Compliance-Kodex der IHK Bodensee-Oberschwaben

Grundsätze

Die IHK Bodensee-Oberschwaben vertritt in ihrem Bezirk alle Unternehmen, die per Gesetz Mitglied bei der IHK sind. Sie nimmt das Gesamtinteresse der IHK-Zugehörigen wahr, wirkt für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und berücksichtigt dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend. Zugleich ist sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts Trägerin hoheitlicher Aufgaben. Die gesetzliche Mitgliedschaft sichert diesen Auftrag.
Die IHK Bodensee-Oberschwaben ist Sprachrohr der Wirtschaft ihres Bezirks. Sie orientiert sich am Leitbild des ehrbaren Kaufmanns. Sie ist verpflichtet zu Gesetzestreue, Objektivität und Unabhängigkeit von Einzelinteressen. Das Bekenntnis zu diesen Grundsätzen verbindet die ehren-amtlich tätigen Wirtschaftsvertreter(1) und die Mitarbeiter(2) der IHK gleichermaßen. Alle ehrenamtlich tätigen Wirtschaftsvertreter und Mitarbeiter der IHK sind verpflichtet, sich an diese Grundsätze zu halten. Dieser Compliance-Kodex unterstreicht die Bedeutung dieser Grundsätze für die ehrenamtlich tätigen Wirtschaftsvertreter und Mitarbeiter der IHK. Gemeinsam haben sie die Verantwortung für das Ansehen der IHK. Der Compliance-Kodex der IHK ist eine der Grund-lagen, um das notwendige Vertrauen für deren Aufgabenwahrnehmung gegenüber Unternehmen, Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit zu erhalten.
Compliance bedeutet, dass alle gesetzlichen Verpflichtungen, einschließlich des Satzungsrechts und interner Regelungen, eingehalten und Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns gewahrt werden. Sie bildet die Grundlage für alle Handlungen der IHK, unabhängig davon, ob sie als Hoheitsträgerin, als Vertreterin des wirtschaftlichen Gesamtinteresses, zur Förderung der Wirtschaft, als Arbeitgeberin oder als Geschäftspartnerin tätig wird. Verstöße hiergegen werden nicht toleriert und – soweit erforderlich – sanktioniert. Präsident, Präsidium, Hauptgeschäftsführer und die Führungskräfte der IHK tragen Verantwortung dafür, dass diese Grundsätze in ihren Verantwortungsbereichen eingehalten werden.

Verantwortung für das Ansehen der IHK

Alle ehrenamtlich tätigen Wirtschaftsvertreter und die hauptamtlichen Mitarbeiter achten bei Erfüllung ihrer Aufgaben auf Ansehen und Stellung der IHK. Insbesondere werden Name und Stellung der IHK von ihnen nicht missbräuchlich verwendet, die missbräuchliche Verwendung durch Dritte verfolgt. Qualität und Glaubwürdigkeit kommen bei der Aufgabenwahrnehmung in allen Bereichen hohe Bedeutung zu. Mitarbeiter und die für die IHK ehrenamtlich tätigen Wirtschaftsvertreter achten bei der Ausübung ihrer IHK-Aufgaben auf die Übereinstimmung des eigenen Handelns mit den von der Vollversammlung der IHK beschlossenen Positionen und Forderungen.

Verhalten bei Entscheidungen

Die Wahrnehmung von Aufgaben für und durch die IHK sowie die Entscheidungsfindung erfolgen ohne Beeinflussung durch sachfremde Kriterien. Persönliche Interessen oder eigene Vorteile spielen dabei keine Rolle.

Hoheitliche Tätigkeiten

Die Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse, z. B. bei Prüfungen, erfolgt unter Bindung an Recht und Gesetz. Dabei werden Entscheidungen unbeeinflusst von persönlichen Interessen getroffen.

Vertretung des Gesamtinteresses

Die IHK beachtet bei der Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft die Interessen großer, mittlerer und kleiner Unternehmen gleichermaßen. Die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige, Betriebe sowie Betriebsgrößen werden abwägend und ausgleichend berücksichtigt. Bei der Ermittlung des Gesamtinteresses wird das von Gesetz und Satzung vorgesehene Verfahren eingehalten. Persönliche Interessen oder eigene unmittelbare Vor- oder Nachteile stehen hinter dem Gesamtinteresse der Wirtschaft zurück. Die IHK ist parteipolitisch neutral. Die für die IHK ehrenamtlich tätigen Wirtschaftsvertreter und alle Mitarbeiter beachten diese Grundsätze bei der Positionierung im Namen der IHK gegenüber Öffentlichkeit, Politik, Verwaltung und Medien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen Organisationen. Die Besetzung und Entscheidungsfindung von Gremien erfolgt unter Berücksichtigung dieser Grundsätze.

IHK als Dienstleisterin ihrer Mitglieder

Das Serviceangebot der IHK steht allen Mitgliedern gleichermaßen zur Verfügung. Die IHK achtet hierbei in besonderem Maß auf die Wahrung von Neutralität und fairem Wettbewerb. Wer-den Serviceleistungen unter Einbeziehung Dritter angeboten, wie zum Beispiel Veranstaltungen, erfolgt keine überschießende Eigenwerbung des Dritten. Nebentätigkeiten von Mitarbeitern sind nur zulässig, wenn keine Interessenskonflikte zu ihrer Tätigkeit bei der IHK bestehen.

IHK als Geschäftspartnerin

Die Vergabe von Aufträgen durch die IHK erfolgt nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien sowie unter Beachtung ihrer besonderen Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und den hierfür geltenden Regelungen. Bei der Vergabe von Aufträgen erfolgt keine Bevorzugung von ehrenamtlich tätigen Wirtschaftsvertretern, Mitarbeitern oder deren Angehörigen.

Verhalten gegenüber Politik, Geschäftspartnern und Dritten

Die für die IHK ehrenamtlich tätigen Wirtschaftsvertreter und alle Mitarbeiter nehmen ihre Auf-gaben und Funktionen nur mit fairen Mitteln im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wahr. Ge-schenke und sonstige Vorteile außerhalb allgemeinüblicher Aufmerksamkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erlass von Hoheitsakten, im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Interessenvertretung sowie bei der Vermittlung, Vergabe, Abwicklung und Bezahlung von Aufträgen, werden weder gewährt noch angenommen. Sponsoringbeiträge für Aktivitäten der IHK dürfen nur nach sorgfältiger Prüfung durch die Geschäftsführung angenommen werden. Den Grundsätzen der Wettbewerbsneutralität und der unbeeinflussten Entscheidungsfindung widmet die IHK dabei besondere Aufmerksamkeit. Entsprechendes gilt für Sponsoring, Zuwendungen oder sonstige Unterstützungsbeiträge, die die IHK ihrerseits Dritten gewährt. Die Wahrnehmung von Auf-gaben der IHK darf nicht zur Erwirkung wirtschaftlicher Vorteile für private oder persönliche Zwecke eingesetzt werden. Bei Zuwendungen und sonstiger Unterstützung von Organisationen, etwa durch Mitgliedschaften, werden die Grundsätze uneigennützigen Handelns beachtet.

Finanzen/Umgang mit Mitteln der Mitglieder

Die IHK ist Treuhänderin der Mittel ihrer Mitglieder. Der Umgang mit ihnen erfolgt unter Beachtung von Recht und Gesetz. Mittel werden nur im Rahmen der Aufgabenstellung und im Interesse der Gesamtwirtschaft eingesetzt. Hierbei werden die Grundsätze sparsamen, wirtschaftlichen und transparenten Mitteleinsatzes eingehalten, über den die IHK jährlich im Rahmen einer doppischen Haushaltsführung Rechnung legt. Die Festlegung von Gebühren (für hoheitliche Tätigkeiten) und Entgelten folgt grundsätzlich dem Prinzip der Kostendeckung unter Beachtung des gesetzlichen Auftrags der IHK. Die Feststellung des Wirtschaftsplans sowie die Überwachung der Finanzen erfolgen durch die Vollversammlung.

Vertraulichkeit

Die IHK bekennt sich im Rahmen der Gesetze zur Vertraulichkeit aller schützenswerten Informationen und bei ihr vorhandenen Daten. Sie nimmt diese Verantwortung unter besonderer Beachtung des Steuergeheimnisses (Beitragsdaten), des Datenschutzes, der Geschäftsgeheimnisse und sonstigen betrieblichen Belange wahr. Bei der elektronischen Datenverarbeitung gewährleistet sie einen dem Stand der Technik entsprechenden Schutz vor unberechtigten Zugriffen. Sie er-greift Maßnahmen, dass keine dieser schützenswerten Informationen und Daten unbefugt in die Öffentlichkeit und in die Medien gelangen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt für Mitarbeiter und für ehrenamtlich tätige Wirtschaftsvertreter über das Bestehen des Arbeitsverhältnisses bzw. der Geltungsdauer des Amtes hinaus. Auf diese Verpflichtung weist die IHK in angemessener Form hin.

Wettbewerb

Die IHK bekennt sich zu den Regeln eines fairen Wettbewerbs. Dies gilt für die eigene Teilnahme am Wettbewerb gleichermaßen wie für die Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgabenstellung als Hüterin des Wettbewerbs unter ihren Mitgliedsunternehmen. Eigene wirtschaftliche Betätigungen der IHK erfolgen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und verfolgen hierbei keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Die IHK setzt sich bei der Wahrung des Wettbewerbs insbesondere durch die bei ihr eingerichteten Schlichtungsstellen für kooperative Lösungen ein. Wettbewerbsverstöße verfolgt sie im Gesamtinteresse der Wirtschaft unparteiisch und ohne Beeinflussung von persönlichen oder einzelunternehmerischen Interessen.

Verhalten gegenüber Mitarbeitern

Die Beziehungen zwischen Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern sollen von Professionalität, gegenseitigem Respekt, Wertschätzung und Fairness geleitet werden. Die IHK respektiert und schützt die Würde ihrer Mitarbeiter. Diskriminierungen werden sanktioniert. Führungskräfte nehmen ihre Vorbildfunktion wahr. Sie fördern im gegenseitigen Vertrauen Eigeninitiative und Verantwortlichkeit ihrer Mitarbeiter. Die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter ist für die IHK selbstverständlich.

Information, Meldung und Überwachung

Die ehrenamtlich tätigen Wirtschaftsvertreter sowie die Mitarbeiter werden über die Regelungen dieses Compliance-Kodex informiert, z. B. durch Schulungen. Präsident, Präsidium und Hauptgeschäftsführer für die gesamte IHK und jeder Geschäftsbereichsleiter für seinen Bereich sind für die Einhaltung der in dieser Richtlinie enthaltenen Regelungen verantwortlich. Alle Mitarbeiter und ehrenamtlich tätigen Wirtschaftsvertreter haben das Recht, Verstöße gegen diesen Compliance-Kodex anzuzeigen. Dies kann für Mitarbeiter gegenüber dem zuständigen Geschäftsbereichsleiter oder jedem Mitglied der Geschäftsführung erfolgen. Ehrenamtlich tätige Wirtschaftsvertreter wenden sich direkt an den Präsidenten oder Hauptgeschäftsführer bzw. an den von diesen benannten Dritten. Präsident oder Hauptgeschäftsführer gehen jedem Hinweis in angemessener Weise nach. Festgestellte Verstöße werden soweit erforderlich sanktioniert und gegebenenfalls entsprechende Abhilfemaßnahmen ergriffen.
Der Compliance-Kodex wird konkretisiert und ergänzt durch entsprechende Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat, Dienstanweisungen für die Mitarbeiter, allgemein gültige Vereinbarungen und sonstige seine Einhaltung fördernde Maßnahmen.

Weingarten, im März 2015
Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben
Gezeichnet: Heinrich Grieshaber (Präsident), Prof. Dr.-Ing. Peter Jany (Hauptgeschäftsführer)
(1) Ehrenamtlich tätige Wirtschaftsvertreter sind alle in die Vollversammlung gewählten Unternehmensvertreter und die in einem Ausschuss oder Arbeitskreis mitwirkenden Personen.
(2) Werden Personenbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen Form verwendet, so schließt dies weibliche Personen selbstverständlich mit ein.