Veranstaltungsreihe zur Unternehmensnachfolge
Region Bodensee-Oberschwaben:
Die dritte Präsenzveranstaltung im Rahmen einer kostenfreien mehrteiligen Reihe zur erfolgreichen Nachfolgeregelung findet am 13. März in Weingarten statt.
Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) bietet im Rahmen der landesweiten Initiative „Unternehmensnachfolge im Ländlichen Raum“ auch in diesem Jahr eine mehrteilige Veranstaltungsreihe an, die wertvolle Einblicke und praxisnahe Strategien für Unternehmer bietet, welche sich mit der Nachfolgeplanung auseinandersetzen. Alle Veranstaltungen finden bei der IHK in Weingarten statt, jeweils mit Austausch, Imbiss und Networking. Die vortragenden Personen sind sämtlich Mitglieder des seit über zehn Jahren bei der IHK in Weingarten bestehenden Arbeitskreises Unternehmensnachfolge. Dieser Arbeitskreis setzt sich zum Ziel, Unternehmen in der Region bei der Regelung der Nachfolge tatkräftig zu unterstützen.
Die Reihe, die sich sowohl an Übergabe- als auch Übernahmeinteressierte richtet, wird fortgesetzt mit der dritten Präsenz-Veranstaltung am Donnerstag, 13. März, um 17.30 Uhr in der IHK Bodensee-Oberschwaben in Weingarten. Die Teilnehmer werden im Rahmen dieser Abendveranstaltung unter anderem erfahren, welche Inhalte eines Unternehmensexposés von besonderer Relevanz sind, welche verschiedenen Verfahren bei der Unternehmensbewertung zum Einsatz kommen können, welche Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel im Rahmen einer Unternehmensübernahme zur Verfügung stehen und welche steuerlichen und rechtlichen Aspekte im Hinblick auf die Transaktionsstruktur von Relevanz sind.
Bei dieser Veranstaltung mit dem Titel „Phase der Aufbereitung von Dokumenten: Zahlen, Daten, Fakten“ werden die Arbeitskreis-Mitglieder Kurt Schauer (KAOS Werbeagentur, Wangen im Allgäu), Oliver Leibfarth (Leibfarth M&A Consulting GmbH, Ravensburg), Daniel Milz (SPK Unternehmensberatung GmbH, Weingarten) und Christian Haisch (SPK Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Weingarten) vortragen und ihr Wissen teilen.
Medieninformation Nr. 23/2025