Jahresabschluss 2024 festgestellt

Die Vollversammlung der IHK Bodensee- Oberschwaben hat in ihrer Sitzung vom 10. Dezember 2025 den Jahresabschluss 2024 der IHK festgestellt und Präsidium sowie Hauptgeschäftsführung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr entlastet.
Die Betriebserträge 2024 lagen mit +1,8 Prozent über dem Planansatz und mit +3,2 Prozent über dem Ist-Ergebnis des Jahres 2023. Die Betriebsaufwendungen lagen mit -12,8 Prozent unter dem Planansatz und -0,7 Prozent unter den Aufwendungen des Jahres 2023. Mit dem Vortrag aus dem Vorjahr, den Entnahmen aus den Rücklagen und Einstellungen in die Rücklagen ergab sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 4.110.994,84 Euro.
Bei dem hier veröffentlichten Jahresabschluss handelt es sich um eine verkürzte Fassung.

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2024
IHK Bodensee-Oberschwaben

Nr. Bezeichnung
IST 2024
IST 2023
Euro
Euro
1. Erträge aus IHK-Beiträgen
8.290.904,87
8.056.545,91
2. Erträge aus Gebühren
1.880.530,21
1.776.959,51
3. Erträge aus Entgelten
1.888.728,17
2.043.515,05
6. sonstige betriebliche Erträge
1.287.325,76
1.054.320,80
Betriebserträge
13.347.489,01
12.931.341,27
7. Materialaufwand
2.480.264,77
2.390.878,90
8. Personalaufwand
6.542.231,19
6.877.134,19
9. Abschreibungen
642.139,26
882.071,52
10. sonstige betriebliche Aufwendungen
3.392.822,59
2.995.769,47
Betriebsaufwand
13.057.457,81
13.145.854,08
Betriebsergebnis
290.031,20
-214.512,81
Finanzergebnis
379.328,43
27.804,62
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
669.359,63
-186.708,19
19. sonstige Steuern
35.447,03
152.001,45
20. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
633.912,60
-338.709,64
21. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
5.786.863,01
4.564.479,13
22. Entnahmen aus Rücklagen
690.219,23
1.561.093,52
23. Einstellungen in Rücklagen
3.000.000,00
0,00
24. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
4.110.994,84
5.786.863,01
Die von der Vollversammlung bestellten ehrenamtlichen Rechnungsprüfer haben an der Schlussbesprechung teilgenommen und den Prüfbericht 2024 erhalten. Eine weitere Ausfertigung des Prüfberichts wurde dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg zugeleitet.

Aktiva Bilanz zum 31.12.2024

31.12.2024
31.12.2023
Euro
Euro
A. Anlagevermögen
16.747.793,06
16.549.585,40
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
14.192,47
25.419,47
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte, sowie Lizenzen an solchen Rechten u. Werten
14.192,47
25.419,47
II. Sachanlagen
9.496.346,60
9.442.193,48
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken
8.183.485,60
8.679.352,60
2. technische Anlagen und Maschinen 875.264,00 0,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 437.597,00 313.794,28
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 449.046,60
III. Finanzanlagen
7.237.253,99
7.081.972,45
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 932.328,62 910.957,22
6. sonstige Ausleihungen und Rückdeckungsansprüche 6.304.925,37 6.171.015,23
B. Umlaufvermögen
16.697.090,51
16.679.325,74
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1.095.568,70
696.463,09
1. Forderungen aus Beiträgen, Gebühren, Entgelten und sonstigen Lieferungen und Leistungen
323.631,91
317.074,97
4. sonstige Vermögensgegenstände 771.936,79 379.388,12
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
15.601.521,81
15.982.862,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten
657.756,02
530.080,84
Bilanzsumme:
34.102.639,59
33.758.991,98

Passiva Bilanz zum 31.12.2024

31.12.2024
31.12.2023
Euro
Euro
A. Eigenkapital
11.820.619,88
11.186.707,28
I. Nettoposition
2.000.000,00
2.000.000,00
II. Ausgleichsrücklage
1.382.000,00
1.382.000,00
III. Andere Rücklagen
4.327.625,04
2.017.844,27
IV. Bilanzgewinn
4.110.994,84
5.786.863,01
B. Sonderposten
3.977.220,55
4.214.666,55
C. Rückstellungen
17.274.690,24
16.990.693,65
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
16.379.133,00
16.195.401,00
3. Sonstige Rückstellungen
895.557,24
795.292,65
D. Verbindlichkeiten
496.975,12
912.804,83
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung
374.508,90
795.055,88
6. sonstige Verbindlichkeiten
122.466,22
117.748,95
E. Rechnungsabgrenzungsposten
533.133,80
454.119,67
Bilanzsumme:
34.102.639,59
33.758.991,98

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024

1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Im Jahr 2024 hat sich der Abwärtstrend der Wirtschaft fortgesetzt. Das Jahr war geprägt von mangelnder Nachfrage aus dem In- und Ausland einerseits und von hoher Kostenbelastung für die Unternehmen andererseits. Sowohl Umsatz als auch Auftragseingänge sind 2024 deutlich im Saldo gesunken. Das hat die Ertragslage der Unternehmen über alle Branchen hinweg belastet. Die geopolitischen Spannungen haben weiter zugenommen. Gleichzeitig fehlte eine richtungsweisende, verlässliche Wirtschaftspolitik in Deutschland.
Die Geschäftslagebeurteilung der Unternehmen nahm folglich 2024 das zweite Jahr in Folge kontinuierlich ab und erreichte einen neuen Tiefpunkt nach der Corona-Krise. Die Auswirkungen von Strukturwandel und konjunktureller Flaute zeigen sich vor allem in der Industrie, die normalerweise das Zugpferd für die gesamte Wirtschaft der Region ist. Sie ist Ende 2024 mit einer im Saldo negativen Geschäftslagebeurteilung sogar in die Rezession abgerutscht. Nach Einschätzung der regionalen Unternehmen aller Branchen ist die Entwicklung der Nachfrage aus dem Inland das größte Risiko für die weitere Geschäftsentwicklung, gefolgt von der Höhe der Arbeitskosten und der Wirtschaftspolitik sowie den Energiepreisen.
IHK-eigene Berechnungen mit Umsatzdaten der amtlichen Statistik ergeben für die Industrie in der Region Bodensee-Oberschwaben, dass sich der Umsatz im Jahr 2024 gegenüber 2023 geringfügig verringert hat, wobei diese Daten nicht preisbereinigt sind und der Umsatzrückgang real etwas stärker ausfallen dürfte (Umsatz 2024: 22,3 Milliarden Euro, Umsatz 2023: 22,4 Milliarden Euro, Berichtskreis Unternehmen 50+). Die Exportquote lag 2024 bei 54,2 Prozent, 2023 bei 53,8 Prozent.
Auch auf dem Arbeitsmarkt hinterlässt der Abschwung im Jahresverlauf 2024 Spuren. Das zeigt sich an einer nachlassenden Arbeitskräftenachfrage, an einer deutlich ansteigenden Arbeitslosigkeit und einer erhöhten Nachfrage nach Kurzarbeit. Die Beschäftigung ist im vergangenen Jahr zwar weiter angestiegen, aber nur noch sehr leicht.
Der Fachkräftemangel bleibt trotz der konjunkturellen Schwächephase ein Risiko für die Geschäftsentwicklung der Unternehmen, denn viele Menschen, die sich in den vergangenen Monaten arbeitslos gemeldet haben, haben oftmals keine oder nicht die richtigen Qualifizierungen, um den Anforderungen der Betriebe, die nach Fachkräften suchen, zu entsprechen. Dennoch verliert der Fachkräftemangel an Bedeutung (Quelle: Arbeitsagentur Konstanz-Ravensburg und IHK-Konjunkturumfrage).
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Baden-Württemberg nahm nach Angaben des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg i 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Prozent ab und lag damit schlechter als der bundesdeutsche Durchschnitt von -0,2 Prozent. (Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg).
Abgeleitet aus den Daten der IHK-Konjunkturumfragen und den Daten des Statistischen Landesamts kommt die IHK Bodensee-Oberschwaben zur Einschätzung, dass das Jahr 2024 wirtschaftlich insgesamt schlechter verlaufen sein dürfte als 2023. Die Umsätze sind gesunken, und aufgrund der hohen Kostenbelastungen hat sich nach Angaben der Unternehmen in der IHK-Konjunkturumfrage die Ertragslage bis zum Ende des Jahres 2024 über alle Branchen hinweg verschlechtert. Im Jahr 2027 sind die Erträge aus 2024 die Grundlage für die Mitgliedsbeiträge. Insofern rechnet die IHK damit, dass die Beiträge auf Basis der Erträge aus 2024 eher sinken werden.
Im Geschäftsjahr 2024 sind die Betriebserträge mit 13.347.489 Euro um rund 236.489 Euro (1,8 Prozent) höher ausgefallen als geplant. Durch die gesamtwirtschaftliche Zurückhaltung der Betriebe, aufgrund von geopolitischen Spannungen, bei Investitionen in die Personalentwicklung, wurde im Seminar- und Lehrgangsbereich der Planansatz (-364.272 Euro) und im Gebührenbereich mit (-6.470 Euro) nicht erreicht, konnte aber mit höheren Erträgen aus Beiträgen (+320.905 Euro) und mit höheren Erträgen aus sonstigen betrieblichen Erträgen (+286.326 Euro) kompensiert werden.
Gleichzeitig fiel der Betriebsaufwand 2024 mit 13.057.458 Euro um 1.908.542 Euro (12,8 Prozent) niedriger aus als geplant. Die Aufwandsminderung setzt sich vor allem aus geringerem Materialaufwand (-273.735 Euro bzw. -9,9 Prozent), aus geringerem Personalaufwand (-323.769 Euro bzw. -4,7 Prozent), aus geringeren Abschreibungen (-172.861 Euro bzw. -21,2 Prozent) und aus geringeren sonstigen betrieblichen Aufwendungen (-1.138.177 Euro bzw. -25,1 Prozent) zusammen.
Damit fällt der Jahresüberschuss in Höhe von +633.913 Euro deutlich besser aus als in der Planung (-1.827.000 Euro).

2. Ertrags-/ Vermögens-/ Finanzentwicklung und -lage

Die Betriebserträge fallen im Geschäftsjahr 2024 mit 13.347.489 Euro gegenüber dem Vorjahr um 416.148 Euro höher aus. Sie setzen sich aus den Erträgen aus IHK-Beiträgen (8.290.905 Euro), Gebühren (1.880.530 Euro), Entgelten (1.888.728 Euro) und den sonstigen betrieblichen Erträgen (1.287.326 Euro) zusammen.
Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Beiträge im Jahr 2024 um +234.359 Euro (+2,9 Prozent). Dies ergibt sich aus gestiegenen Umlagen und Grundbeiträgen des laufenden Jahres (+330.880 Euro) sowie sinkenden Beiträgen aus Vorjahren (-96.521 Euro). Die Gebühren erhöhen sich um +103.571 Euro (+5,8 Prozent). Die Entgelte vermindern sich gegenüber dem Vorjahr um -154.787 Euro (-7,6 Prozent), was im Wesentlichen am Rückgang im Lehrgangsbereich liegt. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um +233.005 Euro (22,1 Prozent).
Die Betriebsaufwendungen haben sich mit 13.057.458 Euro gegenüber dem Vorjahr um -88.396 Euro (-0,7 Prozent) verringert. Ursächlich für die Veränderung gegenüber dem Vorjahr war ein geringerer Personalaufwand mit -334.903 Euro (-4,9 Prozent) und geringere Abschreibungen mit -239.932 Euro (-27,2 Prozent). Der Materialaufwand erhöhte sich um +89.386 Euro (+3,7 Prozent) und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um +397.053 Euro (+13,3 Prozent).
Das positive Finanzergebnis in Höhe von 379.328 Euro ist wesentlich durch die Zins- und Fondserträge geprägt (+451.290 Euro). Der Aufwand für die Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen beträgt 71.961 Euro (im Vorjahr 157.329 Euro).
Mit dem Ergebnisvortrag in Höhe von 5.786.863 Euro, der Entnahme aus Rücklagen in Höhe von 690.219 Euro (Finanzierungsrücklage 175.310 Euro, Zinsausgleichsrücklage 218.543 Euro und Inanspruchnahme/Auflösung der Instandhaltungsrücklage 296.366 Euro) und einer Einstellung in die Rücklage für energetische Sanierung in Höhe von -3.000.000 Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 4.110.994,84 Euro.
Das Geschäftsjahr 2024 schließt mit einer um 343.648 Euro auf 34.102.640 Euro (Vorjahr 33.758.992 Euro) gestiegenen Bilanzsumme. Auf der Aktivseite resultiert die Zunahme überwiegend aus dem Anstieg des Sachanlagevermögens um 54.153 Euro auf 9.496.347 Euro (Neuanschaffungen von 686.084 Euro bei Abschreibungen von 642.139 Euro), der Finanzanlagen um 155.282 Euro auf 7.237.254 Euro und der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten um 127.675 Euro auf 657.756 Euro. Die Zunahme der sonstigen Vermögensgegenstände um 392.549 Euro auf 771.937 Euro (für Forderungen aus dem Projekt SUITable) und der Rückgang der flüssigen Mittel um 381.341 Euro auf 15.601.522 Euro kompensieren sich nahezu.
Auf der Passivseite stehen dem um 633.913 Euro auf 11.820.620 Euro gestiegenen Eigenkapital im Ergebnis um 420.547 Euro geringere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber. Dem Anstieg der Rückstellungen (17.274.690 Euro, Vorjahr 16.990.694 Euro) steht der Rückgang der Sonderposten (3.977.221 Euro, Vorjahr 4.214.667 Euro) gegenüber.
Der positive Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von 428.871 Euro hat teilweise ausgereicht, um den negativen Cashflow aus Investitionstätigkeit (-810.212 Euro) zu kompensieren. Der negative Cashflow aus Investitionstätigkeit resultiert aus Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung (-686.084 Euro) und in das Finanzanlagevermögen (-278.716 Euro). In immaterielle Vermögensgegenstände wurde nicht investiert. Bei den Finanzanlagen ergaben sich Auszahlungen (Zugänge) in Höhe von -278.716 Euro und Einzahlungen (Abgänge) in Höhe von +153.435 Euro.
Die Liquidität wird über diverse Girokonten und Anlagen in Festgelder sichergestellt. Kapitalerhaltung hat grundsätzlich Vorrang vor Rendite. Wenn Anlagen getätigt werden, mit Ausnahme der treuhänderisch verwalteten Fonds, erfolgen nur mündelsichere Geldanlagen.
Zur Kapitalunterlegung von Versorgungsverpflichtungen werden kontinuierlich Mittel in Fonds (WOP1, 3 und 4) beim UkdW (Unterstützungskasse der deutschen Wirtschaftsorganisation, Langenfeld) und beim Versorgungsverband VdW-Pensionstrust (WOP2) mit professioneller Betreuung und langfristigem Anlagehorizont angelegt. Neben Rentenpapieren werden hier auch Aktien in begrenztem Umfang gehalten, um eine höhere Rendite erzielen zu können. Ausschüttungen, Zinsen und Dividenden werden thesauriert. Die Entwicklung war sehr positiv, die Kurswerte lagen am 31. Dezember 2024 durchweg über den Anschaffungskosten und entsprechen damit den Grundsätzen dieser Anlagepolitik.

3. Personalbericht

Im Geschäftsjahr 2024 beschäftigte die IHK durchschnittlich 96,75 Personen (Vorjahr 90,5), dies entspricht einer Personalkapazität von 83,91 Vollzeitäquivalenten (Vorjahr 78,69). Davon entfallen acht Personen auf Projektstellen, und 35 Mitarbeiter sind Teilzeitkräfte (Vorjahr 32,5).
Zum 31. Dezember 2024 befanden sich acht Mitarbeiterinnen in Elternzeit. Die Anzahl der Auszubildenden im Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement belief sich auf fünf. Zum Jahresende verzeichnete die IHK 53 Versorgungsberechtigte.
Die Gehälter wurden nach dem geltenden Vergütungssystem und einem vereinbarten Index im Mittelwert zum 1. Juli 2024 um 2,9 Prozent (Vorjahr 1,8 Prozent) angehoben.

4. Prognosebericht

Mit dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung gibt es im Frühjahr 2025 nach Ansicht der Wirtschaft in der Region Bodensee-Oberschwaben einerseits ein starkes Aufbruchssignal und die Hoffnung auf wirtschaftspolitischen Rückenwind. Andererseits stellt die Zollpolitik von US-Präsident Trump eine massive Unsicherheit und einen massiven Exportdämpfer für die gesamte Weltwirtschaft dar. Auch für die geopolitischen Krisen scheint keine Lösung in Sicht. Die Unsicherheiten bezüglich der Energiewende und Energieversorgung in Deutschland belasten die Unternehmen weiterhin mit hohen Energiepreisen, aber auch hohen Netzentgelten. Hier muss sich zeigen, ob es unter einer neuen Bundesregierung zu Verbesserungen kommt.
Es bleibt vor dem weltwirtschaftlichen Hintergrund abzuwarten, wie sich die Auftragslage entwickeln wird. Die vorsichtigen Investitions- und Beschäftigungsplanungen der Unternehmen zeigen, dass die regionale Wirtschaft in den nächsten Monaten noch nicht mit einer echten Trendwende in Richtung Aufschwung rechnet.
Der Wirtschaftsplan 2025 der IHK Bodensee-Oberschwaben wurde von der Vollversammlung am 4. Dezember 2024 beschlossen. Er weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -3.730.000 Euro aus. Der Wirtschaftsplan wird durch einen Gewinnvortrag aus dem Jahr 2024 in Höhe von 3.630.000 Euro, Entnahmen aus Rücklagen in Höhe von 311.000 Euro und Einstellungen in die Rücklagen in Höhe von 211.000 Euro ausgeglichen. Im Wirtschaftsplan 2025 wurde im Vergleich zum Vorjahr mit geringeren Beiträgen (-1.970.000 Euro) geplant. Der Umlagehebesatz wurde einmalig von 0,19 Prozent auf 0,12 Prozent gesenkt. Die Gebühren 2025 steigen gegenüber 2024 um +167.000 Euro (+8,9 Prozent), die Entgelte sinken um -105.000 Euro (-4,7 Prozent). Die sonstigen betrieblichen Erträge steigen um +747.000 Euro (+74,6 Prozent). Grund für den Anstieg ist die Planung einer Infrastrukturabgabe für Dozenten. Insgesamt vermindern sich die Betriebserträge um -1.161.000 Euro auf 11.950.000 Euro (-8,9 Prozent). Der Betriebsaufwand nimmt zu um +942.000 Euro (+6,3 Prozent) auf 15.908.000 Euro und wird vor allem durch einen steigenden Materialaufwand um +748.000 Euro (+27,2 Prozent), höhere Personalausgaben um +430.000 Euro (+6,3 Prozent) und durch sinkende sonstige betriebliche Aufwendungen um -252.000 Euro (-5,6 Prozent), Fremdleistungen um +264.300 Euro sowie Gebäude- und Wartungsaufwand um -591.500 Euro geprägt.
Der bisherige Verlauf des Geschäftsjahres 2025 ist nach wie vor geprägt durch die geopolitischen Spannungen, die Zollpolitik, die Unsicherheiten auf dem Arbeitsmarkt und die verstärkte Nachfrage nach Kurzarbeit. Für das Jahr 2025 wurde davon ausgegangen, dass sich die Wirtschaft erholt. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (siehe auch Ergebnisse der Konjunkturumfragen) haben sich allerdings nicht verbessert. Gerade die Zurückhaltung im Bereich der Personalentwicklung hat sich eher verstärkt (siehe hierzu Beschäftigungsabsichten in den Konjunkturumfragen). Das schlug sich in allen Bereichen nieder, auch in der Weiterbildung. Der Rückgang in der Höheren Berufsbildung erreichte die IHK Bodensee-Oberschwaben im Jahr 2023 und wird sich auch 2025 auswirken. Erst mit einer richtungsweisenden und verlässlichen Wirtschaftspolitik der neuen Bundesregierung wird sich auch der Weiterbildungssektor erholen.
Aufgrund der Vergangenheitsveranlagung belastet dies die IHK Bodensee-Oberschwaben 2025 bei den Erträgen aus Beiträgen (voraussichtlich) nicht, es konnte sogar eine Beitragssenkung durchgeführt werden. Der Planansatz in Höhe von 6.000.000 Euro wurde mit der Veranlagung Anfang April 2025 um 4,33 Prozent überschritten. Die Zahlungseingänge halten sich auf einem stabilen Niveau. Auch die Anzahl der Stundungen und die Höhe der Zahlungsausfälle sind im aktuellen Geschäftsjahr noch nicht wesentlich angestiegen. In den Folgejahren muss jedoch, aufgrund der konjunkturellen Entwicklung in den Jahren 2024 und 2025, mit rückläufigen Beiträgen gerechnet werden.
Darüber hinaus zeigen sich im Bereich Gebühren, aufgrund externer Prüfungsanmeldungen, keine wesentlichen Ertragsausfälle; bei den Entgelten ist vor allem im Weiterbildungsbereich mit Stagnation oder auch Rückgang zu rechnen. Bei vielen Unternehmen macht sich die wirtschaftliche Unsicherheit ebenfalls bemerkbar. Trotz sehr guter finanzieller Fördermöglichkeiten haben sie ihre Personalentwicklungsbudgets erheblich gekürzt. Das wirkt sich insbesondere auf Seminare und Zertifikatslehrgänge aus, hier ist bisher auch eine stärkere Zurückhaltung bei Inhouse-Trainings im ersten Halbjahr zu verzeichnen, sodass auch hier 2025 keine Steigerung mehr zu erwarten ist.
Aufwandsseitig zeichnet sich derzeit in Summe noch kein Plus ab. Hier bleibt abzuwarten, wie sich letztendlich der weitere Verlauf der geopolitischen Unsicherheiten und die Energiekrise auf die Aufwendungen auswirken. Die IHK Bodensee-Oberschwaben geht unverändert von einem planmäßigen Beitragsertrag 2025, einem stabilgeplanten Gebührenaufkommen, aber dafür von einem stagnierenden Entgeltaufkommen im Weiterbildungsbereich aus, sodass der geplante Jahresfehlbetrag (-3.730.000 Euro) nicht überschritten wird und mit dem Vortrag des prognostizierten Bilanzergebnisses 2024 ein positives Bilanzergebnis 2025 erreicht wird.

5. Chancenbericht

Die IHK-Organisation spielt eine wichtige Rolle beim Vorantreiben der Digitalisierung in der Region. So bietet die IHK Bodensee-Oberschwaben beispielsweise seit der Jahrtausendwende Veranstaltungen, Informationen und Beratung zu Digitalisierungsthemen von der IT-Sicherheit über E-Business bis zur Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle an. Mit Blick auf eine effiziente und zeitgemäße Betreuung der Mitgliedsunternehmen wurden in den vergangenen Jahren verschiedenste interne Prozesse sowie Service-Angebote für Unternehmen automatisiert bzw. digitalisiert.
In den kommenden Jahren sind für die gesamte IHK-Organisation weitere umfangreiche und weitreichende Digitalisierungsmaßnahmen geplant, die unter anderem auf die Vereinheitlichung bestimmter Datenmodelle, die Nutzung von Cloud-Technologien sowie auf IHK-übergreifende Platt­formangebote abzielen. Eine große Bedeutung kommt zudem der Entwicklung eines IHK-weiten einheitlichen Kerndatenmodells zu.
Wesentliche Maßnahmen im Jahr 2024 waren die Weiterentwicklung der Lösungen rund um das Kerndatenmanagement sowie des IHK-übergreifenden Serviceportals. Ein einheitliches Kerndatenmanagement stellt künftig die Basis für die IHK-Beteiligung an der Registermodernisierung dar; zudem wird dies weitergehende Harmonisierungen bei Verwaltungssystemen und Prozessen ermöglichen.
Die Digitalisierungsstrategie der IHK Bodensee-Oberschwaben wurde weitergehend umgesetzt. Wie geplant, ist ein umfangreicher WLAN-Ausbau als Grundlage für hausinternes mobiles Arbeiten, hybride Formate aller Art sowie digitale Inhalte in Seminaren und Veranstaltungen erfolgt. Die Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit wurden entsprechend der IHK-übergreifenden Anforderungen weiterentwickelt. Für das kommende Jahr sind neben der fortlaufenden Modernisierung von Software und Systemen insbesondere umfangreiche Hardware-Modernisierungen sowie die weitergehende Umsetzung der Cloud-Strategie vorgesehen.

6. Risikobericht

Ein Risiko stellt weiterhin die noch nicht optimal koordinierte Entwicklung von Digitalisierungslösungen durch verschiedenste Verbünde innerhalb der IHK-Organisation dar. Die Erwartung damit verbundener Kostensteigerungen hat sich bestätigt. Da bis zur Verfügbarkeit neuer einheitlicher Systeme zudem die Bestandssysteme weiter gepflegt und gewartet werden müssen und gleichzeitig IHK-spezifische Anpassungen zur Anbindung an die übergreifenden Systeme erforderlich sind, ist auch in den kommenden Jahren mit einem anhaltend hohen Niveau der jährlichen Ausgaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien zu rechnen. Zudem ergeben sich aus den hohen IT-Sicherheitsanforderungen anhaltend hohe Aufwendungen in diesem Bereich. Positiv hervorzuheben sind die im Jahr 2024 erfolgten einleitenden Beschlüsse der jeweiligen Gesellschafterversammlungen und Nutzergruppen, durch welche eine Neuordnung der Gesellschafts- , Finanzierungs- und Governance-Strukturen eingeleitet wurde.
Für das Jahr 2025 wurde der Umlagehebesatz einmalig von 0,19 Prozent auf 0,12 Prozent gesenkt. Die Veranlagung wurde Anfang April vollzogen, die Zahlungseingänge halten sich auf einem stabilen Niveau, mit größeren Zahlungsausfällen ist nicht zu rechnen. Aufgrund der geopolitischen Spannungen, der daraus folgenden aktuellen Konjunkturentwicklung und der angespannten Wettbewerbssituation geht die IHK Bodensee-Oberschwaben in den nächsten Jahren von einem rückläufigen Beitragsvolumen aus, wenn sich nichts Grundlegendes ändert.
Bei den Gebühren und Entgelten besteht das Risiko von rückläufigen Erträgen, bestenfalls einer Stagnation. Im Bereich der Höheren Berufsbildung (Entgeltbereich) macht sich die wirtschaftliche Unsicherheit bemerkbar: Trotz sehr guter finanzieller Fördermöglichkeiten haben viele Unternehmen ihre Personalentwicklungsbudgets erheblich gekürzt. Das wirkt sich insbesondere auf Seminare und Zertifikatslehrgänge aus. Hier ist bisher auch eine stärkere Zurückhaltung bei Inhouse-Trainings zu verzeichnen, sodass auch hier in 2025 keine Steigerung, eher ein Rückgang, zu erwarten ist.
Die Ertragsentwicklung in der Berufsausbildung wird maßgeblich von der Entwicklung der Anzahl der eingetragenen Ausbildungsverhältnisse abhängig sein. Durch die großen Unsicherheiten im Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die globalen Unsicherheiten könnten Unternehmen, trotz Fachkräftemangel, ihre Ausbildungsstellen zurückfahren. Damit besteht allgemein das Risiko, dass weniger Leistungen im Gebühren- und Entgeltbereich nachgefragt werden.
Risiken, soweit sie nicht bereits durch den Wirtschaftsplan, Rückstellungen, Versicherungen oder andere zweckgebundene Rücklagen gesichert sind, sind in einem Risiko-Tool abgebildet und durch die Ausgleichsrücklage gedeckt. Die Ausgleichsrücklage betrifft die Risiken Gebühren, Entgelte und vor allem IT-technische Risiken.
Ergänzend zur Wirtschaftsplanung fand eine umfassende Betrachtung der Risiken der IHK mit möglichen wirtschaftlichen Einzelrisiken und Eintrittswahrscheinlichkeiten statt. Anschließend wurde mit Hilfe einer Korrelationsmatrix das mögliche Schadensausmaß für die IHK Bodensee-Oberschwaben ermittelt. Die sich aus dieser Ermittlung ergebende Schadenssumme für das Jahr 2024 beträgt 1.583.136 Euro.

7. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Beendigung des Geschäftsjahres 2024, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der IHK haben, sind nicht eingetreten.
Weingarten, 17. Juli 2025
Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben
Gezeichnet: Martin Buck (Präsident), Dr. Sönke Voss (Hauptgeschäftsführer)

Die Vollversammlung der IHK Bodensee-Oberschaben beschließt die Wirtschaftssatzung sowie die Plan-GuV 2026

Der Beitragsumlagehebesatz wird auf 0,20 Prozent festgesetzt, die Grundbeiträge bleiben stabil.
Hinweis: Wirtschaftssatzung und Wirtschaftsplan 2026 samt Erläuterungen liegen in der Zeit vom 12. Januar bis einschließlich 9. Februar 2026 im Gebäude der IHK Bodensee-Oberschwaben in 88250 Weingarten, Lindenstraße 2, im Zimmer 224, während der üblichen Dienstzeiten für Mitglieder zur Einsicht aus.

Plan Gewinn- und Verlustrechnung 2026

Plan 2026
Plan 2025
Bezeichnung
Euro
Euro
1. Erträge aus Beiträgen 8.107.000 6.000.000
2. Erträge aus Gebühren 2.121.000 2.054.000
3. Erträge aus Entgelten 1.967.000 2.148.000
6. sonstige betriebliche Erträge 1.779.000 1.748.000
Betriebserträge 13.974.000 11.950.000
7. Materialaufwand 3.485.000 3.502.000
8. Personalaufwand 7.677.000 7.296.000
9. Abschreibungen 800.000 831.000
10. sonstige betriebliche Aufwendungen 4.156.000 4.279.000
Betriebsaufwand 16.118.000 15.908.000
Betriebsergebnis -2.144.000 -3.958.000
Finanzergebnis 441.400 265.000
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1.702.600 -3.693.000
19. sonstige Steuern 11.400 37.000
20. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -1.714.000 -3.730.000
21. Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 1.565.000 3.630.000
22. Entnahmen aus Rücklagen 149.000 311.000
23. Einstellungen in die Rücklagen 0 -211.000
24. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0 0

Finanzplan 2026

Nr. Bezeichnung Euro Euro
9. = Plan-Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -1.300.000
10. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 20.000
11. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -390.000
a) Grundstücke und Gebäude
- einzelne Maßnahmen -260.000
c) Betriebs- und Geschäftsausstattung
- einzelne Maßnahmen (ohne Fahrzeuge) 0
- Fahrzeuge 0
- Pauschal veranschlagt -130.000
Teilsumme -130.000
12. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 0 0
13. Auszahlungen für Investitionen des immateriellen Anlagevermögen -171.000
- einzelne Maßnahmen -90.000
- Pauschal veranschlagt -81.000
14. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögen 106.200
- Abgang von Beteiligungen 41.200
- Abgang von Wertpapieren/Festgeldern 15.000
- Abgang von Rückdeckungsansprüchen 50.000
- Abgang von sonstigen Finanzanlagen 0
15. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -133.800
- Zugang von Beteiligungen 41.200
- Zugang von Wertpapieren/Festgeldern -25.000
- Zugang von Rückdeckungsansprüchen -150.000
- Zugang von sonstigen Finanzanlagen 0
16. = Plan-Cashflow aus der Investitionstätigkeit -568.600
19. = Plan-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 0
20. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes (Summe der Zeilen 9, 16 + 19) -1.868.600
  • Die Investitionen in das Sachanlagevermögen (Pos. 11 des Finanzplans), die Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen (Pos. 13 des Finanzplans) und die Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen (Pos. 15 des Finanzplans) sind gegenseitig deckungsfähig.
  • Die Planansätze für Investitionen (Pos. 11, 13 und 15 Finanzplan) sind nach § 12 Abs. 5 Finanzstatut bis zum Ende des auf die Bewilligung folgenden dritten Geschäftsjahres übertragbar."

Gebührentarif zur Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 278 KB) der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2025 gemäß § 3 Abs. 6 und 7 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306), der Satzung der IHK Bodensee-Oberschwaben vom 8. Dezember 2021 i. V. m. der Gebührenordnung der IHK Bodensee-Oberschwaben vom 9. Dezember 2020 folgende Änderungen des Gebührentarifs zur Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 278 KB) vom 27. November 2002, zuletzt geändert am 4. Dezember 2024, beschlossen:

Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2025 gemäß § 4 Satz 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der IHK Bodensee-Oberschwaben, folgende Schiedsgerichtsordnung beschlossen:
Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) ist gesetzliches Mitglied in der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Die DIHK hat einen Schiedsgerichtshof (SGH) errichtet und bietet zur verbindlichen Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten eine eigene Schiedsgerichtsordnung (SGH-Schiedsregeln) an. Daher verweist die IHK auf die SGH-Schiedsregeln mit folgender Maßgabe:

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Schiedsgerichtsordnung findet Anwendung, wenn die Vertragsparteien eine Schiedsvereinbarung getroffen haben, die auf das Schiedsgericht oder die Schiedsordnung der IHK Bezug nimmt.

§ 2 Verweisung an den SGH

Haben die Vertragsparteien eine Schiedsvereinbarung getroffen, die auf die Schiedsgerichtsordnung der IHK Bezug nimmt, so finden die Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Anwendung. Das Verfahren wird durch den SGH administriert.

§ 3 Schiedsort und Verhandlungen

(1) Abweichend von § 16 der SGH-Schiedsregeln ist der Schiedsort Weingarten, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
(2) Die Parteien können für Verhandlungen im Rahmen des Schiedsverfahrens Räumlichkeiten in der IHK Bodensee-Oberschwaben nutzen, sofern diese verfügbar sind.

§ 4 Kommunikation

(1) Diese Schiedsgerichtsordnung verpflichtet die Parteien zur Nutzung der Verfahrensmanagementplattform des SGH. Schriftsätze und Erklärungen sind von den Parteien ausschließlich über die digitale Verfahrensmanagementplattform an den SGH zu richten.
(2) Die Parteien und ihre Prozessbevollmächtigten sorgen für die Einhaltung der Technikvorgaben des SGH.

§ 5 Benennung von Schiedsrichtern durch den Präsidenten der IHK

Schiedsrichter werden in den in § 9 und § 13 Abs. 1 der SGH-Schiedsregeln genannten Fällen nicht vom SGH, sondern vom Präsidenten der IHK oder von durch diesen beauftragte Personen benannt. Der Präsident der IHK kann beim SGH Vorschläge zur Benennung von Schiedsrichtern einholen.

§ 6 Haftungsausschluss

Für sämtliche Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren ist die Haftung der IHK, ihrer Organe und Mitarbeiter ausgeschlossen, soweit sie nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung begehen.

§ 7 Inkrafttreten

Diese Schiedsordnung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die frühere Schiedsgerichtsordnung der IHK vom 6. Dezember 2017 außer Kraft.

Ausgefertigt: Weingarten, 10. Dezember 2025
Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben
Gezeichnet: Martin Buck (Präsident), Dr. Sönke Voss (Hauptgeschäftsführer)
Die vorstehende Änderung der Schiedsgerichtsordnung der IHK Bodensee-Oberschwaben wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Die Wirtschaft zwischen Alb und Bodensee“, Ausgabe IHK Bodensee-Oberschwaben 01/2026, veröffentlicht.