Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Die IHK Braunschweig ist zuständig für die Anerkennungsverfahren bei Aus- und Fortbildungsabschlüssen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen. Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen – kurz Anerkennungsgesetz. Vorab können Antragstellende eine Qualifizierungsberatung in Anspruch nehmen. Die IHK Braunschweig arbeitet dabei eng mit der IHK Hannover zusammen.

Wie läuft ein Anerkennungsverfahren ab?

Bevor ein Antrag auf Gleichwertigkeit zu einem Referenzberuf der dualen Berufsausbildung gestellt wird, sollten sich die Antragstellenden beraten lassen. Die Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenfrei. Sie geben wichtige Hinweise ob und ggf. zu welchem Referenzberuf eine Antragstellung sinnvoll ist. Außerdem können Antragstellende Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare erhalten. Eine Orientierungsberatung kann per Mail, online, telefonisch oder vor Ort in der IHK Braunschweig stattfinden. Durchgeführt werden die Beratungsgespräche zum Anerkennungsverfahren und die Bearbeitung der Anträge von der IHK Hannover.
Die im folgenden Absatz genannten Unterlagen sind übersetzt und beglaubigt 3 Tage vor dem Orientierungsberatungstermin an folgende E-Mail Adresse zu senden:
Noemi.Rodriguez-Lopez@braunschweig.ihk.de

FAQ für Antragsteller und Antragstellerinnen

Weitere Informationen finden Sie hier.

FAQ für Unternehmen

Ein Informationsheft sowie eine Checkliste, wie Sie Ihre Fachkräfte im Anerkennungsverfahren unterstützen können, finden Sie hier.
Das vom Bundesministerium geförderte Siegel „Wir fördern Anerkennung“ zeichnet Unternehmen aus, die internationale Fachkräfte bei der Berufserkennung unterstützen. Dieses Arbeitsgebersiegel wurde bereits an 100 Unternehmen verliehen. Einen Rückblick auf das Arbeitgebersiegel sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage „Unternehmen Berufsanerkennung“.