Antrag Zweitschrift (Prüfungszeugnis)
Für die Ausstellung von Zweitschriften ist nach Punkt III. Abs. D. (Bescheinigungen und Beglaubigungen) des Gebührentarifs eine Gebühr von zurzeit 30,00 Euro zu erheben. Sie erhalten von uns einen Gebührenbescheid. Nach dem Zahlungseingang geht Ihnen umgehend der angeforderte Nachweis postalisch zu. Bitte achten Sie auf Ihre korrekte Anschrift.
