Bundesrat diskutiert aktuelle Steuergesetze

Der Bundesrat hat sich auf seiner monatlichen Plenarsitzung am 20. Oktober 2023 zu dem von der Bundesregierung geplanten Wachstumschancengesetz geäußert, das umfangreiche Änderungen im Steuerrecht vorsieht. Die Länder bekunden grundsätzliche Unterstützung für das Vorhaben, bessere Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen auch zum Klimaschutz zu schaffen.

Investitionsprämie

Ein zentrales Vorhaben ist die Einführung einer Investitionsprämie, mit der die Standortbedingungen durch steuerliche Anreize für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert werden sollen. Konkret will die Bundesregierung 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen als direkte finanzielle Unterstützung zahlen. Nach Auffassung des Bundesrates ist das hierzu vorgesehene Verfahren über die örtlichen Finanzämter zu aufwändig und bürokratisch ausgestaltet. Die organisatorischen und automationstechnischen Anforderungen würden die ohnehin beschränkten Kapazitäten der Finanzämter überfordern. Besser wäre es, wenn die Investitionsprämie, bei der es sich um eine außersteuerliche Subvention handele, als Bundeszuwendung durch den Bund verwaltet und finanziert würde – zum Beispiel durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Länder und Kommunen kritisieren erwartete Steuermindereinnahmen

Im Vordergrund der Kritik der Länder standen die erwarteten finanziellen Belastungen für die Haushalte der Länder und Kommunen: Von den jährlichen Steuermindereinnahmen in Höhe von insgesamt rund 7 Milliarden Euro müssten Länder und Kommunen fast zwei Drittel, also ca. 4,4 Milliarden Euro, tragen. Dies würde – so die Länder – angesichts ihrer schwierigen Finanzlage zu einer Überforderung führen. Insbesondere die Kommunen seien durch die zunehmende Lastenverschiebung hin zu den Kommunen am Rande ihrer Leistungsfähigkeit angekommen.

Umsatzsteuer

Der Bundesrat begrüßt die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung (eRechnung). Mit dieser Regelung würde der fortschreitenden Digitalisierung in der Wirtschaft Rechnung getragen. Zugleich stelle die eRechnung für die Steuerverwaltung die Grundlage für die Einführung eines transaktionsbasierten digitalen Meldesystems dar. Mit diesem System soll der Umsatzsteuerbetrug zukünftig effektiver bekämpft werden.
Dabei ist der Bundesrat der Auffassung, dass der mit der Einführung der eRechnung verbundene Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu den mit der elektronischen Rechnung verbundenen Zwecken stehen muss. Deshalb sollten die Vorgaben zur eRechnung so ausgestaltet werden, dass nicht nur die Funktionsfähigkeit des transaktionsbasierten digitalen Meldesystems gewährleistet werden kann, sondern zugleich bereits etablierte elektronische Rechnungsformate. Dadurch könnte der Bürokratieaufwand für die betroffenen Unternehmen spürbar verringert werden.
Der Bundesrat spricht sich ferner dafür aus, die Einführung der eRechnung um zwei Jahre zu verschieben. Auch der Empfang von eRechnungen sollte erst ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend sein. Damit bliebe zum einen genügend Zeit, um Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der eRechnung zu klären und branchenspezifische Besonderheiten bei der Ausgestaltung des strukturierten elektronischen Formats zu berücksichtigen. Zum anderen werden durch die Neuregelung zahlreiche Unternehmen ihre Geschäftsprozesse und IT-Systeme anpassen müssen. Ein zeitlicher Aufschub würde daher aus Sicht der deutschen Wirtschaft zu einer spürbaren Entzerrung führen.

Wie geht es weiter?

Die Bundesregierung wird nunmehr eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates verfassen, so dass beide Dokumente in die bereits laufenden Bundestagsberatungen nachgereicht werden. Mit Blick auf den aktuellen Zeitplan ist vorgesehen, dass nach dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundetages am 17. November 2023 in 2./3. Lesung der Bundesrat spätestens am 15. Dezember am 2023 dem Gesetz zustimmen wird.

DIHK als Sachverständige bei Expertenanhörung im Finanzausschuss des Bundestages

Der Deutsche Bundestag wird sich am 6. November 2023 im Rahmen einer Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses mit dem Gesetzentwurf befassen. Hierzu wurde die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) geladen, sodass wir erneut die Gelegenheit nutzen werden, Nachbesserungen mit Blick auf eine praxisnahe Ausgestaltung und eine weitreichende Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen zu fordern.
Quelle: DIHK Newsletter Steuern | Finanzen | Mittelstand Oktober 2023