk der IHK Braunschweig zuständig?
Die IHK Braunschweig ist Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Im Rahmen einer kostenfreien Erstorientierungsberatung informieren wir Sie über das Anerkennungsverfahren, prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Anerkennung erforderlich oder sinnvoll ist, und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.Für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens ist im Kammerbezirk der IHK Braunschweig die IHK Hannover zuständig. Sie prüft die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Berufsabschlusses mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf und entscheidet über das Ergebnis der Anerkennung.
- 6. Ich wohne im Ausland, kann ich von meinem Wohnort eine Anerkennung beantragen?
Ja. Sie können unter bestimmten Umständen einen Antrag auf Anerkennung auch aus dem Ausland stellen. Sie müssen dafür nicht bereits in Deutschland leben.Die Anerkennung kann bereits vor Ihrer Einreise sinnvoll sein, da das Ergebnis beispielsweise für die Arbeitsplatzsuche oder im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung von Bedeutung sein kann.
- In acht Ländern (Ägypten, Brasilien, Indien, Indonesien, Kolumbien, Marokko, Philippinen, Türkei) erhalten hierfür internationale Fachkräfte entsprechende Unterstützung beim Projekt ProRecognition an den Auslandshandelskammern (AHKs). Dort erhalten Sie eine Anerkennungsberatung und Unterstützung bei der Beantragung.
- Sie können sich kostenlos an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) wenden, Telefon 0911 1786503. Die ZSBA unterstützt bei der Suche nach der zuständigen Anerkennungsstelle und begleitet durch das Anerkennungsverfahren. Nach der Registrierung wird eine persönliche Ansprechperson zugewiesen.
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Personen, die sich noch im Ausland aufhalten. Voraussetzung ist außerdem, dass noch kein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeleitet wurde. - 7. Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?
Je nach Beruf und Herkunftsland können unterschiedliche Unterlagen erforderlich sein. In der Regel werden benötigt:
- Identitätsnachweis
- Ausbildungsnachweise (Zeugnisse, Diplome)
- Fächer- und Notenübersichten
- Nachweise über Berufserfahrung
- gegebenenfalls Arbeitszeugnisse
- Übersetzungen durch vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer
- 8. Wie lange dauert ein Anerkennungsverfahren?
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, dauert die Bearbeitung in der Regel bis zu vier Monaten. In Einzelfällen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern, beispielsweise wenn weitere Unterlagen benötigt werden.
- 9. Wieviel kostet die Anerkennung?
Für das Verfahren wird gemäß dem aktuellen Gebührentarif der IHK Hannover eine Gebühr von 580,00 Euro erhoben, dazu kommen u.U. Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen.
- 10. Gibt es finanzielle Unterstützung für das Anerkennungsverfahren?
Ja. Fachkräfte mit Wohnsitz und Beschäftigung in Deutschland sowie geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anerkennungszuschuss des Bundes beantragen. Der Zuschuss kann die Kosten des Berufsanerkennungsverfahrens sowie – sofern erforderlich – von Qualifizierungsmaßnahmen zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit teilweise übernehmen.Wichtig ist, dass der Antrag auf den Anerkennungszuschuss vor Beginn des Berufsanerkennungsverfahrens gestellt wird.Im Portal „Anerkennung in Deutschland“ erhalten Sie ausführliche Informationen zum Anerkennungszuschuss sowie Kontaktdaten sowie Infos zu weiteren Fördermöglichkeiten.
- 11. Welche Entscheidung erhalte ich nach dem Anerkennungsverfahren?
Das Berufsanerkennungsverfahren kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen:
- Volle Gleichwertigkeit: Ihre ausländische Berufsqualifikation ist mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf gleichwertig, wenn keine wesentlichen Unterschiede vorliegen.
- Teilweise Gleichwertigkeit: Es wurden wesentliche Unterschiede festgestellt. Dann erhalten Sie einen Teilanerkennungsbescheid.
Im Bescheid wird aufgeführt, welche Qualifikationen noch fehlen. Diese könne Sie im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung auszugleichen. - Keine Gleichwertigkeit: Die Unterschiede zur deutschen Berufsqualifikation sind zu groß, um eine Anerkennung zu erteilen.
Welches Ergebnis möglich ist, hängt von Ihrem Beruf, Ihrer Qualifikation und den eingereichten Nachweisen ab. - 12. Was ist der Unterschied zwischen der Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) und einem Anerkennungsverfahren?
Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) wird für bestimmte Aufenthaltstitel benötigt, beispielsweise für die Anerkennungspartnerschaft.Mit der DAB wird bestätigt, dass Ihre ausländische Berufsqualifikation im Ausbildungsstaat staatlich anerkannt ist und eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren hatte. Eine Prüfung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss erfolgt dabei nicht.Das Berufsanerkennungsverfahren geht einen Schritt weiter: Es prüft, ob Ihre ausländische Berufsqualifikation mit einem entsprechenden deutschen Referenzberuf vergleichbar ist. Je nach Ergebnis kann eine volle oder teilweise Gleichwertigkeit festgestellt werden.Kurz gesagt: Die DAB dient als Nachweis für bestimmte aufenthaltsrechtliche Zwecke. Das Berufsanerkennungsverfahren bewertet hingegen die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss.
Weitere Informationen finden Sie hier.
FAQ für Unternehmen
- 1. Welche Vorteile bringt die Anerkennung?
- Sie erhalten eine verlässliche Einschätzung der vorhandenen Qualifikationen und möglicher Qualifizierungsbedarfe.
- Sie können Aufgaben passgenauer zuordnen und Weiterbildungen effizienter planen.
- Die Anerkennung kann die Beschäftigung langfristig stabilisieren, weil sie Wertschätzung und Entwicklungsperspektiven schafft.
- Sie verbessert oft die Chancen, Fachkräfte entsprechend ihrem tatsächlichen Ausbildungsniveau einzusetzen.
Sie kann Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen, zum Beispiel für weitere Qualifizierungen oder Karrierewege im Unternehmen. - 2. Muss die Anerkennung abgeschlossen sein, bevor ich eine Fachkraft einstellen kann?
Nein, die Anerkennung muss nicht immer schon abgeschlossen sein, bevor Sie eine Fachkraft einstellen. In vielen IHK-Berufen ist eine Beschäftigung auch während des Anerkennungsverfahrens möglich, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren oder bei einer Anerkennungspartnerschaft kann das Anerkennungsverfahren nach Einreise weiterlaufen.
Ob dies im Einzelfall möglich ist, hängt vom konkreten Beruf, dem Anerkennungsstatus und dem Aufenthaltstitel ab. - 3. Kann ich als Unternehmen meine Mitarbeitenden beim Anerkennungsverfahren unterstützen?
Ja. Unternehmen können ihre Mitarbeitenden im Anerkennungsverfahren auf vielfältige Weise unterstützen, zum Beispiel bei der Antragstellung, durch die Bereitstellung von Unterlagen, durch Freistellung für Beratung oder Qualifizierung sowie durch finanzielle oder sprachliche Unterstützung. Je nach Fall kann das Unternehmen auch als Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens begleitenUnterstützung im Anerkennungsverfahren hilft, Fachkräfte schneller einzuarbeiten, Qualifizierungsbedarfe gezielt zu schließen und Beschäftigte langfristig zu binden.
- 4. Welche Möglichkeiten habe ich als Unternehmen, internationale Fachkräfte im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung zu gewinnen und beim Anerkennungsverfahren zu begleiten?
Auf Grundlage des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, das seit dem 1. März 2020 gilt, wurden mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, Fachkräfte aus Drittstaaten nach Deutschland zu holen. Die einzelnen Regelungen sind zwischen November 2023 und Juni 2024 schrittweise in Kraft getreten.Im Zusammenhang mit der Anerkennung kommen insbesondere folgende Wege in Betracht:
- Anerkennungspartnerschaft: Das Anerkennungsverfahren kann vollständig nach der Einreise in Deutschland durchgeführt werden (§ 16d Abs. 3 AufenthG).
- Aufenthalt zur Qualifizierungsmaßnahme: Dieser Weg ermöglicht eine Anpassungsqualifizierung in Deutschland (§ 16d Abs. 1 AufenthG).
- Chancenkarte: Sie dient der Arbeitsplatzsuche in Deutschland (§ 20a AufenthG).
Ein Informationsheft sowie eine Checkliste, wie Sie Ihre Fachkräfte im Anerkennungsverfahren unterstützen können, finden Sie hier.
Das vom Bundesministerium geförderte Siegel „Wir fördern Anerkennung“ zeichnet Unternehmen aus, die internationale Fachkräfte bei der Berufserkennung unterstützen. Dieses Arbeitsgebersiegel wurde bereits an 100 Unternehmen verliehen. Einen Rückblick auf das Arbeitgebersiegel sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage „Unternehmen Berufsanerkennung“.
