IHK-Innovationsberater aus ganz Deutschland tauschen sich zu neuen Produktvorschriften, Nachhaltigkeits- und Innovationspotenzialen deutscher Unternehmen aus

Region Bodensee-Oberschwaben:
Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Innovationen – dies sind Themen, die Unternehmen aktuell stark beeinflussen. IHK-Innovationsberater aus ganz Deutschland diskutierten beim IHK-Bodensee-Seminar in Friedrichshafen diese und weitere Trends.
Unternehmen werden aktuell durch eine Vielzahl von neuen, geänderten Rechtsrahmen im Bereich der Produktsicherheit konfrontiert. So wurde im Mai dieses Jahres die neue Maschinenverordnung im Amtsblatt der EU-Kommission veröffentlich, welche ab Januar 2027 verpflichtend für alle Hersteller für Maschinenprodukte in Kraft tritt. Diese bringt einige Neuerungen für den Bewertungsprozess von Maschinenprodukten mit sich, was bei vielen Unternehmen Unsicherheiten bezüglich des zukünftigen Inverkehrbringens solcher Produkte auslöst. Neben der Maschinenverordnung stehen auch weitere Gesetzesänderungen für die Unternehmen in diesem Bereich an, wodurch die Anfragen an die Innovationsberater der Industrie- und Handelskammern (IHKs) in diesem Bereich deutlich zunehmen werden. „Wir möchten die Unternehmen bei Änderungen von Rechtsrahmen rechtzeitig informieren und beraten, weshalb das Thema der Produktsicherheit immer ein zentraler Weiterbildungspunkt des Bodensee-Seminars ist“, leitete Dr. Melanie Riether, Referentin für Industrie, Technologie und Innovation der IHK Bodensee-Oberschwaben, beim Treffen der IHK-Innovationsberater ein. Details dieser Veränderungen des Rechtsrahmens sowie die praktischen Auswirkungen für Unternehmen waren daher ein zentrales Thema bei der jährlich am Bodensee durchgeführten zentralen Weiterbildung für IHK-Innovations- und Technologieberater.
Auch die Themen Nachhaltigkeit und Innovationspotenziale für deutsche Unternehmen standen dieses Jahr im Fokus des bereits 24. Bodensee-Seminars im Friedrichshafener Graf-Zeppelin-Haus. Mit dem Europäischen Green Deal wollen die 27 EU-Mitgliedstaaten bis 2050 klimaneutral werden. Fragen betroffener Unternehmen zur Umsetzung der nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und den damit verbundenen Verordnungen und Gesetzen gehen täglich bei den IHKs ein. „Durch die EU-Taxonomie-Verordnung zum Beispiel werden die Unternehmen nicht nur aufgefordert, einen Beitrag zu mindestens einem der darin benannten Umweltziele zu leisten, sondern dürfen auch nicht gegen die anderen Ziele verstoßen. Daher ist es wichtig, sich als Unternehmen frühzeitig mit der eigenen Klima- und Umweltbilanz zu beschäftigen“, so Riether. Für Impulsvorträge und Workshops hatte die IHK daher auch Experten aus den Bereichen Produktsicherheit, Kreislaufwirtschaft und Innovation eingeladen, um aufgekommene Fragen zu diskutieren und neue Unterstützungsangebote für die Unternehmen zu schaffen.
Medieninformation Nr. 97/2023