Prüfungsaufsichten

IHK sucht ehrenamtliche Prüfungsaufsichten

Eine wichtige Aufgabe der IHK im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung ist die Abnahme von Aus- und Weiterbildungsprüfungen. Hier werden ehrenamtlich tätige Prüferinnen und Prüfer eingesetzt.

Neben den Prüferinnen und Prüfern benötigen wir regelmäßig auch ehrenamtlich tätige Prüfungsaufsichten. Die Aufsichtspersonen überwachen den ordnungsgemäßen Ablauf der schriftlichen Prüfungen an den einzelnen Prüfungsorten. Dabei gehört zu den Aufgaben die Annahme und Verteilung der Prüfungsunterlagen, die Überprüfung der Anwesenheit und ordnungsgemäße Aufsicht während der schriftlichen Prüfung sowie eine anschließende Vorbereitung für die Abholung der Unterlagen. Zusätzlich überwachen die Aufsichtspersonen auch die Vorbereitungszeit bei mündlichen und praktischen Prüfungen sowie situationsbezogenen Fachgesprächen. Die Prüfungen finden in der Regel in den Räumlichkeiten der IHK in Weingarten statt. 

Für die Tätigkeit als Prüfungsaufsicht sind keine inhaltlichen Anforderungen gegeben. Wichtig sind ein hohes Verantwortungsbewusstsein, ein selbstbewusstes Auftreten und die Freude am Umgang mit Menschen, die sich weiterentwickeln möchten.

„Es ist schön, Menschen auf dem Weg in den beruflichen Erfolg zu begleiten und ihnen bei schriftlichen Prüfungen als Aufsicht ein wenig den Prüfungsstress abzumildern“, bestätigt Stephan Fuchs. „Gerade in der Vorbereitung auf situationsbezogene Fachgespräche oder mündliche Prüfungen ist es gut, nicht nur als Aufsicht, sondern auch als Unterstützerin und Motivatorin wirken zu können“, ist sich Sigrid Kempf sicher. Beide sind bereits viele Jahre ehrenamtlich als Prüfungsaufsichten tätig.

Für diese ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt die die Entschädigung im Rahmen der Entschädigungsregelung für die ehrenamtliche Tätigkeit in den Prüfungsausschüssen der IHK Bodensee-Oberschwaben. Aktuell entschädigt die IHK die Aufsichtsführung mit 7,00 Euro pro Stunde zzgl. Fahrkosten. Die Entschädigung ist nach § 3 Nr. 26 a Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG „Ehrenamtspauschale“) bis zu einem Betrag von 840 Euro jährlich steuer- und sozialabgabenfrei.
Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit als Prüfungsaufsicht haben, so wenden Sie sich gerne formlos per E-Mail am weiterbildung.pruefung@weingarten.ihk.de bei Ihrer IHK Bodensee-Oberschwaben.