Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin

Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Beschreibung:
Die Ausbildungsordnung des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik stammt aus dem Jahr 2012. In jüngster Vergangenheit haben sich im Bereich Digitalisierung technische Entwicklungen vollzogen, die sich auch auf das Berufsbild des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik auswirken. Die neue Verordnung ist am 01.08.2023 in Kraft getreten.
Es verändern sich beispielsweise die Produktionsabläufe und damit die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Auch das Thema Nachhaltigkeit spielt beispielsweise in Form von verstärkten Recyclingansprüchen oder in Form von neuen Möglichkeiten der Nutzung nachwachsender Rohstoffe in der Kunststoffproduktion eine zunehmende Rolle. Beide Themen sollen in der neuen Ausbildungsordnung stärker verankert werden. Es soll keine Veränderung in der Prüfungsstruktur und beim Prüfungsinhalt geben.
Das Thema Digitalisierung wird vor allem durch erstmals angebotene Zusatzqualifikationen abgedeckt. Dazu wurden die bereits in den Metallberufen eingesetzten Zusatzqualifikationen „additive Fertigungsverfahren“ und „Prozessintegration“ in die neue Ausbildungsordnung übernommen. Durch die Ergänzung der Berufsbildposition 1 („Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Zuschlag- und Hilfsstoffen“) um die Themen „nachwachsende Rohstoffe“ und „Recycling“ wird das Thema Nachhaltigkeit integriert.
Alle Zusatzqualifikationen werden mit einem empfohlenen zeitlichen Umfang von jeweils acht Wochen vermittelt und in der Abschlussprüfung durch ein fallbezogenes Fachgespräch geprüft. Diese optionalen und gesondert zertifizierten Ausbildungsinhalte sind ein attraktives Angebot für Auszubildende, ihre Qualifikationen um neue, besonders zukunftsträchtige Kompetenzen zu erweitern. Darüber hinaus verbessern sie die Startmöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung der Fachkräfte.