Checkliste: Ausbildungsbetrieb werden

1. Ist mein Unternehmen als Ausbildungsstätte geeignet?

  • Sind Art und Einrichtung/Räume und Ausstattung (z.B. mit Maschinen, Werkzeugen, Sicherheitsvorkehrungen, Büro-oder Ladeneinrichtungen, Produktions- oder Warensortiment) für die Berufsbildung geeignet?
  • Können mit unserer Produktion/Dienstleistung/Warensortiment alle Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend der Ausbildungsverordnung vermittelt werden?
    • Wenn nein, gibt es einen ausbildungsberechtigten Kooperationspartner, der diese im Rahmen eines Praktikums vermitteln kann?
  • Liegen die einschlägigen Ausbildungsverordnungen/Rahmenpläne vor?
  • Liegt für den Standort/das Unternehmen, in dem ausgebildet werden soll, eine Gewerbeanmeldung/Auszug aus dem Handelsregister vor?
  • Besteht das Unternehmen mindestens ein Jahr?
  • Kann ein geeigneter Ausbilder/-in (s. Punkt 2) vor Ort benannt werden?
  • Sind Fachkräfte in ausreichender Zahl beschäftigt?
Als Fachkraft gelten der Ausbildende, der bestellte Ausbilder oder wer eine Ausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung abgeschlossen hat oder mindestens das Anderthalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem ausgebildet werden soll.

- Eine bis zwei Fachkräfte = 1 Auszubildende/-r
- Drei bis fünf Fachkräfte = 2 Auszubildende
- Sechs bis acht Fachkräfte = 3 Auszubildende
- Je weitere drei Fachkräfte = 1 weitere/-r Auszubildende/-r.

Es wird ein Verhältnis von mindestens zwei Fachkräften pro Auszubildendem zugrunde gelegt.

2. Haben wir einen geeigneten Ausbilder/Ausbilderin im Unternehmen?

Liegen…
  • die persönliche Eignung (kein Verstoß gegen das Berufsbildungsgesetz, keine Einschränkung zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen) UND
  • die berufliche Eignung (selbst die Berufsausbildung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen, eine sonstige anerkannte Prüfung in der entsprechenden Fachrichtung bestanden oder einen Hochschulabschluss in einer entsprechenden Fachrichtung und zusätzlich eine angemessene Zeit in seinem/ihrem Beruf praktisch tätig gewesen) UND
  • die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind nachzuweisen durch Erwerb des Ausbilderscheins lt. AEVO
vor?
Sobald alle aufgeführten Punkte mit JA beantwortet wurden, setzen Sie sich bitte mit dem für Sie zuständigen Ausbildungsberater/-in zur Eignungsfeststellung in Verbindung. Sie wissen noch nicht, in welchem Beruf Sie ausbilden können? Die Ausbildungsverordnungen/Rahmenpläne sowie Ihre/-n Ansprechpartner/-in finden Sie unter Berufe A-Z.