Wege zur Anerkennung beruflicher Kompetenzen
Region Bodensee-Oberschwaben:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Anerkennung beruflicher Kompetenzen oder einen Berufsabschluss ohne Ausbildung zu erlangen. Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben informierte Ausbildungs- und Personalverantwortliche im Rahmen einer Veranstaltung darüber, was bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen, bei der Zulassung zur IHK-Abschlussprüfung ohne Ausbildung und bei der Berufsvalidierung von informell erworbenen beruflichen Kompetenzen wichtig und möglich ist.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Anerkennung beruflicher Kompetenzen oder einen Berufsabschluss ohne Ausbildung zu erlangen. Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben informierte Ausbildungs- und Personalverantwortliche im Rahmen einer Veranstaltung darüber, was bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen, bei der Zulassung zur IHK-Abschlussprüfung ohne Ausbildung und bei der Berufsvalidierung von informell erworbenen beruflichen Kompetenzen wichtig und möglich ist.
Ein Berufsabschluss bietet die Chance einer beruflichen Weiterentwicklung – ohne ihn fehlen häufig entsprechende Perspektiven. Die Anerkennung oder Bewertung beruflicher Qualifikationen ist daher nicht nur ein wichtiger Schritt in Sachen beruflicher Integration, sondern auch für die Gewinnung von Fachkräften. Bei einer Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) in Weingarten wurde aufgezeigt, welche Chancen das im August vergangenen Jahres in Kraft getretene Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) eröffnet und welche Möglichkeiten es beispielsweise gibt, erworbene berufliche Kompetenzen nachzuweisen und zu validieren.
Validierung beruflicher Kompetenzen
Arbeitnehmer, die mindestens 25 Jahre alt sind, einen Wohnsitz in Deutschland haben und über mehrjährige, breite Berufserfahrung in einem Ausbildungsberuf verfügen, aber keinen Berufsabschluss für diesen haben, können sich ihre beruflichen Kompetenzen unabhängig von einer formalen Berufsausbildung bewerten und bescheinigen lassen. Entsprechende Anträge können seit Januar 2025 bei der IHK Bodensee-Oberschwaben gestellt werden, die auch eine Verfahrensberatung anbietet. Berufene Prüfer, so Markus Brunnbauer, IHK-Bereichsleiter Ausbildung, bewerten nach einem Vorgespräch mit dem Antragsteller mittels praxis- und handlungsorientierter Aufgaben, ob dessen vorhandene Kompetenzen gleichwertig mit denen eines Berufsbildes sind. Fällt diese Bewertung positiv aus, erhält der Betreffende ein Validierungszeugnis. „Die validierte Person erwirbt dadurch zwar keinen Berufsabschluss. Das Zertifikat kann aber bei einem etwaigen Bewerbungsprozess sehr hilfreich sein“, so Brunnbauer. Auch bei Fortbildungen mit bestimmten Voraussetzungen könne die Bescheinigung vorgelegt werden. Zudem erhalte der Arbeitgeber einen objektiven Überblick und Nachweis über die Berufskompetenz des Mitarbeitenden. Für Betriebe mit ungelernten Arbeitnehmern sei dies von Vorteil. Die Validierungsmöglichkeit stelle für An- oder Ungelernte, Quereinsteiger oder Menschen mit Handicap eine große Chance dar. „Sie können ohne Prüfungsvorbereitungen ihre erworbenen Kompetenzen sichtbar machen“, so Brunnbauer. Dies sei eine gute Sache für Mitarbeiter mit Prüfungsängsten oder mangelnden Deutschkenntnissen, lobte ein Unternehmensvertreter. Er habe durch die Berufsvalidierung ein viel besseres Verständnis für die Fähigkeiten von Mitarbeitern ohne formalen Abschluss erhalten, berichtete ein Personalverantwortlicher. Auch die Entlohnung könne dadurch gerechter werden. Von dem niederschwelligen Angebot einer Berufsvalidierung könnten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren, bestätigte Brunnbauer. Weitere Informationen zur Validierung gibt es bei Kim Emeka, emeka@weingarten.ihk.de oder auf der IHK-Website www.ihk.de/bodensee-oberschwaben.
Abschlussprüfung nach Anerkennung beruflicher Praxis
Personen mit einschlägiger Berufserfahrung haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung zu stellen. „Wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll, tätig gewesen ist, kann zur Abschlussprüfung zugelassen werden“, informierte der frühere IHK-Ausbildungsberater Thomas Hößler. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Erfolgt die Zulassung und besteht die betreffende Person die Prüfung, erhält sie ein identisches Abschlusszeugnis wie in der Berufsausbildung und damit die sichtbare Anerkennung ihrer beruflichen Praxiserfahrungen. Die Vorbereitung auf eine Externenprüfung stelle ohne Unterstützung durch die Berufsschule allerdings eine Herausforderung dar, so Hößler weiter. Sie müsse überwiegend im Selbststudium oder mit betrieblicher Unterstützung erfolgen.
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Wer einen Abschluss im Ausland erworben hat, kann seine Berufsqualifikation mit der entsprechenden deutschen Qualifikation vergleichen und anerkennen zu lassen. Rechtsgrundlage hierfür bildet das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), welches die Anerkennungsverfahren für rund 330 nicht reglementierte duale Ausbildungsberufe regelt. Auch viele akademische Berufe, wie beispielsweise Chemiker oder Mathematiker, gehören zu den nicht reglementierten Berufen. Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) in Nürnberg übernehme für die meisten deutschen IHKs die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufs- und Bildungsabschlüssen in IHK-Berufen, berichtete Irina Wöhler, Leiterin des Welcome-Centers Bodensee-Oberschwaben. IHK FOSA prüfe zentral ausländische Qualifikationen auf ihre Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen. Könne keine Anerkennung erteilt werden, bestehe die Möglichkeit einer Teilanerkennung mit Beschreibung der fehlenden Inhalte, so Irina Wöhler weiter. Antragsvoraussetzungen seien eine im Ausland erworbene, abgeschlossene, staatlich anerkannte Berufsausbildung sowie der Nachweis einer Erwerbsabsicht in Deutschland. Nach Einreichung des vollständigen Antrags daure das Anerkennungsverfahren mindestens drei Monate. Ein beschleunigtes Anerkennungsverfahren könne nur von einem Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde am Firmensitz beantragt werden. „Eine Vorabberatung durch das Welcome Center ist empfehlenswert“, so Irina Wöhler. Die Begleitung durch das Welcome Center sei sehr hilfreich gewesen, lobte eine Ukrainerin, die eine FOSA-Anerkennung erhalten hat. Im vergangenen Jahr seien bei der IHK FOSA 9.746 Anträge eingereicht worden, überwiegend aus der Türkei, der Ukraine, Bosnien und Herzegowina sowie aus Marokko. Bei den am stärksten vertretenen Referenzberufen lagen 37,3 Prozent im Bereich Elektronik, 21,5 Prozent im Hotel- und Gaststättenbereich, 17,9 Prozent im kaufmännischen Bereich und 14,7 Prozent im Bereich Metall.
Medieninformation Nr. 88/2025