Umfrage der DIHK: Kleine und mittlere Unternehmen stark von Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen

Region Bodensee-Oberschwaben:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind schon jetzt vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen, auch wenn sie nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Das ist Fazit einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Eine Sonderauswertung der aktuellen „Going International“-Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) bestätigt dies.
Zu Jahresbeginn trat in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Dieses hat als Ziel, dass Menschenrechts- und Umweltverletzungen in den weltweiten Lieferketten deutscher Unternehmen minimiert werden. Das Gesetz gilt unmittelbar nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden mit Sitz in Deutschland. Bereits vor seinem Inkrafttreten fürchteten Wirtschaftsverbände allerdings, dass auch die Lieferketten kleinerer und mittlerer Unternehmen die Folgen des strengen Gesetzes zu spüren bekommen. Dies hat sich nun, wie eine aktuelle Umfrage der DIHK zeigt, bestätigt.
Knapp die Hälfte der befragten Unternehmen aller Größenklassen (45 Prozent) hat demnach bestätigt, dass sie bereits bezüglich menschenrechts- und umweltbezogener Risiken in ihrer Lieferkette von Kunden, Lieferanten, Dienstleistern und weiteren Geschäftspartnern kontaktiert wurden. Je nach Unternehmensgröße sind auch kleine und mittlere Unternehmen stark betroffen, obwohl sie nicht direkt unter das Gesetz fallen: Um die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, fragen die großen Unternehmer bei ihren oft kleinen bis mittelgroßen Lieferanten die Einhaltung der Vorgaben aus dem Lieferkettengesetz nach. Es kommt zu einem Kaskadeneffekt. 
Von den Unternehmen, die seit Beginn des Jahres direkt unter das Gesetz fallen, geben 94 Prozent an, bereits Maßnahmen zu ergreifen. Dabei führen zum Beispiel 81 Prozent  eine Risikoanalyse durch oder planen eine solche, knapp 50 Prozent sind mit ihren Zulieferern in Kontakt, 76 Prozent nutzen Verhaltenskodizes als Bestandteil von Vertragsunterlagen und 71 Prozent schulen ihre eigenen Beschäftigten. 
Erhöhter bürokratischer Aufwand und unklare Anforderungen
Auf Platz eins der Herausforderungen, die durch das Gesetz entstehen, sehen 93 Prozent der befragten Unternehmen einen erhöhten bürokratischen Aufwand, den vor allem neue Berichts- und Dokumentationspflichten verursachen. Unklare Anforderungen werden am zweithäufigsten von den Unternehmen moniert. 71 Prozent sehen erhöhte Kosten als Herausforderung. 
Dies haben auch die Ergebnisse der Veranstaltung der IHK Bodensee-Oberschwaben bestätigt, die unter Beteiligung von 45 regionalen Unternehmen stattgefunden hat. „In Workshops zu ausgewählten Aspekten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes haben sich die Teilnehmer über die Herausforderungen ausgetauscht, vor denen die Unternehmen stehen“, berichtet Elena Skiteva, Teamleiterin International bei der IHK. „Es geht um eine Reihe von Unwägbarkeiten – von der internen betrieblichen Organisation und Zuständigkeit über die fehlenden Schnittstellen zu anderen gesetzlichen Melde- und Berichtspflichten bis zur eingeschränkten Flexibilität der Lieferkette an sich.“
Die vollständige Sonderauswertung der aktuellen „Going International"-Umfrage der DIHK finden Interessierte auf der Website der DIHK.

Medieninformation Nr. 76/2023