IHK: EU-Gesetz zum Austausch von Daten weit hinter den Erwartungen

Region Bodensee-Oberschwaben:
Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) äußert sich kritisch zur Ende Juni erzielten Einigung über den EU Data Act. Unklare Regelungen könnten auch in regionalen Betrieben Innovationen hemmen.
Parlament und Ministerrat der EU haben sich Ende Juni über das im Februar 2022 von der EU-Kommission vorgeschlagene europäische Datengesetz geeinigt. Das neue Gesetz soll die Nutzung von Industriedaten erleichtern und dadurch die Datenwirtschaft in der EU ankurbeln. Betroffen sind zum Beispiel vernetzte Haushaltsgeräte wie Staubsauger oder Spülmaschinen, autonom fahrende Autos, medizinische Geräte, aber auch Industrieroboter und intelligente Fertigungsanlagen.
Dazu IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Sönke Voss: „Die von der EU beabsichtigte Förderung eines Datenmarktes und datengetriebener Innovationen ist sehr zu begrüßen. In der praktischen Umsetzung wird der Dschungel aus Vorschriften für Hersteller vernetzter Produkte aber nur noch dichter.“
So sehe das Gesetz beispielsweise vor, dass Nutzern vernetzter Produkte die bei der Verwendung erzeugten Daten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. „Hierbei bleibt aber völlig offen, in welcher Form dies geschehen soll. Bei bestimmten Verbraucherprodukten ist dies von vornherein Teil des Geschäftsmodells, etwa in Form digitaler Portale, über die Zusatzdienste bereitgestellt werden. In Maschinen oder Anlagen bestehen hingegen komplexe Abgrenzungsfragen, wer genau welche Daten erzeugt und für deren Bereitstellung verantwortlich ist.“ Der Gesetzgeber versuche aber nicht, klare und innovationsfördernde Regelungen für bestimmte einzelne Branchen oder Produktgruppen festzulegen. Stattdessen probiere man, alle denkbaren möglichen Konstellationen gleichzeitig abzudecken – zum Preis viel zu abstrakter Vorschriften. „Dies steht in klarem Widerspruch zum ansonsten bei Produktvorschriften genutzten Ansatz und führt zu noch höherem Aufwand beim Entwickeln neuer Produkte.“

Medieninformation Nr. 73/2023