Streitbeilegung schnell, vertraulich, digital - der Schiedsgerichtshof der DIHK
Geschäftliche Auseinandersetzungen kosten Zeit, Geld und binden wertvolle Ressourcen. Mit dem Schiedsgerichtshof (SGH) stellt die DIHK Unternehmen seit Anfang 2025 eine moderne, flexible und diskrete Alternative zu staatlichen Gerichtsverfahren zur Verfügung. Die IHK Bodensee-Oberschwaben (IHK) unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen dabei, den passenden Weg zur Konfliktlösung zu finden und verweist in ihrer aktuellen Schiedsgerichtsordnung der IHK Bodensee-Oberschwaben auf die SGH-Schiedsregeln.
Was sind die Vorteile des Schiedsgerichtsverfahrens vor dem SGH?
Aufgrund Nichtöffentlichkeit ermöglicht der SGH ein vertrauliches Verfahren: Geschäftsgeheimnisse bleiben so geschützt. Strenge Fristen und ein schlanker Verfahrensablauf verkürzen die Dauer der Streitbeilegung: nach den Schiedsregeln des SGH sollen Verfahren innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden, bei Bedarf sogar in einem beschleunigten „Fast-Track“-Verfahren innerhalb von nur sechs Monaten. Herzstück des SGH ist eine digitale Plattform, die den gesamten Prozess – vom Schiedsantrag bis hin zur Abrechnung – effizient verwaltet. Die Plattform ist rund um die Uhr von jedem Ort der Welt zugänglich. Die Parteien können unabhängige Schiedsrichter/-innen mit branchenspezifischem Know-how wählen. Ebenso frei können das anwendbare Recht und der Verhandlungsort gewählt und Verhandlungen auch per Videokonferenz abgehalten werden – auf Deutsch oder Englisch. Der Schiedsspruch ist rechtskräftig und – wie ein staatliches Urteil – vollstreckbar. Dank des New-York-Übereinkommens können Schiedssprüche in mehr als 160 Staaten vollstreckt werden. Eine transparente Gebührenordnung macht die finanziellen Risiken von Anfang an kalkulierbar. Über das passende Verfahren informiert die Internetseite des Schiedsgerichtshofs und hält auch einen Kostenrechner vor.
Unter welchen Voraussetzungen wird ein Schiedsgerichtsverfahren durchgeführt?
Die Zuständigkeit des SGH muss von den Parteien durch eine Schiedsvereinbarung beschlossen werden. Die Schiedsvereinbarung kann bereits im Vertrag enthalten sein, aber auch noch nachträglich aufgenommen werden.
Musterschiedsgerichtsklausel:„Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer endgültig entschieden.“
Die IHK sieht in ihrer Schiedsgerichtsordnung vom 12. Dezember 2025 eine Verweisung auf die SGH-Schiedsregeln und die Administration des Verfahrens beim SGH vor. Ältere Schiedsvereinbarungen, die auf das Schiedsgericht oder die Schiedsregeln der IHK Bezug nehmen, bleiben gültig. Es gilt die Verweisungsschiedsordnung der IHK.
Schiedsverfahren werden mit den neuen Verfahrensregeln des SGH durchgeführt und Schiedsklagen können unmittelbar elektronisch beim SGH eingereicht werden.
Wie läuft ein Schiedsverfahren vor dem SGH ab?
Der Kläger leitet das Schiedsverfahren mittels digitalem Schiedsantrag auf der Verfahrensmanagementplattform (VMP) ein. Der Schiedsantrag wird auf Vollständigkeit und Zuständigkeit des SGH geprüft. Liegen alle Voraussetzungen nach den Schiedsregeln vor, wird das Schiedsverfahren eröffnet.
Anschließend informiert der SGH die beklagten Parteien per E-Mail oder Post über die Eröffnung des Schiedsverfahrens. Sobald der Kläger die Sicherheitsleistung bezahlt hat, kann sich der Beklagte auf der VMP registrieren, die Klagebegründung einsehen und hierauf erwidern und gegebenenfalls Widerklage erheben. Die Parteien können sich durch Rechtsanwälte vertreten lassen, es besteht aber keine Anwaltspflicht.
Im nächsten Schritt erfolgt die Auswahl von unabhängigen Schiedsrichtern gemeinsam durch die Parteien oder durch den SGH. Nach der förmlichen Ernennung durch den SGH übernehmen die Schiedsrichter das weitere Verfahren.
Das Schiedsgericht führt zunächst ein Strukturgespräch mit den Parteien, um unter anderem Verfahrensregeln, Zeitpläne, Fristen und die ergänzende Möglichkeit einer Mediation zu besprechen.
Im Rahmen einer mündlichen Verhandlung, die in der Regel als Videokonferenz durchgeführt wird, werden die Argumente ausgetauscht und die Rechtslage erörtert. Soweit erforderlich, wird Beweis erhoben. Das Schiedsgericht hört beide Seiten an und stellt Fragen zum Sachverhalt. Rechtspositionen und Standpunkte werden ausgetauscht. Die mündliche Verhandlung dient der Vorbereitung der Entscheidung.
Nachdem alle Aspekte geprüft wurden, fällt das Schiedsgericht den Schiedsspruch und entscheidet auch über die Verteilung der angefallenen Kosten. Die Parteien sind verpflichtet, die Entscheidung zu respektieren und umzusetzen. Anderenfalls kann der Schiedsspruch im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Die Schiedsregeln des SGH nebst Anlagen finden Sie auf der Website des Schiedsgerichtshofs.
