Schlichtungsausschuss für Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen
Der Schlichtungsausschuss ist zuständig für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis. In bestimmten Fällen ist die Anrufung des Schlichtungsausschusses nach § 111 II des Arbeitsgerichtsgesetzes einem Arbeitsgerichtsprozess sogar zwingend vorgeschaltet.
Dem Schlichtungsausschuss gehört je ein Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite an. Das Gremium verhandelt mündlich, wobei das Verfahren gebührenfrei ist. Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens kann insbesondere die Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung des Ausbildungsverhältnisses sein.
Der Antrag auf Schlichtung ist bei der IHK schriftlich (mit händischer Unterschrift auf Papier) ohne besondere Form einzureichen.
