Neuordnung des Berufsbildes „Bankkauffrau/-mann“ zum 1. August 2020 – was ändert sich?

Zum 1. August 2020 tritt für den Ausbildungsberuf „Bankkauffrau/-mann“ eine Neuordnung in Kraft. Die entsprechende Ausbildungsverordnung wurde im Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die ursprüngliche Verordnung aus dem Jahr 1998 ist überarbeitet und an die digitalisierten Geschäftsprozesse in der Bankenbranche angepasst worden.
Im Mittelpunkt des Berufsbildes stehen, nach wie vor, die Kundenbeziehungen und die Beratungskompetenz. Ergänzt wird das Profil um ein stärkeres Augenmerk auf digitale Kompetenzen. Ehemals fachübergreifende Ausbildungsinhalte wie Kommunikation, kaufmännische Steuerung und Rechnungswesen sind in berufliche Handlungsbereiche integriert, wobei Letzteres inhaltlich reduziert wurde. Rechtliche Rahmenbedingungen, Datenschutz und Datensicherheit bekommen eine höhere Bedeutung.
Die Prüfungsform
Durch die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung, entfällt die bisherige Zwischenprüfung. Die Abschlussprüfung besteht demnach aus Teil 1, der bereits zur Mitte der Ausbildung stattfindet und Teil 2, der zum Ende der Ausbildung abgeprüft wird.
Teil 1 der Abschlussprüfung geht zu 20 Prozent in die Gesamtnote ein:
  • Prüfungsbereich 1: Konten führen und Anschaffungen finanzieren
  • Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in vier weiteren Prüfungsbereichen statt:
  • Prüfungsbereich 2 Vermögen aufbauen und Risiken absichern (Prüfungszeit 90 Minuten) 20 Prozent
  • Prüfungsbereich 3 Finanzierungsvorhaben begleiten (Prüfungszeit 90 Minuten) 20 Prozent
  • Prüfungsbereich 4 Kunden beraten (Gesprächssimulation 30 Minuten) 30 Prozent
  • Prüfungsbereich 5 Wirtschafts- und Sozialkunde (Prüfungszeit 60 Minuten) 10 Prozent
Die Ausbildungsverordnung finden Sie hier.