Erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen

Aller Anfang ist schwer – ein 8-Stufen-Plan soll den Start in das komplexe Themenfeld erleichtern!

Ausschreibungen bieten Chancen

Öffentliche Ausschreibungen sind als zweites Standbein für viele Unternehmen interessant. Der Markt für öffentliche Aufträge ist groß und wird weiter wachsen.
  • Aufträge in der europäischen Union werden jährlich auf bis zu 1,9 Billionen Euro geschätzt, das entspricht einem Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 16 Prozent.
  • Das Marktvolumen bei nationalen öffentlichen Aufträgen beträgt 360 Milliarden Euro, das entspricht einem BIP-Anteil von 13 Prozent.
Um dem eigenen Angebot zum Erfolg zu verhelfen und die Chance auf den Zuschlag zu erhöhen, sollten sich Unternehmen mit wesentlichen Anforderungen und vor allem typischen Fehlerquellen bei der Angebotserstellung vertraut machen. Im Folgenden zeigen wir die maßgeblichen Stufen einer öffentlichen Ausschreibung auf, geben Tipps zur Vermeidung von Fehlerquellen sowie zur Steigerung der Effizienz und stellen geeignete Services der IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg hierfür vor.

Stufe 1: Wie finden Unternehmen geeignete Ausschreibungen?

Damit die Suche nach für Sie relevanten Ausschreibungen nicht der nach der Nadel im Heuhaufen gleicht, ist es wichtig, sich eine Strategie zurechtzulegen, wie, wie oft und wo Sie auf die Suche gehen.
  • Bei europaweiten Ausschreibungen besteht die Verpflichtung, diese auf der Plattform TED (Tenders Electronic Daily) zu veröffentlichen.
  • Bei nationalen Ausschreibungen (im Unterschwellenbereich) sind Auftragsbekanntmachungen auf den Internetseiten des Auftraggebers oder auf Internetportalen zu veröffentlichen (zusätzlich auch in Tageszeitungen, amtlichen Veröffentlichungsblättern oder Fachzeitschriften), sie müssen aber zentral über die Suchfunktion des Internetportals www.bund.de ermittelt werden können.
Sie brauchen in jedem Fall einen Plan um sich in diesem Sammelsurium zurechtzufinden.

Kostenfreie Strategie

  1. Nehmen Sie sich bewusst Zeit für die Recherche.
  2. Suchen Sie nach geeigneten Oberbegriffen oder CPV-Codes.
  3. Achten Sie auf die Fristen zur Angebotsabgabe.
  4. Legen Sie sich eine Merkliste der für Sie geeignetsten Webseiten an.
  5. Die meisten Bundesländer haben eigene Plattformen, auf denen Sie Ihre Ausschreibungen veröffentlichen, recherchieren Sie diese.
  6. Blocken Sie sich einen wöchentlichen oder auch täglichen Slot.
  7. Nutzen Sie den kostenfreien IHK-Ausschreibungsdienst.
  8. Lassen Sie sich finden: Nutzen Sie den kostenfreien Service.
Praxistipp
Unternehmen können sich bei öffentlichen Auftraggebern proaktiv melden und nach einer konkreten Vergabeabsicht und gegebenenfalls dem Zeitraum der Auftragsbekanntmachung fragen. Hintergrund ist, dass öffentliche Auftraggeber Ihre geplanten Beschaffungen bereits ein Jahr im Voraus im Haushaltsplan mit einem konkreten Zeitplan hinterlegen müssen.

Kostenpflichtige Strategie

  1. Sondieren Sie Ihr Leistungsportfolio.
  2. Suchen Sie sich einen Anbieter, der die Recherche nach Ihren vorausgewählten Kriterien für Sie übernimmt.
  3. Denken Sie an ein regelmäßiges Update – beziehungsweise gegebenenfalls eine Anpassung Ihrer Suchkriterien.
Wichtig ist, dass Ihre Strategie sich gut in Ihren beruflichen Alltag integrieren lässt und Sie die für Sie passenden Ausschreibungen finden.

Stufe 2: Teilnahmeentscheidung

Haben Sie die passende Ausschreibung für Ihr Unternehmen bereits gefunden, heißt es, Unterlagen zu sichten und zu analysieren. Im Vorfeld jeder Angebotsabgabe sollten Sie sich dabei vielfältige Fragen stellen:
  1. Erfüllen Sie die Eignungskriterien?
  2. Können Sie die genannte Angebotsfrist einhalten?
  3. Können Sie den Auftrag allein stemmen? Oder benötigen Sie eventuell Subunternehmer, um Teilaufgaben zu erledigen? Sind diese überhaupt zugelassen?
  4. Entspricht die geforderte Leistungsbeschreibung Ihrem Leistungsprofil?
  5. Welche weitergehenden Verpflichtungen (durch etwaige Lastenhefte, Mindestlohn) gehen Sie ein? Haben Sie hierfür Rückendeckung von der Geschäftsführung?
  6. Erfüllen Sie die in den Vergabeunterlagen angegebenen Mindestanforderungen?
  7. Können Sie die in den Vergabeunterlagen angegebenen Lieferzeiten einhalten?
  8. Brauchen Sie für die Teilnahme interne Genehmigungen oder müssen Sie bereits jetzt erste Prozesse anstoßen?
Darüber hinaus sollten Sie recherchieren, wie Ihre Auftragschancen stehen und welche Mitbewerber Sie bereits im Vorfeld ausmachen können.
  • Wenn Sie die Zeit finden, dann erstellen Sie sich gerne eine Checkliste, die Sie bei der Teilnahmeentscheidung unterstützt oder bilden Sie ein Team.
  • Werfen Sie zusätzlich einen tiefgehenden Blick auf die geforderten Nachweise und prüfen Sie rechtzeitig, ob diese bereits vollständig vorliegen beziehungsweise welche Nachweise Sie gegebenenfalls intern nachfassen oder sogar nachfordern müssen. Auch hierbei ist sicherlich der Zeitaufwand eine große Herausforderung. Beim Nachweismanagement im Liefer- und Dienstleistungsbereich unterstützen wir Sie gerne mit der Präqualifizierung Ihres Unternehmens. Denn wenn Ihr Unternehmen präqualifiziert ist, dann fällt die aufwändige Nachweissuche weg.
  • In den Ausschreibungsunterlagen sind Fristen gesetzt, die Sie für die Angebotsabgabe unbedingt im Auge behalten sollten. Andernfalls riskieren Sie bereits sehr früh Ihren Ausschluss. Prüfen Sie genau, ob Sie diese Fristen unter Einhaltung Ihrer internen Prozesse und Vorgaben problemlos einhalten können und planen Sie falls möglich einen kleinen Puffer ein.

Stufe 3: Checkliste

Nachdem Sie festgestellt haben, dass sich eine Teilnahme für Sie lohnen könnte, sollten Sie einen Plan machen, um alle internen Prozesse und Zeitfaktoren (wie beispielsweise einzubindende Schnittstellen, Urlaubszeiten, eine Systemumstellung) bis zur Abgabe Ihres Angebots berücksichtigen zu können:
  1. Tracken Sie die Angebotsfrist.
  2. Bestimmen Sie die Schnittstellen, die Sie für Ihr Angebot benötigen.
  3. Informieren Sie die Schnittstellen über die Angebotsfrist (Praxistipp: Geben Sie eine kürzere Frist an, sodass Sie bei Zeitverzug durch die Schnittstellen noch einen Puffer haben).
  4. Lassen Sie sich regelmäßige Updates Ihrer Schnittstellen geben, sodass Sie gegebenenfalls nachjustieren können.
  5. Haben Sie immer ein Auge auf das Vergabeportal, da hierüber etwaige Änderungen in den Vergabeunterlagen publiziert werden.
  6. Kalkulieren Sie bei internationalen Projekt-Schnittstellen Themen wie Zeitverschiebungen (und gegebenenfalls Feiertage) mit in Ihre Zeitmatrix ein.
  7. Schreiben Sie sich die Mindestanforderungen aus den Vergabeunterlagen auf und kontrollieren Sie regelmäßig, ob diese berücksichtig werden können.
  8. Notieren Sie sich die exakte Leistungsbeschreibung gegebenenfalls mit Lastenheften und tracken Sie, ob alle geforderten Punkte in Ihrer Angebotsmatrix berücksichtig sind.
  9. Holen Sie sich notwendige interne Genehmigungen ein.
  10. Geben Sie regelmäßige Status-Updates.
Bereits an diesem Punkt sollten Sie sich Gedanken über geeignete Bieterfragen machen.

Stufe 4: Angebotserstellung

Sie haben sich einen Plan gemacht, Ihre Schnittstellen eingebunden, gegebenenfalls eine Matrix erstellt und sind nun bereit das Angebot mitsamt Preiskalkulation zu erstellen. Jetzt kommt es darauf an, alle aus den Vergabeunterlagen geforderten Punkte in Ihr Angebot einzubauen. Dies kann aber nur erfolgreich funktionieren, wenn Sie keine offenen Fragen mehr bezüglich der Vergabeunterlagen und im speziellen der Leistungsbeschreibung haben.
Praxistipp
Generieren Sie für die Angebotserstellung ein Vier-Augen-Prinzip, lassen Sie nochmal jemanden drüber lesen und gleichen Sie ihr Angebot vor Abgabe genau mit den Anforderungen aus den Vergabeunterlagen ab.
Stellen Sie sich Kontrollfragen:
  1. Stimmt die Leistungsbeschreibung in Ihrem Angebot mit den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen exakt überein?
  2. Ist Ihre Preismatrix exakt so dargelegt worden, wie vom öffentlichen Auftraggeber gemäß den Vergabeunterlagen gefordert, enthält sie alle Angaben?
  3. Welche Fragen sind noch ungeklärt und bedürfen zwingend der Antwort des öffentlichen Auftraggebers?
  4. Stichwort: unzulässige Nebenangebote: Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie keine unzulässigen Nebenangebote mit einreichen.
  5. Haben Sie alle geforderten Erklärungen vom zuständigen Personenkreis im Unternehmen unterschrieben und fristgerecht vorliegen?
  6. Wurden alle Kreuzchen auf den beiliegenden Formularen exakt vorgenommen? (Beispiel: Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns?)
  7. Liegen alle geforderten Zertifikate und Eigenerklärungen vor und sind diese noch gültig?
Diese Genauigkeit ist mühsam und zeitaufwendig, aber sehr wichtig, da anders als bei Business-to-Business-Geschäften (B2B) formale Fehler im Angebot zum sofortigen Ausschluss im Vergabeverfahren führen. Denn:
  • Angebote, welche nicht alle in den Vergabeunterlagen geforderten Inhalte, Erklärungen und Preisangaben enthalten, können von der Ausschreibung ausgeschlossen werden, da sie nicht mit den anderen Angeboten der Wettbewerber vergleichbar sind.
  • Beachten Sie auch, dass Sie die Vergabeunterlagen unter keinen Umständen, verändern, anpassen oder ergänzen dürfen. Dies führt in jedem Fall zum sofortigen Ausschluss Ihres Angebots.
Grundsätzlich ist der Auftraggeber verpflichtet, vor einem Ausschluss die Angebote genau zu prüfen und sorgfältig zu beurteilen.
  • Für den Oberschwellenbereich sieht die Vergabeverordnung (VgV) vor, dass es im Ermessen des Auftraggebers liegt, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern (vergleiche § 56 Absatz 2 Vergabeverodnung). Er kann solche Nachforderungen im Vorhinein ausschließen, muss dies aber entsprechend bekanntgeben.
  • Im Unterschwellenbereich liegt es ebenfalls im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers, ob er von einem Bieter Ergänzungen verlangt oder diesen direkt ausschließt (vergleiche § 41 Absatz 2 Unterschwellenvergabeordnung). Auch hier muss er eine etwaige Nicht-Nachforderung der Unterlagen (oder Angaben) vorab in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen verankern.
Prüfen Sie die Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung also auch unbedingt dahingehend und planen Sie einen ausreichenden Puffer für die Angebotsabgabe also das Hochladen des finalen Angebots oder in Ausnahmefällen für die postalische Abgabe ein, falls es zu technischen Schwierigkeiten oder dergleichen kommt oder es interne Verschiebungen gibt.

Stufe 5: Bieterfragen

Bieterfragen sind bei Unklarheiten, Fehlern oder Defiziten in den Vergabeunterlagen vom Bieter zu stellen, um hierfür eine Aufklärung vom öffentlichen Auftraggeber zu verlangen. Dieser ist verpflichtet die entsprechenden Auskünfte bei rechtzeitiger Anforderung vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen oder gegebenenfalls die Vergabeunterlagen zu überarbeiten oder zu korrigieren.
  • Generell muss der öffentliche Auftraggeber dabei jede Bieterfrage und die entsprechende Antwort oder Ausführung allen Bewerbern unverzüglich, zum gleichen Zeitpunkt, in gleichem Umfang und in gleicher Weise unter Beachtung des Geheimwettbewerbs zugänglich machen.
  • Öffentliche Auftraggeber dürfen nur im Ausnahmefall eine Bieterfrage individuell beantworten, und zwar dann, wenn sie offensichtlich ein individuelles Missverständnis eines Bieters oder dessen individuelle Informationsinteressen betrifft oder wenn die allseitige Beantwortung der Frage Betriebs- beziehungsweise Geschäftsgeheimnisse verletzt oder die Identität des fragenden Bieters dadurch preisgegeben wurde.
  • Bei Bieterfragen spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie kurzfristig die Frage vor dem Ablauf der Angebotsfrist eingeht. Reicht die Frist zur Angebotserstellung aufgrund der Korrektur oder Ergänzung nicht mehr aus, muss der Auftraggeber sie erforderlichenfalls angemessen verlängern.
Praxistipp
Halten Sie nach Ihrer Registrierung unbedingt immer die Bieterfragen sowie deren Beantwortung vom öffentlichen Auftraggeber im Auge, sodass Sie auf etwaige Anpassungen schnell reagieren können und Ihr Angebot immer auf dem aktuellen Stand ist. In der Regel erhalten Sie als registrierter Bieter auch automatisch eine Benachrichtigung, wenn Änderungen am Ausschreibungsverfahren vorgenommen beziehungsweise neue Informationen bereitgestellt wurden.
Berücksichtigen Sie daher auch etwaige Urlaubs- und oder Krankheitszeiten von registrierten Mitarbeitern, sodass Sie die Antworten und Fragestellungen jederzeit einsehen können.
  • Hier kann es sinnvoll sein eine allgemeine E-Mail-Adresse für das Team der Ausschreibungsbearbeitung anzulegen. Auf diese Weise haben alle mit der Ausschreibung betrauten Mitarbeiter immer Zugriff auf das Bietertool und bekanntlich sehen ja 4 Augen mehr als 2
  • Öffentliche Auftraggeber dürfen unter Berücksichtigung einer angemessenen Frist die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen, befristen. Notieren Sie sich also auch unbedingt diese Frist in Ihrem Ablaufplan.

Stufe 6: Angebotsabgabe

Wichtig ist, das finale Angebot erneut im Vier-Augen-Prinzip schrittweise auf mögliche fehlende Inhalte (Kreuzchen, Erklärungen), Unvollständigkeit, Unklarheit und fehlende Nachweise durchzugehen, bevor Sie es dann final hochladen und die Abgabe besiegelt ist.
Praxistipp
Das Angebot sollte nicht erst kurz vor Fristende in das Portal hochgeladen werden. Gerade wenn es zu IT-Problemen kommt, wird es ansonsten ziemlich eng. Besser ist die Angebotsabgabe 1 bis 2 Tage vor Fristende (wenn es zu Änderungen an den Unterlagen kommt, muss gegebenenfalls das Angebot nochmals zurückgezogen und neu hochgeladen werden).
Halten Sie bei diesem Schritt auch immer die Kontaktdaten des Supports des Plattformanbieters bereit. Also stellen Sie sich erneut Kontrollfragen und haken Sie diese gedanklich ab:
  1. Nachweise: Sind alle geforderten Nachweise beigefügt, sind diese gemäß den Vorgaben aus den Vergabeunterlagen gültig und vollständig?
  2. Formblätter: Sind alle geforderten Formblätter ausgefüllt und alle Kreuzchen an den hierfür vorgesehenen Stelen gesetzt?
  3. Unterschriften: Wurden alle Unterschriften geleistet, die zu leisten sind? Haben die hierfür berechtigen Personen unterschrieben?
  4. Sicherheit: Steht ein IT-Experte bei etwaigen technischen Problemen beim Hochladen im Hintergrund zur Verfügung, falls möglich?
  5. Haben Sie die Kontaktdaten des jeweiligen Plattformanbieters griffbereit?
  6. Tracking: Wurden alle internen Prozesse eingehalten und ist dies auch dokumentiert?
  7. Vollständigkeit: Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig gemacht worden.
  8. Struktur; Klarheit: Ist das Angebot klar strukturiert und kann objektiv beurteilt werden?
  9. Leistungsbeschreibung: Gehen Sie auch diese nochmals im Detail durch.
  10. Preismatrix: Auch hier unbedingt nochmals drüber gehen: Legen Sie Ihr Augenmerk auf die Preise aber auch auf die Bemerkungen auf dem Preisblatt, wie diese konkret abzugeben sind.
  11. Kontrolle: Speichern Sie Ihr finales Angebot auch unbedingt als solches final auf dem Laufwerk.
Bevor Sie Ihr finales Angebot hochladen, ist es ratsam, dass Sie dieses sowie alle weiteren Unterlagen in einem finalen Ordner ablegen, sodass Sie immer wissen, welche Unterlagen denn konkret von Ihnen eingereicht worden sind und welches die finalen Versionen der einzelnen Dokumente sind.

Stufe 7: Analyse- nach der Ausschreibung ist vor der Ausschreibung

Damit Sie aus gemachten Fehlern lernen können ist es unabdingbar, dass Sie diese für sich notieren und im Team eine eigene Strategie zur Vermeidung entwickeln. Mit jeder Ausschreibung kommt mehr Routine dazu und nach ein paar Jahren haben Sie Ihre ganz eigene Teilnahme-Strategie entwickelt.
Praxistipp
Setzen Sie sich nach jeder Ausschreibung mit Ihrem Team zusammen und erörtern Sie Dinge die gut gelaufen sind (das motiviert) und Dinge, die sie künftig besser machen sollten. Ja, das klingt mühsam ist aber tatsächlich sehr effektiv. Auf diese Weise werden Sie gemeinsam wachsen und erfolgreich werden.

Stufe 8: Weiterbildung

Auch das Vergaberecht bleibt vor Änderungen nicht verschont und entwickelt sich regelmäßig weiter. Also bleiben Sie nicht stehen, sondern bilden Sie sich und Ihre Mitarbeiter regelmäßig weiter. Die IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg unterstützt Sie hier gerne mit
  • geeigneten Veranstaltungen,
  • Informationen,
  • unserem kostenfreien Newsletter (der Sie regelmäßig zu aktuellen Themen im Ausschreibungsmanagement und Vergaberecht informiert)
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Ihre
HK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg
Jägerstrasse 30, 70174 Stuttgart
Telefon 0711/2005-1116
E-Mail auftragsberatung@stuttgart.ihk.de
Quelle: IHK Stuttgart