Mitarbeiterentsendung nach Österreich und Frankreich: Rechtsvorschriften

Region Bodensee-Oberschwaben:
Kostenfreie Online-Informationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) am 12. Oktober.
Die Durchführung von Montagearbeiten, Werklieferungen, Werkleistungen und sonstiger Dienstleistungen ist ein wichtiger Bestandteil der Auslandsaktivitäten deutscher Unternehmen in Österreich und Frankreich. An die Durchführung sind rechtliche, steuerliche und administrative Auflagen geknüpft, deren Nichteinhaltung teuer ist und sogar strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Zu beachten sind insbesondere die umfangreichen Meldepflichten der entsandten Arbeitnehmer inklusive der Schutzvorschriften des Arbeitsrechts.
Die kostenfreie Online-Veranstaltung der IHK zu Rechtsvorschriften der Mitarbeiterentsendung findet am 12. Oktober von 13.30 bis 16.15 Uhr statt und richtet sich an Geschäftsführer und Sachbearbeiter von Unternehmen, die Dienstleistungen in Österreich und Frankreich erbringen.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ihk.de/bodensee-oberschwaben, Kennziffer: 2.MAEntsendung.23.1

Medieninformation Nr. 96/2023