Information & FAQ – Neuordnung der Ausbildung für Industriekaufleute

Die Prüfung auf einen Blick

Teil 1 (AP1)

  • Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung → schriftlich | 90 Minuten | 25%

Teil 2 (AP2)

  • Marketing, Vertrieb, Personal & kaufmännische Steuerung → schriftlich | 150 Minuten | 35 %
  • Wirtschafts- und Sozialkunde → schriftlich | 60 Minuten | 10%
  • Fachaufgabe im Einsatzgebiet → schriftlich und mündlich | 30 % insgesamt
    Dokumentation → schriftlich | 16 Stunden | 10% anteilig
    Präsentation → mündlich | Erstellung 8 Stunden, Durchführung 10 Stunden | 20% anteilig
    Fallbezogenes Fachgespräch → mündlich | 30 Minuten | 70% anteilig

1. Allgemeine Fragen zur Neuordnung

Seit wann gilt die neue Ausbildungsordnung?

Alle Ausbildungsverhältnisse mit Beginn des 1. August 2024 erfolgen nach neuer Verordnung. Laufende Ausbildungen werden nach der bisherigen Ordnung fortgeführt.

Was hat sich grundsätzlich geändert?

  • Einführung der gestreckten Abschlussprüfung (AP1 & AP2)
  • stärkere Ausrichtung auf digitale Geschäftsprozesse
  • Begriffsumstellung: „Dokumentation“ statt „Report“
  • höhere Gewichtung der Dokumentation im Einsatzgebiet

2. Gestreckte Abschlussprüfung – verständlich erklärt

Was ist Teil 1 (AP1)?

  • ersetzt die frühere Zwischenprüfung
  • Gewichtung: 25 %
  • schriftliche Prüfung (90 Minuten)

Ist AP1 mit der alten Zwischenprüfung vergleichbar?

Nein. Während die Zwischenprüfung lediglich den Leistungsstand dokumentierte, prüft AP1 bereits berufliche Handlungskompetenz auf Fachkraftniveau.

Kann die AP1 wiederholt werden?

Nein. Das Ergebnis bleibt bestehen und wird im Zeugnis ausgewiesen (auch bei „0 Punkten“). Eine separate Wiederholung von AP1 ist nicht möglich. Eine erneute Teilnahme an AP1 erfolgt nur im Rahmen einer Wiederholung der gesamten Abschlussprüfung Teil 2.

3 Fachaufgabe im Einsatzgebiet – Antrag/Dokumentation/Präsentation/Fachgespräch

3.1 Was ist neu?

Warum heißt es nicht mehr Report?
Der Begriff „Report“ entfällt. Offiziell wird jetzt von der Dokumentation der betrieblichen Fachaufgabe gesprochen, um die fachliche Qualität stärker zu betonen.
Bewertung:
  • Dokumentation → 10 %
  • Präsentation → 20 %
  • Fachgespräch → 70 %

3.2 Antrag

Der Ausbildungsbetrieb muss gemäß Ausbildungsrahmenplan gewährleisten, dass den Auszubildenden in einem Einsatzgebiet Aufgaben übertragen werden, die einsatzgebietsspezifische Lösungen sowie die Koordination einsatzgebietsspezifischer Aufgaben und Prozesse erfordern. Bisher war bereits die betriebliche Mitarbeit als Ausbildungsmethode gefordert, für die Arbeit im Einsatzgebiet ist eigenständiges verantwortliches Handeln sowie das funktions- und prozessorientierte Anwenden des Gelernten bei der Bearbeitung von Fachaufgaben von großer Bedeutung.
Die für die Abschlussprüfung auszuwählende Fachaufgabe im Einsatzgebiet darf sich also nicht auf die Beschreibung und Zusammenstellung einfacher Betriebs- oder Büroabläufe beschränken, sondern muss der Nachweis über eine selbständig durchgeführte Arbeit im Einsatzgebiet sein, in der der Prüfling zeigen soll, dass er komplexe Fachaufgaben und ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der Praxis erarbeiten kann.
Die Kurzbeschreibung des Antrags sollte folgende Mindestangaben enthalten:
  • Einsatzgebiet der Fachaufgabe/ Titel der Fachaufgabe
  • Geplanter Durchführungszeitraum
  • Aufgabenstellung
  • Beschreibung des Ist-Zustand
    • Wer oder welche Situation, welcher Vorgang war Auslöser der Aufgabe?
  • Problembeschreibung
  • Zielsetzung
    • Bearbeitungsschritte zur Lösung oder Erledigung der Aufgabe (Planung und Vorbereitung, Durchführung, Kontrolle)
    • Vorgelagerte bzw. sich anschließende betriebliche Vorgänge oder Prozesse
  • Schnittstellen: Beteiligte, d. h. inner- oder außerbetriebliche Kontakte
  • Umsetzungsvorgaben

3.3 Dokumentation

Die Abschlussprüfung mit Präsentation und Fachgespräch erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Darstellung (Dokumentation) der tatsächlich ausgeführten Fachaufgabe im Einsatzgebiet.
Der Prüfling erstellt eine Dokumentation als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch. Der Dokumentation können kurz gehaltene, erläuternde Anlagen mit betriebsüblichen Unterlagen beigefügt werden. Weitere Vorgaben sind:
  • maximal fünf Seiten als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch
  • kurz gehaltene, erläuternde Anlagen können beigefügt werden
  • 35 Zeilen pro Seite
  • 90 Zeichen pro Zeile
  • Zeilenabstand 1,5-fach
  • Schriftgrad 10
Es muss vom Ausbildenden versichert werden, dass der/die Auszubildende die im Report dokumentierte Fachaufgabe im Betrieb selbständig ausgeführt hat.
Der Report ist termingerecht in der Anwendung digitale Projektanträge über das Azubi-Infocenter hochzuladen und zudem in 1-facher Ausfertigung (nur geklammert, keine Heftstreifen, keine Aktenordner!) bei der IHK vorzulegen.

3.4 Präsentation

Auf der Basis der während der Ausbildungszeit vermittelten praxisüblichen Präsentationstechniken sind im Rahmen der Prüfungssituation der Aufbau und die inhaltliche Struktur, die sprachliche Gestaltung und die zielgruppengerechte Darstellung entscheidend. Von Bedeutung ist also, wie es dem Prüfling gelingt, die inhaltlichen Ausführungen, die bereits mit dem Report vorgelegt wurden, prägnant, zielorientiert und überzeugend darzustellen.
Der Prüfling hat dafür Sorge zu tragen, dass die für die Präsentation geplanten Hilfsmittel bzw. Medien funktionsfähig zur Prüfung mitgebracht und aufgebaut werden, Um den zeitlichen Ablauf des gesamten Prüfungstages nicht zu beeinträchtigen, hat der Prüfling darauf zu achten, dass der Auf- und Abbau jeweils nicht länger als 10 Minuten überschreiten darf.
Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass gemäß Ausbildungsverordnung die Präsentation
zwischen 10 und 15 Minuten dauern soll.
Zulässige Hilfsmittel für die Präsentation:
  • Pinnwand
  • Flipchart oder Tafel
  • Beamer und Laptop

3.5 Zeitlicher Ablauf (von Antrag über Dokumentation bis Präsentation und Fachgespräch)

To Do Sommerprüfung Winterprüfung
Beantragung der Vorzeitigen Zulassung Im Anschluss an die AP1
(spätestens 6 Wochen vor Anmeldeschluss)
Festlegung des Themas September-November März-Mai
Erstellung der Kurzbeschreibung Im Laufe des Novembers Im Laufe des Maies
Anmeldeschluss
Inklusive Abgabe der Kurzbeschreibung
verspätet eingereichte Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden
30. November 31. Mai
Entscheidung des Prüfungsausschusses
Genehmigung/mit Auflage/Ablehnung
Nach der Entscheidung werden Sie unverzüglich digital über das Azubi-Infocenter benachrichtigt
In der Regel bis Ende Januar
(je nach Prüfungszeitraum)
In der Regel bis Ende Juni
(je nach Prüfungszeitraum)
Beginn der Bearbeitung
Mit der Durchführung der Fachaufgabe darf erst begonnen werden, nachdem der zuständige Prüfungsausschuss die Genehmigung erteilt hat.
Bei Zuwiderhandlung kann die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden
Nach Erhalt der Genehmigung
In der Regel ab Anfang Februar
(je nach Prüfungszeitraum)
Nach Erhalt der Genehmigung
In der Regel ab Anfang Juli
(je nach Prüfungszeitraum)
Abgabe der Dokumentation Am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung (Teil 2) Am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung (Teil 2)
Präsentation und Fachgespräch Am Tag der mündlichen Prüfung Am Tag der mündlichen Prüfung

4. Anmeldefristen im Überblick

AP1 – Frühjahr:
Anmeldeschluss 30.11.
AP2 – Sommer:
Anmeldeschluss 30.11. inkl. Kurzbeschreibung der Dokumentation
AP1 – Herbst:
Anmeldeschluss 31.05.
AP2 – Winter:
Anmeldeschluss 31.05. inkl. Kurzbeschreibung der Dokumentation

5. Verkürzung der Ausbildung

Eine Verkürzung nach § 8 BBiG bleibt möglich, sofern das Ausbildungsziel erreicht werden kann, alle Mindestlernziele vermittelt werden und die Berufsschule eingebunden ist.
Alternative:
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung. Die Anfrage muss direkt im Anschluss an AP1 erfolgen bzw. mindestens 6 Wochen vor Anmeldeschluss der Winterprüfung.

6. Mündliche Ergänzungsprüfung

Eine mündliche Ergänzungsprüfung kann beantragt werden, wenn eine schriftliche Leistung schlechter als „ausreichend“ bewertet wurde und sie zum Bestehen beitragen kann.
  • Dauer: ca. 15 Minuten
  • Gewichtung: schriftlich : mündlich = 2 : 1
  • Ziel: Bestehen der Prüfung – keine Notenverbesserung
Weitere Regelungen dazu sind zu finden in der Ausbildungsordnung (§§ 14 und 15).
Stand: März 2026