Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Die IHK Braunschweig ist zuständig für die Anerkennungsverfahren bei Aus- und Fortbildungsabschlüssen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen. Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen – kurz Anerkennungsgesetz. Vorab können Antragstellende eine Qualifizierungsberatung in Anspruch nehmen. Die IHK Braunschweig arbeitet dabei eng mit der IHK Hannover zusammen.

Wie läuft ein Anerkennungsverfahren ab?

Bevor ein Antrag auf Gleichwertigkeit zu einem Referenzberuf der dualen Berufsausbildung gestellt wird, sollten sich die Antragstellenden beraten lassen. Die Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenfrei. Sie geben wichtige Hinweise ob und ggf. zu welchem Referenzberuf eine Antragstellung sinnvoll ist. Außerdem können Antragstellende Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare erhalten. Die Beratung kann per Mail, telefonisch oder vor Ort in der IHK Braunschweig stattfinden. Durchgeführt werden die Beratungsgespräche und die Bearbeitung der Anträge von der IHK Hannover, so dass das gesamte Verfahren in einer Hand liegt.

Was benötigen Antragstellende?

Dem Antrag auf Gleichwertigkeit sind folgende Unterlagen (in einfacher Kopie) beizulegen:
  • Lebenslauf (Tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in deutscher Sprache)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis des im Ausland erworbenen Ausbildungsabschlusses (sämtliche Zeugnisse und Bildungsabschlüsse, zum Beispiel Abschlusszeugnis, Diplom etc.)
  • Fächer- und Notenübersichten (zum Beispiel Transkript, Diploma Supplement etc.)
  • Wenn vorhanden, Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (zum Beispiel Arbeitsbuch, Arbeitszeugnisse etc.)
  • Wenn vorhanden, sonstige Befähigungsnachweise (zum Beispiel Zertifikate über berufliche Weiterbildungen, Schulungen, Kurse, Lehrgänge etc.).
Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie profitieren Unternehmen?

  • Ihnen hilft die Berufsanerkennung dabei, ausländische Berufsabschlüsse bei der Personalakquise zu bewerten.
  • Sie senden starke Signale der Wertschätzung für im Ausland erworbene Qualifikationen. Gleichzeitig erhöhen Sie mit der betrieblichen Anerkennungsförderung die Loyalität und die Bindung der Mitarbeitenden gegenüber Ihrem Unternehmen.
  • Sie erhalten ein zuverlässiges Bild der Fertigkeiten und Kenntnisse Ihrer Mitarbeitenden. Die Identifizierung noch unentdeckter Potenziale ist ein wichtiges Instrument für erfolgreiche Personalplanung.
  • Sie erhalten einen Überblick etwaiger Kenntnislücken und fehlender Fertigkeiten und können in der Personalentwicklung gezielte und passgenaue Weiterbildungsangebote unterbreiten sowie Entwicklungsperspektiven aufzeigen.
Ein Informationsheft sowie eine Checkliste, wie Sie Ihre Fachkräfte im Anerkennungsverfahren unterstützen können, finden Sie hier.
Das vom Bundesbildungsministerium geförderte Siegel “Wir fördern Anerkennung” zeichnet Unternehmen aus, die ausländische Fachkräfte bei der Berufsanerkennung unterstützen. Die ersten Siegelträger stehen fest und werden in einer Broschüre (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 3493 KB) vorgestellt. Weitere Informationen finden Sie auch hier.