Anhebung der Schwellenwerte im Handelsgesetzbuch für Unternehmensgrößen

Als Teil des Gesetzes zur Änderung des Deutschen Wetterdienst Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften ist die Anhebung der Schwellenwerte im Handelsgesetzbuch nun im Bundesgesetzblatt vom 16. April 2024, Nr. 120 veröffentlicht worden.
Die höheren Schwellenwerte zur Definition der Unternehmensgrößen nach dem Handelsgesetzbuch gelten ab Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen. Die Unternehmen dürfen die höheren Schwellenwerte aber auch schon für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, nutzen; diese Option kann jedoch nur insgesamt genutzt werden, das heißt sie kann nur einheitlich für den Jahres- und Konzernabschluss für dasselbe Geschäftsjahr ausgeübt werden.
Die geänderten Größenmerkmale von § 267a Absatz 1 Satz 1 HGB für Kleinstkapitalgesellschaften sind erstmals auf die vereinfachte Prüfung für ein frühestens am 31. Dezember 2024 endendes Geschäftsjahr anzuwenden.
Die Änderungen sind am 17. April 2024 in Kraft getreten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Bundesgesetzblatt vom 16. April 2024, Nr. 120.
Überblick über die neuen Schwellenwerte im HGB: 
Bilanzsumme
in EUR
Umsatzerlöse
in EUR
Arbeitnehmer
450.000
900.000
10
7.500.000
15.000.000
50
25.000.000
50.000.000
250
30.000.000
60.000.000
250
25.000.000
50.000.000
250
Quelle: DIHK, IHK Ulm