Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement

Die Berufsausbildung im Bereich Groß- und Außenhandel wurde überarbeitet und modernisiert. Die Ausbildungsverordnung trat am 19. März 2020 in Kraft und wird seit 1. August 2020 angewendet. Die Ausbildungsdauer beträgt 36 Monate.
Der Beruf wird in zwei Fachrichtungen ausgebildet:
•    Großhandel
•    Außenhandel
Neue Prüfungsstruktur: Gestreckte Abschlussprüfung (Zwischenprüfung entfällt)
•    Abschlussprüfung Teil 1: schriftlich, (25 % vom Endergebnis), in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres             
•    Abschlussprüfung Teil 2: schriftlich sowie mündlich, mit Reportvariante
Die neuen Ausbildungsrahmenpläne und die Prüfungsstruktur spiegeln die veränderten Kompetenz-anforderungen wider. Die wachsende Bedeutung von elektronischen Geschäftsprozessen (inklusive 
E-Commerce) sowie die zunehmende Relevanz von prozess- und projektorientierter Arbeit werden nun mehr berücksichtigt. Damit sind die Bereiche Projektmanagement, Dienstleistungen, E-Business, IT-Sicherheit, Arbeiten in Projekten, E-Commerce, Nachhaltigkeit und Betriebliche Compliance wichtige Bestandteile der Ausbildung.
Rahmenlehrplan (Berufsschule):
•    13 Lernfelder, im dritten Ausbildungsjahr Differenzierung nach Fachrichtungen
•    Berufsschulunterricht wird von folgenden Berufsschulen angeboten:
Otto-Bennemann-Schule Braunschweig,
Berufsbildende Schulen des Landkreises Helmstedt, 
Berufsbildende Schule Goslar „Am Stadtgarten“ 
Der mündliche Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch“ bietet die Möglichkeit, jeweils einen Report zu zwei eigenständig bearbeiteten praxisbezogenen Fachaufgaben einzureichen.
Das Abgabeverfahren für die Reporte erfolgt papierlos über die Internetseite der IHK.
Für das Einloggen erhalten die Prüfungsbewerber von der Industrie- und Handelskammer Braunschweig nach der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) per Post. Die Information bezüglich der Reporte erfolgt im Anschluss per E-Mail.
Die Reporte können Sie hier hochladen bzw. als Prüfer Einsicht in die eingereichten Reporte nehmen.
Die Ausbildungsverordnung finden Sie hier.