Das Europäische Einheitspatent kommt

Bodensee-Oberschwaben:
Kostenfreie Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) am 1. Februar in der IHK in Weingarten über Chancen und Risiken des einheitlichen Patentsystems für Europa. 
Mit dem europäischen Einheitspatent, welches am 1.Juni 2023 startet, kann ein einheitlicher Schutz in der Europäischen Union erlangt und auch einheitlich durchgesetzt werden. Die EU-Marke und das EU-Design sind bereits Erfolgsmodelle für ein breites Anwenderpublikum. Doch was steckt genau dahinter? Was muss ich als Unternehmen tun, das bereits Patente angemeldet hat? Welche Fristen sind einzuhalten? Welche Möglichkeiten ergeben sich bei einer Patent-Neuanmeldung?
Für die Durchsetzung des Einheitspatents ist ein völlig neues Patentgerichtssystem mit neuen Gebühren und neuen Fristen geschaffen worden – das einheitliche Patentgericht (EPG). Unternehmen, welche schon Patente angemeldet haben, müssen sich rechtzeitig entscheiden, ob sie noch das alte System des europäischen Patentamts mit nationaler Gerichtsbarkeit auswählen oder sich für das europäische Einheitspatent entscheiden. Für das alte System gibt es eine Übergangsfrist von sieben Jahren. In einem Vortrag am 1. Februar, der von 14 bis16 Uhr in der IHK in Weingarten stattfindet, informieren erfahrene Patentanwälte und Patentanwältinnen über die Neuerungen, die sich aus dem europäischen Einheitspatent ergeben – auch in Bezug auf den Status Quo und die Wahlmöglichkeiten. 
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ihk.de/bodensee-oberschwaben Nr.165167322.

Medieninformation Nr. 02/2023