Bündnis für Flottenumstellung: Rahmenbedingungen passen nicht

Stuttgart/Region Bodensee-Oberschwaben: 
Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) sieht das Bündnis für Flottenumstellung sehr kritisch. Deshalb fordert sie die Landesregierung auf, ein koordiniertes Vorgehen auf Bundes- und Landesebene anzustreben, um die Rahmenbedingungen für die Transformation zu verbessern.
„Wir Transportunternehmen sehen uns vielfach mit Erwartungen konfrontiert, ohne dass die Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen zeitnah dafür schafft. Deshalb haben wir Vorbehalte gegen das Bündnis“, fasst Jürgen Schäfer, Vorsitzender des Verkehrsausschusses der IHK Bodensee-Oberschwaben das Stimmungsbild der Ausschussmitglieder zusammen. Viele Betriebe seien bereits jetzt auf dem Weg, ihre Fahrzeugflotten klimaneutral zu modernisieren, einige Voraussetzungen zur Zielerreichung des Bündnisses seien aber für die Unternehmen im aktuellen politischen Rahmen nicht erfüllt.
Die IHK fordert daher ein Nachbessern seitens der Politik. Kritisiert wird dabei vor allem ein Kleinklein teils widersprüchlicher Regeln und der schleppende Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Die Umstellung auf klimaneutrale Transporte sei auch aus Sicht der Unternehmen richtig und mit Blick auf den Klimawandel und seine Folgen alternativlos. „Der politische Rahmen dafür muss aber noch wesentlich optimiert werden“, fordert Schäfer. Anstelle der sich abzeichnenden kleinteiligen Überregulierung brauche es marktwirtschaftliche Anreize wie Förderprogramme, Steuervergünstigungen oder Beihilfen für Direktinvestitionen in benötigte Infrastruktur. „Vor allem aber endlich eine einheitliche Strategie von Bund, Land und allen beteiligten Ministerien. Es kann nicht sein, dass ein Ministerium das andere beim Regulieren überbietet und wir Unternehmen nie wissen, was morgen kommt. Der Kurs muss schlicht klarer und für uns kalkulierbar sein. Dann treten wir auch Bündnissen bei. Gerne auch ehrgeizigen“, betont der Verkehrsausschussvorsitzende abschließend.

Medieninformation Nr. 92/2023